Eine private Rentenversicherung verspricht etwas, das kein Sparkonto und kein Depot kann: eine Rente, die bis zu deinem letzten Tag gezahlt wird, egal wie alt du wirst. Die klassische Variante legt dafür schon beim Abschluss eine Mindestrente fest.
Für diese Sicherheit zahlst du einen Preis. Die Garantien sind knapp bemessen, die Kosten stecken tief im Vertrag, und wer früh aussteigt, kann Geld verlieren. Gleichzeitig gibt es alte Verträge mit Bedingungen, die heute niemand mehr bekommt.
Hier liest du, wie Rechnungszins, Überschüsse und Rentenfaktor zusammenhängen, wie Rente und Kapital versteuert werden, was bei Beitragspausen, Kündigung und Tod passiert und worauf du bei alten Verträgen achten solltest.
Betrifft dich, wenn du an die Rente denkst du Vermögen aufbauen willst ein Kind kommt die Rente näher rückt
Das Wichtigste in Kürze
- Die klassische private Rentenversicherung zahlt eine lebenslange Rente und garantiert dafür eine Mindesthöhe. Neue Verträge dürfen seit Januar 2025 höchstens 1 Prozent Zins im Jahr garantieren.
- Wie viel Rente aus deinem Geld wird, entscheidet der Rentenfaktor. Achte darauf, dass er zu 100 Prozent garantiert ist.
- Als Rente zahlst du nur auf den Ertragsanteil Steuern, bei Rentenbeginn mit 67 sind das 17 Prozent. Nimmst du Kapital nach zwölf Jahren Laufzeit und ab 62, wird nur die Hälfte der Erträge versteuert.
- In den ersten Jahren fressen Abschlusskosten das Guthaben. Beitragspause oder Beitragsfreistellung können besser sein als eine Kündigung.
- Verträge vor 2005 sind unter Bedingungen steuerfrei. Bei Verträgen aus dem Policenmodell von 1994 bis 2007 kann ein Widerspruch noch Geld bringen.
Inhalt
- Was ist eine private Rentenversicherung?
- Was du im Alter ohne private Rentenversicherung hast
- Wie Garantien, Rechnungszins und Überschüsse zusammenspielen
- Der Rentenfaktor: wie aus deinem Kapital eine Monatsrente wird
- Rente oder Kapital: das Kapitalwahlrecht und die Auszahlungsformen
- Was bei Tod vor oder nach Rentenbeginn passiert
- So wird die private Rentenversicherung versteuert
- Was eine private Rentenversicherung kostet und wovon die Rente abhängt
- Worauf es im Vertrag einer privaten Rentenversicherung ankommt
- So läuft der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ab
- Wenn das Geld knapp wird: Beitragspause, Beitragsfreistellung oder Kündigung
- Wenn die Rente beginnt: so bekommst du dein Geld
- Altverträge: hohe Garantien, Policenmodell und Widerspruch
- Pfändungsschutz und Grundsicherung: wie sicher das Guthaben ist
- Für wen eine klassische private Rentenversicherung passt
- Was bei der privaten Rentenversicherung als Nächstes zählt
Was ist eine private Rentenversicherung?
Die kurze Antwort: Eine private Rentenversicherung ist ein Vertrag mit einem Lebensversicherer. Du zahlst Beiträge oder einen Einmalbetrag ein, der Versicherer legt das Geld an und zahlt dir ab einem vereinbarten Alter eine Rente, solange du lebst.
Sie gehört zur dritten Schicht der Altersvorsorge. Das heißt: Der Staat fördert die Beiträge nicht, du zahlst sie aus deinem versteuerten Netto. Dafür bist du frei. Du kannst kündigen, dir Kapital auszahlen lassen und Erben einsetzen. Wie die drei Schichten zusammenspielen, liest du unter Die drei Schichten der Altersvorsorge.
Es gibt drei Grundformen. Die klassische Rentenversicherung legt dein Geld im sogenannten Sicherungsvermögen an, vor allem in Anleihen, Immobilien und Darlehen. Sie garantiert dir eine Mindestrente. Die fondsgebundene Rentenversicherung steckt das Geld in Fonds, mit mehr Chancen und mehr Schwankung. Hybride Modelle mischen beides. Diese Seite erklärt vor allem die klassische Form, die Regeln zu Steuer, Kündigung und Tod gelten aber für alle drei.
