Ein Rohr platzt hinter der Badewand. Ein Sturm deckt das Dach ab. Ein Funke aus der Steckdosenleiste setzt das Wohnzimmer in Brand. Für ein Haus oder eine Eigentumswohnung kann so ein Moment schnell sechsstellig werden. Die Wohngebäudeversicherung zahlt dann Reparatur oder Wiederaufbau, so dass aus dem Schaden keine Lebenskrise wird.
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Trotzdem ist sie für Eigentümerinnen und Eigentümer eine zentrale Sachversicherung. Ihr Wert hängt aber an Details im Kleingedruckten: am richtigen Versicherungswert, an der Klausel zur groben Fahrlässigkeit und an der Frage, ob Starkregen und Hochwasser überhaupt mitversichert sind.
Hier liest du, wie der Versicherer rechnet, wo Lücken stecken und wie es um die geplante Pflicht zum Elementarschutz steht, Stand: Oktober 2026.
Betrifft dich, wenn du ein Zuhause kaufst du in Immobilien investierst du erbst
Das Wichtigste in Kürze
- Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst gegen Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Möbel und alles Bewegliche gehören in die Hausratversicherung.
- Starkregen, Hochwasser und Rückstau sind nur mit dem Baustein Elementarschaden versichert. Laut Bundesjustizministerin Stefanie Hubig haben ihn rund 59 Prozent der Wohngebäude, Stand: September 2026. Eine Pflicht gibt es noch nicht.
- Wichtig ist der richtige Versicherungswert. Mit dem gleitenden Neuwert und einem korrekt ermittelten Wert 1914 wächst der Schutz mit den Baupreisen mit, und eine Unterversicherung wird vermieden.
- Gute Verträge verzichten darauf, bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen. Ohne diese Klausel darf der Versicherer die Leistung nach § 81 VVG anteilig senken.
- Stiftung Warentest fand für ein Modellhaus sehr gute Tarife mit Elementarschutz ab 635 Euro im Jahr, Stand: September 2026. Die Beiträge steigen jedes Jahr mit den Baukosten.
Inhalt
- Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
- Was gilt ohne Wohngebäudeversicherung?
- Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel: was die Wohngebäudeversicherung abdeckt
- Warum Elementarschutz ein eigener Baustein ist und wie es um die Pflicht steht
- Wie Wert 1914 und gleitender Neuwert dich vor Unterversicherung schützen
- Worauf es im Vertrag einer Wohngebäudeversicherung ankommt
- Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten: wann der Versicherer kürzen darf
- Eigentumswohnung, Gemeinschaft und Mietwohnung: wer was versichert
- Was eine Wohngebäudeversicherung kostet und warum die Beiträge steigen
- So läuft der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ab
- Wenn am Haus ein Schaden passiert: so bekommst du dein Geld
- Was bei der Wohngebäudeversicherung als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Die kurze Antwort: Sie zahlt, wenn dein Wohngebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt oder zerstört wird. Sie übernimmt die Reparatur oder den Wiederaufbau zu heutigen Preisen und viele Kosten rund um den Schaden.
Weil sie diese drei Gefahren in einem Vertrag bündelt, heißt sie auch verbundene Wohngebäudeversicherung. Versichert ist das Gebäude mit allem, was fest dazugehört: Dach, Mauern, Fenster, Türen, Heizung, Leitungen, Fliesen und fest verklebte Böden. Dazu zählt auch Zubehör am oder im Haus, etwa Klingel- und Briefkastenanlage.
Einbauküchen können als Gebäudebestandteil gelten, wenn sie eigens für dieses Haus gefertigt wurden. Eine Küche von der Stange kann eher zum Hausrat gehören. Carports, Gartenhäuser, Mauern und Wegbefestigungen sind je nach Vertrag nur versichert, wenn das ausdrücklich im Vertrag steht.