So grenzt sie sich ab: Die Rürup-Rente ist steuerlich gefördert, erlaubt aber kein Kapital und keine Kündigung mit Auszahlung. Die Riester-Rente bekommt Zulagen. Laut Bundesregierung können ab 2027 keine Verträge nach dem alten Riester-Modell mehr abgeschlossen werden. Der Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Die Kapitallebensversicherung zahlt am Ende eine Summe aus und schützt im Todesfall, die Rentenversicherung dagegen ist auf ein langes Leben ausgerichtet.
Was du im Alter ohne private Rentenversicherung hast
Ohne private Vorsorge bleibt Angestellten vor allem die gesetzliche Rente. Wer 45 Jahre lang genau durchschnittlich verdient hat, bekommt eine Standardrente von 1.913,40 Euro brutto im Monat, Stand: Juli 2026. Ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent ist bis zur Rentenanpassung im Juli 2031 gesetzlich festgeschrieben. Mehr dazu unter Gesetzliche Rente.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, und verdient 3.850 Euro brutto und 2.500 Euro netto im Monat. Ihre Renteninformation schätzt ihre gesetzliche Rente auf 1.333 Euro brutto. Möchte sie im Alter mit 2.500 Euro in heutigem Geld leben, fehlen ihr rund 1.167 Euro im Monat. Wie man diese Lücke genau rechnet, steht unter Rentenlücke berechnen.
Die gesetzliche Rente läuft lebenslang, und genau das kann eine private Rentenversicherung nachbauen. Ein Depot kann leer werden, wenn du länger lebst als geplant. Der Versicherer verteilt dieses Risiko auf viele Menschen.
Wie Garantien, Rechnungszins und Überschüsse zusammenspielen
Was dir der Versicherer fest zusagt, hängt am Rechnungszins, auch Garantiezins genannt. Das ist der Zins, den der Versicherer auf den Sparanteil deiner Beiträge für die ganze Laufzeit garantiert. Den Höchstwert für neue Verträge legt das Bundesfinanzministerium fest. Seit dem 1. Januar 2025 liegt er bei 1 Prozent, vorher waren es seit 2022 nur 0,25 Prozent, Stand: Mai 2025 laut Stiftung Warentest.
Wichtig ist das Wort Sparanteil. Der Zins gilt nicht auf alles, was du einzahlst. Zuerst zieht der Versicherer Kosten ab, nur der Rest wird garantiert verzinst. Darum kann am Ende einer Laufzeit bei manchen Tarifen eine garantierte Summe stehen, die kaum über deinen Einzahlungen liegt.
Über die Garantie hinaus bekommst du Überschüsse. Erwirtschaftet der Versicherer mehr als den Rechnungszins oder sind Kosten und Sterblichkeit günstiger als kalkuliert, muss er dich daran beteiligen. Wie hoch die laufende Verzinsung ist, legt jeder Versicherer jedes Jahr neu fest. Dazu können Schlussüberschüsse und ein Anteil an den Bewertungsreserven kommen. Diese Teile sind nicht garantiert und können jedes Jahr neu festgelegt werden.
Die Solvenzquote zeigt die Eigenmittel im Verhältnis zu dem, was die Aufsicht verlangt. Jeder Versicherer veröffentlicht sie in seinem Solvenzbericht. Geht ein Lebensversicherer trotzdem pleite, übernimmt ein gesetzlicher Sicherungsfonds die Verträge.
| Baustein | Garantiert? | Was das für dich heißt |
|---|---|---|
| Rechnungszins auf den Sparanteil | ja, für die ganze Laufzeit | neue Verträge seit 2025 höchstens 1 Prozent |
| Laufende Überschüsse | nein, einmal zugeteilt aber sicher | werden jährlich neu festgelegt |
| Schlussüberschuss und Bewertungsreserven | nein | kommen erst am Ende, Höhe offen |
| Garantierter Rentenfaktor | je nach Vertrag ganz, teilweise oder gar nicht | entscheidet, wie viel Rente aus dem Kapital wird |
| Garantierte Mindestrente | ja, in der klassischen Variante | Untergrenze für deine Monatsrente |
Der Rentenfaktor: wie aus deinem Kapital eine Monatsrente wird
Der Rentenfaktor sagt, wie viel Monatsrente du für je 10.000 Euro Kapital zu Rentenbeginn bekommst. Ein Faktor von 25 bedeutet 25 Euro Rente im Monat pro 10.000 Euro. Hast du 200.000 Euro angespart, sind das 500 Euro im Monat, lebenslang.
In den Faktor rechnet der Versicherer zwei Dinge ein: wie lange Menschen im Schnitt leben und welchen Zins er in der Rentenphase noch erwirtschaften kann. Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen neue Verträge nicht mehr nach Geschlecht unterscheiden, das geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2011 zurück. Frauen leben im Schnitt länger, sie bekommen seither für dasselbe Geld dieselbe Rente wie Männer.
Entscheidend ist, ob der Rentenfaktor garantiert ist. Manche Verträge garantieren ihn ganz, andere nur teilweise, manche gar nicht. Achte auf einen voll garantierten Faktor. Ein hoher Faktor, der nur rechnungsmäßig ist, kann bei Rentenbeginn deutlich niedriger ausfallen.
Eine Rolle spielt auch die Treuhänderklausel. Sie erlaubt dem Versicherer nach § 163 Versicherungsvertragsgesetz, den Faktor mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders zu senken, wenn sich die Rechnungsgrundlagen dauerhaft verschlechtern. Der Bundesgerichtshof hat am 10. Dezember 2025 unter dem Aktenzeichen IV ZR 34/25 eine solche Klausel der Allianz für unwirksam erklärt, laut Verbraucherzentrale in Riester- und fondsgebundenen Verträgen. Die Klausel erlaubte nur Senkungen, nie Erhöhungen, das war unwirksam.
Was Unterschiede im Rentenfaktor ausmachen, zeigt ein Modellfall von Stiftung Warentest vom Mai 2025: 200 Euro im Monat über 30 Jahre, also 72.000 Euro Einzahlung. Die garantierten Monatsrenten lagen je nach Tarif zwischen 200 und 240 Euro. Über 20 Jahre Rentenbezug sind 40 Euro Unterschied im Monat 9.600 Euro.
Für Lisa hieße das: Selbst die bessere Garantie von 240 Euro deckt nur rund ein Fünftel ihrer Lücke von 1.167 Euro. Und sie bräuchte bei 200 Euro Rente 360 Monate, also 30 Jahre Rentenbezug, bis allein ihre Einzahlungen zurück sind. Die Überschüsse kommen dazu, sind aber eben nicht sicher.
Rente oder Kapital: das Kapitalwahlrecht und die Auszahlungsformen
Verträge können ein Kapitalwahlrecht haben. Statt der lebenslangen Rente kannst du dir das Guthaben auf einmal auszahlen lassen oder Rente und Kapital kombinieren. Einige Verträge erlauben auch im Rentenbezug noch Entnahmen. Die Frist für die Wahl steht in deinen Bedingungen. Sie kann einige Monate vor Rentenbeginn enden.
Mit Kapital hast du Freiheit, etwa für eine Wohnung oder eine Reise. Das Risiko, dass das Geld vor dir aufgebraucht ist, liegt dann aber bei dir. Mit der Rente gibst du dieses Risiko ab. Steuerlich unterscheiden sich beide Wege deutlich.
Was bei Tod vor oder nach Rentenbeginn passiert
Eine reine Rentenversicherung ist kein Todesfallschutz wie eine Risikolebensversicherung. Sie kann aber Bausteine haben, die Angehörigen etwas sichern. Vor Rentenbeginn kann das eine Beitragsrückgewähr sein: Die eingezahlten Beiträge werden an die Bezugsberechtigten gezahlt. Bessere Verträge zahlen stattdessen das vorhandene Guthaben samt Überschüssen.