Die Grenze zu anderen Verträgen ist einfach zu merken. Stell dir vor, du drehst dein Haus um und schüttelst es. Was herausfällt, ist Hausrat. Was festsitzt, ist Gebäude. Schäden, die dein Haus bei anderen anrichtet, etwa ein Dachziegel auf einem fremden Auto, deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
| Schaden | Wohngebäudeversicherung | Hausratversicherung | Haftpflicht |
|---|---|---|---|
| Rohrbruch, Parkett und Estrich durchnässt | ja | nein | nein |
| Rohrbruch, Sofa und Teppich durchnässt | nein | ja | nein |
| Sturm deckt das Dach ab | ja | nein | nein |
| Brand zerstört Einbauküche nach Maß | ja | nein | nein |
| Brand zerstört Kleidung und Laptop | nein | ja | nein |
| Dachziegel beschädigt das Auto der Nachbarin | nein | nein | ja, wenn du haftest |
| Starkregen flutet den Keller | nur mit Elementar | nur mit Elementar | nein |
Was gilt ohne Wohngebäudeversicherung?
Ohne Vertrag zahlst du jeden Schaden am eigenen Haus selbst. Der Staat springt nicht verlässlich ein. Nach großen Fluten gab es zwar Hilfsfonds, einen Anspruch darauf hast du aber nicht.
Ein Schaden am eigenen Haus kann schnell sehr teuer werden.
Dazu kommen Schäden ohne Unwetter, etwa durch Blitz, Überspannung oder einen Küchenbrand.
Wer ein Haus mit einem Kredit kauft, sollte mit dieser Frage rechnen. Banken können eine Wohngebäudeversicherung verlangen, weil das Haus ihre Sicherheit ist. Bei der Baufinanzierung kann der Nachweis darum zu den Unterlagen gehören.
Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel: was die Wohngebäudeversicherung abdeckt
Die Wohngebäudeversicherung deckt feste Gruppen von Gefahren ab. Alles andere ist nur versichert, wenn du es dazu vereinbarst.
Feuer, Blitz, Explosion und Überspannung
Versichert sind Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion. Auch Schäden durch Löschwasser und Ruß können dazu zählen. Was genau gilt, steht in deinen Bedingungen.
Schlägt der Blitz in der Nähe ein, kann eine Überspannung entstehen. Das ist ein kurzer Stromstoß in den Leitungen. Er kann die Heizungssteuerung, die Wärmepumpe oder fest verbaute Elektrik zerstören. Laut Verbraucherzentrale lassen sich Überspannungsschäden meist gegen einen kleinen Aufpreis absichern. Schäden am Gebäude trägt dann die Wohngebäudeversicherung, den Fernseher die Hausratversicherung.
Leitungswasser und Rohrbruch
Versichert ist Wasser, das bestimmungswidrig aus Leitungen austritt. Dazu gehören Zu- und Ableitungen, Heizung, Fußbodenheizung und angeschlossene Geräte wie Wasch- und Spülmaschine. Auch der Rohrbruch selbst und Frostschäden an Leitungen sind versichert.
Die Feinheiten stecken in den Rohren außerhalb des Hauses. Zuleitungen auf dem Grundstück sind je nach Vertrag mitversichert. Ableitungsrohre im Erdreich und Leitungen außerhalb des Grundstücks teils nur, wenn es vereinbart ist. Bei alten Häusern ist das teuer, weil der Garten aufgegraben werden muss.
Nicht zum Leitungswasser zählt Regen, der durchs Dach dringt, Grundwasser oder Wasser, das bei Starkregen aus der Kanalisation zurückdrückt. Das gehört zum Elementarschutz. Auch eine undichte Fuge in der Dusche ist kein Rohrbruch.
Sturm und Hagel
Als Sturm zählt laut Stiftung Warentest Wind ab Windstärke 8. Versichert sind abgedeckte Dächer, Schäden durch umstürzende Bäume und herumfliegende Teile. Hagel ist unabhängig von der Windstärke versichert.
Diese Kosten zahlt der Versicherer zusätzlich
Gute Verträge ersetzen auch die Kosten rund um den Schaden, teils bis zu einer festen Grenze:
- Aufräumen, Abbruch und Entsorgung des Schutts, dazu die Absicherung der Brandstelle.
- Bewegungs- und Schutzkosten, also wenn Möbel oder Bauteile weichen müssen, um reparieren zu können.
- Mehrkosten durch behördliche Auflagen, wenn neue Bauvorschriften den Wiederaufbau teurer machen.
- Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen Schaden und Wiederaufbau, wenn du ohne Verzögerung baust.
- Mietausfall bei vermieteten Wohnungen oder der Mietwert, wenn du selbst nicht im Haus wohnen kannst, für eine begrenzte Zahl von Monaten.