Ab Rentenbeginn gibt es zwei Wege. Mit einer Rentengarantiezeit wird die Rente für einen festen Zeitraum gezahlt, etwa zehn oder 15 Jahre. Stirbst du früher, bekommen die Hinterbliebenen die Rente bis zum Ende dieser Zeit weiter. Die andere Lösung zahlt das Kapital abzüglich der bereits gezahlten Renten aus. Beides kostet etwas Rente, denn der Versicherer muss mit diesen Zahlungen rechnen.
Wer das Geld bekommt, regelt das Bezugsrecht im Vertrag, nicht dein Testament. Prüfe es nach Heirat, Trennung oder Geburt eines Kindes. Die Auszahlung an Hinterbliebene kann Erbschaftsteuer auslösen. Ist die Person, die das Geld bekommt, zugleich Versicherungsnehmerin und zahlt die Beiträge, fällt keine Erbschaftsteuer an. Dieses Modell heißt „über Kreuz“ und kann sich für Paare eignen.
So wird die private Rentenversicherung versteuert
Während der Ansparphase zahlst du keine Steuern auf die Erträge im Vertrag. Es gibt keine Abgeltungsteuer und du brauchst keinen Freistellungsauftrag. Erst die Auszahlung wird besteuert, und zwar je nach Form ganz unterschiedlich.
Als lebenslange Rente: nur der Ertragsanteil zählt
Bei einer lebenslangen Rente versteuerst du nur den Ertragsanteil. Das ist der Teil der Rente, den das Gesetz als Zinsertrag ansieht. Er hängt allein von deinem Alter bei Rentenbeginn ab und bleibt danach gleich. Die Werte stehen in § 22 Einkommensteuergesetz, Stand: Oktober 2026. Der Rest bleibt steuerfrei.
| Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil | Davon steuerfrei |
|---|---|---|
| 60 bis 61 | 22 Prozent | 78 Prozent |
| 62 | 21 Prozent | 79 Prozent |
| 63 | 20 Prozent | 80 Prozent |
| 64 | 19 Prozent | 81 Prozent |
| 65 bis 66 | 18 Prozent | 82 Prozent |
| 67 | 17 Prozent | 83 Prozent |
| 68 | 16 Prozent | 84 Prozent |
| 69 bis 70 | 15 Prozent | 85 Prozent |
Ein Rechenbeispiel: Lisa bekommt mit 67 eine private Rente von 200 Euro im Monat. Steuerpflichtig sind davon 17 Prozent, also 34 Euro im Monat oder 408 Euro im Jahr. Diese 408 Euro kommen zu ihrem übrigen Einkommen und werden mit ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Der Versicherer meldet die Rente über die Rentenbezugsmitteilung direkt ans Finanzamt.
Bist du im Alter pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner, zahlst du auf die private Rente keine Kranken- und Pflegebeiträge. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen Beiträge auf alle Einnahmen, also auch auf diese Rente.
Als Kapital: die Hälfte-Regel nach zwölf Jahren
Lässt du dir Kapital auszahlen, wird der Ertrag versteuert. Das ist die Auszahlung minus der Summe deiner Beiträge. Für Verträge ab 2005 gilt nach § 20 Absatz 1 Nummer 6 Einkommensteuergesetz eine Ausnahme: Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und bist du bei Auszahlung mindestens 62, wird nur die Hälfte des Ertrags mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Für Verträge, die zwischen 2005 und Ende 2011 geschlossen wurden, reicht das 60. Lebensjahr.
Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: Du hast 72.000 Euro eingezahlt und bekommst 90.000 Euro. Der Ertrag beträgt 18.000 Euro. Sind zwölf Jahre und das 62. Lebensjahr erreicht, versteuerst du nur 9.000 Euro mit deinem persönlichen Satz. Sonst gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag auf die vollen 18.000 Euro, abzüglich deines Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro.
Altverträge vor 2005: unter Bedingungen steuerfrei
Für Verträge, die bis zum 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, gilt altes Recht. Die Kapitalauszahlung ist steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und du mindestens fünf Jahre lang laufend Beiträge gezahlt hast. Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht darf das Wahlrecht außerdem nicht vor Ablauf von zwölf Jahren ausübbar sein. Wer so einen Vertrag hat, sollte ihn vor einer Kündigung oder Änderung genau prüfen lassen, denn eine Vertragsänderung kann den Altvertrag-Status kosten.
Was eine private Rentenversicherung kostet und wovon die Rente abhängt
Einen festen Preis gibt es nicht. Du bestimmst den Beitrag selbst. Die Frage ist, wie viel davon tatsächlich für dich arbeitet. In jedem Vertrag stecken drei Kostenarten: Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Verwaltungskosten und bei der Fondsvariante zusätzlich Fondskosten.
Die Abschlusskosten werden meist am Anfang verrechnet. Das nennt man Zillmerung, nach dem Mathematiker August Zillmer. Für die Rückstellung darf der Versicherer höchstens 2,5 Prozent der Beitragssumme ansetzen, Stand: September 2026. Bei 72.000 Euro Beitragssumme sind das bis zu 1.800 Euro, die zuerst bezahlt werden. Darum kann in den ersten Jahren wenig oder kein Guthaben da sein.
Der Gesetzgeber hat dafür eine Grenze gezogen: Kündigst du, muss der Rückkaufswert nach § 169 Versicherungsvertragsgesetz mindestens so hoch sein, als wären die Abschlusskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre verteilt worden. Ganz verhindert das Verluste in den ersten Jahren aber nicht.
Wie teuer ein Vertrag insgesamt ist, zeigt die Kennzahl Effektivkosten im Produktinformationsblatt. Sie sagt, um wie viele Prozentpunkte die Kosten deine Rendite pro Jahr senken. Vergleiche sie immer bei gleicher Laufzeit.
Die Höhe deiner späteren Rente hängt neben den Kosten vor allem von der Laufzeit, dem Rentenbeginn, dem Rentenfaktor und den Bausteinen für Hinterbliebene ab. Jede Rentengarantiezeit und jede Beitragsrückgewähr senkt die Rente ein Stück.
Worauf es im Vertrag einer privaten Rentenversicherung ankommt
Zwei Verträge mit gleichem Beitrag können am Ende sehr unterschiedlich viel zahlen. Diese Punkte entscheiden darüber, und alle stehen in Antrag, Produktinformationsblatt oder Bedingungen.
| Punkt im Vertrag | Gut ist | Vorsicht bei |
|---|---|---|
| Rentenfaktor | 100 Prozent garantiert | nur teilweise garantiert oder einseitige Treuhänderklausel |
| Effektivkosten | niedrig bei gleicher Laufzeit | hohe Abschlusskosten in den ersten fünf Jahren |
| Flexibilität | Zuzahlungen, Teilentnahmen, Beitragspausen ohne Kosten | starre Beiträge ohne Pausenrecht |
| Kapitalwahlrecht | vorhanden, mit klarer Frist | kein Wahlrecht oder sehr frühe Frist |
| Todesfall vor Rentenbeginn | Guthaben statt nur Beitragsrückgewähr | nichts für Hinterbliebene vereinbart |
| Rentenbeginn | flexibel innerhalb einer Spanne | fester Termin ohne Abrufphase |
| Dynamik | Erhöhung abwählbar, ohne neue Abschlusskosten | jede Erhöhung mit vollen Abschlusskosten |
Diese Punkte lassen sich nur im Vergleich bewerten. Das machen wir gern mit dir in der Beratung.
So läuft der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ab
Am Anfang steht deine Lücke: wie viel dir im Alter fehlt und wie lange du sparen kannst. Vor dem Antrag bekommst du ein Produktinformationsblatt, die Versicherungsbedingungen und eine Modellrechnung. Achte darauf, welche Werte garantiert sind und welche nur angenommen.
Bei einer reinen Rentenversicherung muss der Versicherer nicht nach deiner Gesundheit fragen. Anders ist es, wenn du eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder einen höheren Todesfallschutz einschließt. Dann gelten die Regeln zur Anzeigepflicht, und du solltest jede Frage in Ruhe beantworten.