Ausgeschlossen sind in der Regel Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie. Die Ausschlüsse stehen in deinen Bedingungen.
Warum Elementarschutz ein eigener Baustein ist und wie es um die Pflicht steht
Die kurze Antwort: Starkregen, Überschwemmung und Hochwasser sind in der Grundversicherung nicht enthalten. Du brauchst dafür die Elementarschadenversicherung als Zusatz. Eine Pflicht dazu gibt es in Deutschland bisher nicht, Stand: Oktober 2026.
Der Baustein deckt Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Bezahlt werden Trocknung, Reparatur, Abriss und Neubau, je nach Vertrag auch Hotel oder Mietausfall.
Starkregen kann laut Verbraucherzentrale überall auftreten, auch fern von jedem Fluss.
Der Preis richtet sich nach der Lage. Laut Verbraucherzentrale teilen die Versicherer Adressen nach der Hochwassergefahr in vier Klassen ein. In der höchsten Klasse ist mindestens einmal in zehn Jahren mit Hochwasser zu rechnen. Für Starkregen gibt es drei Klassen.
Laut Stiftung Warentest fehlt der Schutz bei knapp der Hälfte aller Wohngebäude, vor allem in Altverträgen, Stand: September 2026.
So steht es um die Pflicht-Elementarversicherung, Stand: Oktober 2026
Ein Gesetz gibt es noch nicht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat am 23.09.2026 erklärt: Jede angebotene Wohngebäudeversicherung soll künftig in einem bestimmten Umfang auch Elementargefahren abdecken. Bestehende Verträge sollen umgestellt werden, mit Gelegenheit, sie vorher anzupassen. Die Eckpunkte sind noch in der Abstimmung der Regierung, einen Termin gibt es nicht. Laut Koalitionsvertrag wird ein Opt-out geprüft. Du könntest den Schutz dann bewusst abwählen. Das alles ist geplant und kann sich noch ändern.
Eine wichtige Bedingung ist die Rückstausicherung. Das ist eine Klappe in der Abwasserleitung, die verhindert, dass Wasser aus der Kanalisation ins Haus drückt. Laut Stiftung Warentest gibt es Elementarschutz oft nur mit eingebauter Rückstauklappe. Laut Verbraucherzentrale besteht ohne funktionstüchtige Rückstausicherung kein Schutz bei Rückstau. Halte sie deshalb in Schuss.
Wie Wert 1914 und gleitender Neuwert dich vor Unterversicherung schützen
Die kurze Antwort: Der Versicherer rechnet dein Haus auf die Baupreise des Jahres 1914 zurück und passt diesen Wert jedes Jahr an die heutigen Preise an. So stimmt die Versicherungssumme auch nach zwanzig Jahren noch.
Was der Wert 1914 ist
Der Wert 1914 ist ein gedachter Betrag in Mark. Er sagt, was dein Haus in seiner heutigen Größe und Ausstattung im Jahr 1914 gekostet hätte. Der Wert ändert sich nur, wenn du am Haus etwas änderst, etwa das Dach ausbaust.
Ermittelt wird er über einen Wertermittlungsbogen. Darin stehen Wohnfläche, Bauart, Keller, Dach, Ausstattung von Bad und Böden. Alternativ rechnen ihn Sachverständige aus dem Neubauwert zurück. Beim Wohnflächenmodell fragen Versicherer nur Quadratmeter und wenige Merkmale ab und rechnen selbst.
Wie der gleitende Neuwert jedes Jahr mitwächst
Beim gleitenden Neuwert ersetzt der Versicherer, was der Wiederaufbau zum Zeitpunkt des Schadens kostet. Eine feste Summe in Euro gibt es nicht. Der Beitrag passt sich jährlich an. Laut Stiftung Warentest rechnen Versicherer dafür mit Preisindizes des Statistischen Bundesamts.
Ein Rechenweg mit ausgedachten Zahlen zeigt das Prinzip. Ein Haus hat einen Wert 1914 von 25.000 Mark. Liegt der Umrechnungsfaktor für die heutigen Baupreise bei 25, ergibt das einen Neubauwert von 625.000 Euro. Steigen die Baupreise, steigt der Faktor, und damit wächst der Schutz automatisch mit.
So entsteht eine Unterversicherung
Von Unterversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegt. Dann zahlt der Versicherer nach § 75 VVG nur im Verhältnis der Summe zum Wert. Das gilt auch für kleine Schäden.