Nach dem Abschluss hast du ein Widerrufsrecht von 30 Tagen nach § 152 Versicherungsvertragsgesetz. Die Frist beginnt erst, wenn du Versicherungsschein, Bedingungen, Informationen und eine korrekte Belehrung bekommen hast. Widerrufst du, bekommst du den Rückkaufswert samt Überschüssen. Fehlte eine korrekte Belehrung, kannst du stattdessen die Beiträge des ersten Jahres verlangen, wenn das mehr ist.
Wenn das Geld knapp wird: Beitragspause, Beitragsfreistellung oder Kündigung
Ein Vertrag über 30 Jahre läuft durch viele Lebensphasen. Elternzeit, Teilzeit, ein Sabbatical oder eine Weiterbildung können bewusste Entscheidungen sein. Dann hilft ein Plan statt einer schnellen Kündigung.
Stell dir vor: Lisa bekommt ein Kind und geht ein Jahr in Elternzeit. Ihr Einkommen sinkt, die 200 Euro für die Rentenversicherung werden eng. Verträge können eine Beitragspause erlauben, wie lange, steht in den Bedingungen. Der Vertrag läuft weiter, Lisa zahlt danach wieder ein, je nach Vertrag ohne neue Gesundheitsprüfung. Fehlende Beiträge kann sie je nach Tarif nachzahlen oder die Rente fällt etwas geringer aus.
Bei der Beitragsfreistellung nach § 165 Versicherungsvertragsgesetz zahlst du gar nicht mehr ein, der Vertrag bleibt aber bestehen. Das vorhandene Guthaben arbeitet weiter, du bekommst später eine kleinere Rente. Erreicht die beitragsfreie Rente den im Vertrag vereinbarten Mindestbetrag nicht, zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus. Achte darauf, ob und wie lange du den Vertrag später ohne Nachteile wieder aufnehmen kannst.
Die Kündigung ist nach § 168 Versicherungsvertragsgesetz jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich. Du bekommst den Rückkaufswert, der Versicherer darf einen Stornoabzug machen, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Gerade in den ersten Jahren kann der Rückkaufswert unter deinen Einzahlungen liegen. Dazu kommt die Steuer: Vor zwölf Jahren Laufzeit oder vor dem 62. Geburtstag wird der volle Ertrag mit Abgeltungsteuer belastet.
Brauchst du kurzfristig Geld, lässt ein Policendarlehen gegen das Guthaben den Vertrag bestehen. Ein Verkauf an einen Aufkäufer kann bei hohen Guthaben mehr bringen als der Rückkaufswert.
Wenn die Rente beginnt: so bekommst du dein Geld
Einige Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn schreibt dir der Versicherer. Er nennt dir das Guthaben, die Höhe der Rente nach dem dann gültigen Rentenfaktor und die Frist für das Kapitalwahlrecht. Jetzt ist der Zeitpunkt, Rente, Kapital oder eine Mischung zu wählen.
Du gibst deine Bankverbindung und deine Steuer-Identifikationsnummer an. Manche Versicherer verlangen später in Abständen einen Lebensnachweis, damit die Rente nicht weiterläuft, wenn niemand mehr da ist. Die Rente kommt dann monatlich, der Versicherer meldet sie jedes Jahr ans Finanzamt.
Stirbt die versicherte Person, brauchen die Bezugsberechtigten Versicherungsschein, Sterbeurkunde und Kontodaten. Meldet den Todesfall früh, sonst wird zu viel gezahlte Rente zurückgefordert.
Altverträge: hohe Garantien, Policenmodell und Widerspruch
Verträge aus den 1990er- und frühen 2000er-Jahren können einen Rechnungszins haben, den es heute nicht mehr gibt. Dazu kommt bei Verträgen vor 2005 die mögliche Steuerfreiheit. Solche Verträge sind wertvoll. Wer sie kündigt, um etwas Neues abzuschließen, kann mehr verlieren, als er gewinnt.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Ich erlebe, dass Verträge nach dem Abschluss lange ungeprüft bleiben.“
Ein Sonderfall ist das Policenmodell. Zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 kamen Verträge so zustande: Die Bedingungen kamen erst mit dem Versicherungsschein, und du konntest innerhalb von 14 Tagen widersprechen. War die Belehrung über dieses Widerspruchsrecht fehlerhaft oder fehlte sie, kann der Widerspruch bis heute möglich sein. Das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013, Aktenzeichen C-209/12, und dem Bundesgerichtshof vom 7. Mai 2014, Aktenzeichen IV ZR 76/11.