Ein Beispiel: Dein Haus würde im Neubau 500.000 Euro kosten, versichert sind aber nur 400.000 Euro. Das sind 80 Prozent. Bei einem Wasserschaden von 20.000 Euro bekommst du dann nur 16.000 Euro. Die übrigen 4.000 Euro zahlst du selbst.
Beim gleitenden Neuwert passiert das vor allem, wenn der Wert 1914 von Anfang an falsch war oder ein Umbau nie gemeldet wurde. Ein Dachausbau, ein Wintergarten, eine neue Wärmepumpe oder eine Photovoltaikanlage erhöhen den Wert. Versicherer können einen Unterversicherungsverzicht erklären, wenn der Wert nach ihrem Bogen oder über die Wohnfläche korrekt ermittelt wurde. Dann rechnen sie im Schaden nicht nach.
Neuwert gibt es übrigens nur, wenn du wieder aufbaust. Wie lange du Zeit hast, den Wiederaufbau zu sichern, steht in deinen Bedingungen. Sonst zahlt der Versicherer nur den Zeitwert, also den Wert nach Abzug für Alter und Abnutzung. Diese Wiederherstellungsklausel erlaubt § 93 VVG ausdrücklich.
Worauf es im Vertrag einer Wohngebäudeversicherung ankommt
Die Unterschiede zwischen guten und schwachen Verträgen sind groß. Stiftung Warentest hat im September 2026 genau diese Punkte geprüft: grobe Fahrlässigkeit, Elementarschutz, Rückstau, Mehrkosten durch Auflagen sowie den Austausch gegen effizientere Technik wie Photovoltaik. Die Tabelle zeigt, worauf du achten solltest.
| Merkmal | Worauf du achtest | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Versicherungswert | Gleitender Neuwert, Wert 1914 korrekt oder Wohnflächenmodell, Unterversicherungsverzicht | Verhindert Kürzungen nach § 75 VVG |
| Grobe Fahrlässigkeit | Verzicht auf Kürzung, am besten bis zur vollen Versicherungssumme | Sonst Kürzung nach § 81 VVG |
| Elementarschutz | Eingeschlossen, Selbstbeteiligung tragbar | Starkregen ist sonst nicht versichert |
| Ableitungsrohre | Auch außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück, idealerweise bis zum öffentlichen Kanal | Teure Erdarbeiten bei alten Rohren |
| Mehrkosten durch Auflagen | Hohe Grenze, auch für Energiestandards beim Wiederaufbau | Neue Bauvorschriften machen den Neubau teurer |
| Mietausfall oder Mietwert | Ausreichend viele Monate | Wohnen woanders kostet während des Wiederaufbaus |
| Photovoltaik, Wärmepumpe | Ausdrücklich mitversichert, auch Überspannung und Ertragsausfall | Nicht immer automatisch Teil des Gebäudes |
| Leerstand | Klare Regel, ab wann gemeldet werden muss | Leerstand ist eine Gefahrerhöhung |
Photovoltaik und Wärmepumpe richtig einbinden
Eine Solaranlage auf dem Dach kannst du auf zwei Wegen versichern. Entweder als Baustein in der Wohngebäudeversicherung oder mit einer eigenen Photovoltaikversicherung. Der Baustein kann einen Vorteil haben: Trifft ein Schaden Haus und Anlage, regelt ihn ein Versicherer aus einer Hand.
Versichert sind dann Module, Gestell, Wechselrichter, Kabel und je nach Vertrag der Batteriespeicher, gegen Feuer, Blitz, Sturm, Hagel und Schneelast. Je nach Vertrag kommt der Ertragsausfall hinzu, also die entgangene Einspeisevergütung während der Reparatur. Melde die Anlage, sobald sie auf dem Dach ist, sonst kann sie im Versicherungswert fehlen. Für Schäden, die die Anlage bei anderen anrichtet, brauchst du zusätzlich Haftpflichtschutz.
Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten: wann der Versicherer kürzen darf
Die kurze Antwort: Hast du einen Schaden grob fahrlässig verursacht, darf der Versicherer kürzen. Das regelt § 81 Abs. 2 VVG. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere deines Verschuldens. Bei Vorsatz zahlt er gar nichts.