Greift der Widerspruch, wird der Vertrag rückabgewickelt. Du bekommst deine Beiträge zurück, abzüglich des Anteils für den Versicherungsschutz, den du hattest, und dazu die Nutzungen, die der Versicherer mit deinem Geld gezogen hat. Das kann auch für bereits gekündigte Verträge gelten. Ob die Belehrung wirklich fehlerhaft war, entscheidet sich am einzelnen Vertrag, darum lohnt eine Prüfung der Originalunterlagen.
Pfändungsschutz und Grundsicherung: wie sicher das Guthaben ist
Eine normale private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht ist in der Ansparphase nicht besonders geschützt. Gläubiger können den Vertrag pfänden und kündigen lassen. Für Selbständige, die keine gesetzliche Rente haben, ist das ein echtes Risiko.
Geschützt ist ein Vertrag erst, wenn er die Bedingungen von § 851c Zivilprozessordnung erfüllt. Die Rente muss lebenslang und nicht vor dem 60. Geburtstag fließen, du darfst über die Ansprüche nicht verfügen können, Bezugsberechtigt sind nur du und deine Hinterbliebenen, und ein Kapital darf es nur im Todesfall geben. Dann ist das angesparte Kapital bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen geschützt, die Rente wird wie Arbeitseinkommen behandelt.
Du kannst nach § 167 Versicherungsvertragsgesetz verlangen, dass dein Vertrag in so einen geschützten Vertrag umgewandelt wird. Damit gibst du allerdings das Kapitalwahlrecht und die freie Kündigung auf. Bei der Grundsicherung im Alter zählt eine ungeschützte Rentenversicherung in der Regel als Vermögen, anders als geförderte Verträge wie die Rürup-Rente.
Für wen eine klassische private Rentenversicherung passt
Die klassische Variante passt zu Menschen, die vor allem eine sichere Untergrenze wollen und Schwankungen nicht aushalten möchten. Sie passt auch, wenn du kurz vor der Rente einen Einmalbetrag, etwa aus einer Erbschaft, in eine lebenslange Rente umwandeln willst.
Weniger passend ist sie, wenn du jung bist, lange Zeit hast und dein Geld wachsen soll. Bei 1 Prozent Garantiezins und laufenden Kosten bleibt nach Inflation wenig übrig. Für lange Laufzeiten sind eine fondsgebundene Rentenversicherung oder ein eigenes Depot mit breit gestreuten ETF womöglich renditestärker.
Für Lisa mit 31 Jahren und über 35 Jahren bis zur Rente steht darum nicht die klassische Rentenversicherung am Anfang. Für sie zählt zuerst, dass sie überhaupt regelmäßig investiert. Die Frage nach einer lebenslangen Rente kann sie in zehn oder 20 Jahren neu stellen, wenn klar ist, wie viel Kapital da ist.
Was bei der privaten Rentenversicherung als Nächstes zählt
Bei einem neuen Vertrag zählt vor allem, was garantiert ist und was du dafür bezahlst. Ein voll garantierter Rentenfaktor, niedrige Effektivkosten und das Recht, Beiträge zu pausieren, wiegen mehr als jede schöne Modellrechnung. Ob sie überhaupt der richtige Baustein für deine Lücke ist, klärst du vor der Tarifwahl.
Bei einem bestehenden Vertrag zählt zuerst, was er wert ist. Alte Verträge mit hohem Rechnungszins oder Steuerfreiheit können wertvoller sein, als ihr Kontoauszug vermuten lässt. Verträge aus dem Policenmodell können noch Geld zurückbringen. Und vor jeder Kündigung lohnt der Blick auf Beitragspause und Beitragsfreistellung, gerade in Lebensphasen mit weniger Einkommen.
Lass uns deine private Rentenversicherung einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Ein alter Vertrag mit Lücken kann besser sein als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nein, eine Kündigung kann die teuerste Lösung sein. Verträge können eine Beitragspause erlauben. Alternativ kannst du den Vertrag beitragsfrei stellen, dann bleibt das Guthaben erhalten und arbeitet weiter. Frag deinen Versicherer vorher schriftlich, wie lange du pausieren kannst und ob du danach ohne Nachteile weiterzahlen darfst.