Grob fahrlässig handelt, wer die nötige Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß außer Acht lässt. Typische Fälle sind brennende Kerzen in einem leeren Raum oder ein Topf mit Fett auf der heißen Platte, während du einkaufen gehst. Gerichte entscheiden das im Einzelfall.
Wie weit die Kürzung gehen kann, hat der Bundesgerichtshof am 22.06.2011 entschieden, Aktenzeichen IV ZR 225/10. In besonders schweren Fällen ist eine Kürzung bis auf null möglich, nach Abwägung aller Umstände. Der Fall betraf eine Kaskoversicherung, § 81 VVG gilt aber für alle Sachversicherungen.
Darum ist die Klausel zum Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit so wichtig. Mit ihr zahlt der Versicherer voll, teils bis zu einer Grenze. Ältere Verträge können diese Klausel nicht enthalten.
Obliegenheiten vor und nach dem Schaden
Obliegenheiten sind Pflichten, die du als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer erfüllen musst, damit der Schutz voll greift. Vor dem Schaden heißt das vor allem: Haus und Anlagen in Ordnung halten, im Winter heizen oder ungenutzte Leitungen entleeren, die Rückstauklappe warten. Je nach Bedingungen musst du das Haus auch bei längerer Abwesenheit beheizen.
Hinzu kommt die Gefahrerhöhung. Das ist jede Änderung, die einen Schaden wahrscheinlicher macht. Dazu können Leerstand oder eine gewerbliche Nutzung gehören (§ 23 VVG). Steht ein geerbtes Haus leer, melde das dem Versicherer.
Verletzt du eine Obliegenheit, gilt § 28 VVG. Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei. Bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen, wobei du beweisen musst, dass sie nicht vorlag. Er muss aber zahlen, wenn deine Pflichtverletzung den Schaden weder verursacht noch seine Prüfung behindert hat, außer bei Arglist. Für Pflichten nach dem Schaden muss er dich vorher in Textform auf die Folgen hingewiesen haben.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Ich schaue mir Verträge nach dem Abschluss regelmäßig wieder an.“
Bei der Wohngebäudeversicherung wiegt das besonders schwer. Ein Vertrag aus dem Jahr des Hauskaufs kann unverändert weiterlaufen, während Dachausbau, Solaranlage und neue Heizung dazukommen und Elementarschutz fehlt.
Eigentumswohnung, Gemeinschaft und Mietwohnung: wer was versichert
Die kurze Antwort: Bei einer Eigentumswohnung versichert die Gemeinschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer das ganze Gebäude in einem Vertrag. Du schließt dafür keinen eigenen Vertrag ab, zahlst deinen Anteil aber über das Hausgeld.
Rechtlich steht das in § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG. Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört danach die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert. In der Regel schließt die Verwaltung den Vertrag ab. Er kann auch das Sondereigentum umfassen, also etwa Bodenbeläge und Innenwände deiner Wohnung.
Ein Urteil ist für Gemeinschaften wichtig. Der Bundesgerichtshof hat am 16.09.2022 entschieden, Aktenzeichen V ZR 69/21: Hat der Vertrag eine Selbstbeteiligung, tragen sie grundsätzlich alle nach ihren Anteilen. Das gilt auch, wenn der Schaden nur in einer Wohnung entstanden ist.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin und wohnt zur Miete. Sie zahlt die Wohngebäudeversicherung schon heute mit. Nach § 2 Nr. 13 der Betriebskostenverordnung darf ihre Vermieterin oder ihr Vermieter die Kosten der Gebäudeversicherung auf die Nebenkosten umlegen. Lisa zahlt sie also jeden Monat mit ihren Fixkosten von 1.600 Euro.
Stell dir vor: Lisa kauft eine Eigentumswohnung in einem Haus mit zwölf Parteien. Ihr Miteigentumsanteil liegt bei 60 von 1.000 Anteilen. Im zweiten Stock platzt ein Rohr, die Gebäudeversicherung hat 2.500 Euro Selbstbeteiligung. Nach dem Urteil trägt Lisa davon 60 Tausendstel, also 150 Euro, obwohl ihre Wohnung trocken geblieben ist.