Das hängt vom Vertrag ab. Starb sie vor Rentenbeginn, zahlt der Versicherer je nach Vertrag die Beiträge oder das Guthaben an die Bezugsberechtigten. Bezog sie schon Rente, gibt es nur etwas, wenn eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalrückzahlung vereinbart war. Meldet den Todesfall mit Sterbeurkunde und Versicherungsschein. Wer das Geld bekommt, steht im Bezugsrecht, nicht im Testament.
Wahrscheinlich nicht, wenn du dich für Kapital entscheidest. Verträge bis Ende 2004 sind steuerfrei, wenn sie mindestens zwölf Jahre gelaufen sind und du mindestens fünf Jahre laufend Beiträge gezahlt hast. Wählst du die lebenslange Rente, zahlst du auf den Ertragsanteil Steuern. Ändere den Vertrag nicht, ohne die Folgen prüfen zu lassen.
Nur unter engen Bedingungen. Nach § 163 Versicherungsvertragsgesetz braucht er dafür die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders und eine dauerhafte Änderung der Rechnungsgrundlagen. Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2025 eine Klausel gekippt, die nur Senkungen und nie Erhöhungen erlaubte. Lass dir die Begründung schriftlich geben und prüfe deinen Vertrag.
Möglicherweise ja. Verträge im Policenmodell von 1994 bis 2007 können noch widerrufen werden, wenn die Belehrung über das Widerspruchsrecht fehlte oder fehlerhaft war. Dann wird der Vertrag rückabgewickelt, auch wenn er schon gekündigt ist. Ob die Belehrung fehlerhaft war, zeigt nur ein Blick in die Originalunterlagen.
Für junge Menschen mit langer Laufzeit eher nicht als Hauptbaustein, weil der Garantiezins seit 2025 höchstens 1 Prozent beträgt und Kosten abgehen. Sinnvoll kann sie sein, wenn dir eine sichere lebenslange Untergrenze wichtig ist oder du einen Einmalbetrag kurz vor der Rente verrenten willst. Entscheidend sind dann ein voll garantierter Rentenfaktor und niedrige Kosten.
Ja, wenn dein Vertrag ein Kapitalwahlrecht hat. Die Frist steht in den Bedingungen. Sie kann einige Monate vor Rentenbeginn enden. Bei Verträgen ab 2005 wird nur die Hälfte des Ertrags versteuert, wenn der Vertrag zwölf Jahre lief und du mindestens 62 bist. Bei Verträgen von 2005 bis 2011 reicht das 60. Lebensjahr.
Quellen: Bundesregierung: Fragen und Antworten: Private Altersvorsorge reformiert, Stand 01.06.2026, geprüft am 16.10.2026 · Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rentenpaket 2025 beschlossen, Stand 05.12.2025, geprüft am 16.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung: Rentenwert 42,52 Euro, Stand 17.05.2026, geprüft am 16.10.2026 · Verbraucherzentrale: Gerichte kippen Klauseln zur Rentenkürzung, BGH IV ZR 34/25, Stand 15.10.2026, geprüft am 16.10.2026 · dejure.org: §§ 163, 165, 167, 168 VVG, Stand 2026, geprüft am 16.10.2026 · Stiftung Warentest: Private Rentenversicherungen im Vergleich, Stand 26.05.2025, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 20 EStG, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 22 EStG, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 169 VVG und § 152 VVG, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 851c ZPO, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Private Rentenversicherung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Fragt bei Bestandskundinnen und -kunden aktiv nach Rentenversicherungen von vor 2005 und aus dem Policenmodell. Nicht alle wissen, was sie da haben.
- Bietet vor jeder Kündigung von euch aus ein Gespräch über Beitragspause und Beitragsfreistellung an, besonders vor Elternzeit oder Sabbatical.
- Sprecht einige Jahre vor Rentenbeginn über Kapitalwahlrecht, Frist und Steuer, bevor das Schreiben des Versicherers kommt.