Läuft das Wasser bei Lisa durch die Decke, zahlt die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft Estrich, Parkett und Wände. Ihr Sofa und ihren Laptop ersetzt nur ihre eigene Hausratversicherung. Als Eigentümerin sollte Lisa darum zweierlei tun: den Gebäudevertrag in den Unterlagen der Verwaltung lesen und ihren Hausrat an die neue Wohnung anpassen.
Was eine Wohngebäudeversicherung kostet und warum die Beiträge steigen
Die kurze Antwort: Im Modellfall von Stiftung Warentest kosteten sehr gute Tarife mit Elementarschutz ab 635 Euro im Jahr. An gefährdeten Standorten kann es deutlich mehr sein. Gute Verträge sind nicht automatisch teuer.
Stiftung Warentest hat im September 2026 insgesamt 182 Tarife mit Elementarschutz bewertet. Modellfall war ein Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern, Baujahr 2005. Am günstigen Standort Regensburg gab es sehr gute Tarife ab 635 Euro im Jahr. In Bremen kostete der bessere Schutz im Modellfall mindestens 695 Euro. Teure Angebote kosteten ein Mehrfaches.
Der Preis hängt vor allem ab von Wohnfläche und Wert 1914, Bauart und Dach, Lage und ZÜRS-Klasse, Alter von Leitungen und Heizung, Selbstbeteiligung und früheren Schäden. Ein Haus mit Holzbauweise oder Reetdach kann mehr kosten als ein Massivhaus mit Ziegeldach.
Die Beiträge steigen jedes Jahr, weil der gleitende Neuwert an die Baukosten gekoppelt ist. Laut Stiftung Warentest stiegen sie 2026 allein dadurch um 4,2 Prozent. Das Statistische Bundesamt meldet für den Neubau von Wohngebäuden ein Plus von 5,5 Prozent zum Vorjahresmonat, Stand: August 2026. Das ist der Preis dafür, dass dein Schutz mitwächst.
Sparen kannst du über eine höhere Selbstbeteiligung. Am Schutz zu sparen ist dagegen riskant. Wer selbst im Haus wohnt, kann den Beitrag steuerlich nicht absetzen. Bei vermieteten Häusern ist er Teil der umlagefähigen Nebenkosten.
So läuft der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ab
Am Anfang stehen die Daten deines Hauses: Wohnfläche, Baujahr, Bauart, Dach, Heizung, Keller und Garage. Hilfreich sind Baubeschreibung und Rechnungen von Modernisierungen. Neue Leitungen oder ein neues Dach können den Preis senken.
Dann wird der Versicherungswert festgelegt, über den Wertermittlungsbogen oder das Wohnflächenmodell. Hier lohnt es sich, genau zu sein. Ein zu niedriger Wert spart ein paar Euro im Jahr und kann im Schaden Tausende kosten.
Der Versicherer fragt außerdem nach Vorschäden, die du wahrheitsgemäß angeben musst. Danach wählst du die Bausteine: Elementarschutz, Glas, Photovoltaik, erweiterte Rohrleitungen.
Beim Hauskauf übernimmst du den Vertrag der bisherigen Eigentümerin oder des bisherigen Eigentümers automatisch. So regelt es § 95 VVG. Nach § 96 VVG kannst du ihn innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen. Die Frist beginnt erst, wenn du von dem Vertrag weißt. Prüf ihn also gleich nach dem Kauf. Erbinnen und Erben treten ebenfalls in den Vertrag ein und sollten ihn genauso prüfen.
Wenn am Haus ein Schaden passiert: so bekommst du dein Geld
Nach einem Schaden zählt die Reihenfolge. Was du in den ersten Stunden tust, kann darüber entscheiden, ob der Versicherer voll zahlt.
1
Schaden stoppen und kleiner halten
Dreh den Haupthahn zu, schalte den Strom im betroffenen Bereich ab, deck ein offenes Dach provisorisch ab. Kosten für solche Notmaßnahmen muss der Versicherer nach § 83 VVG ersetzen, auch wenn sie am Ende nicht helfen, solange du sie für geboten halten durftest.
2
Sofort melden und alles dokumentieren
Melde den Schaden unverzüglich, am besten noch am selben Tag. Mach Fotos und Videos vom Schaden, von der Ursache und von beschädigten Bauteilen. Bei Brand, Einbruch oder Vandalismus gehört eine Anzeige bei der Polizei dazu.
3
Erst abstimmen, dann reparieren
Wirf kaputte Teile nicht weg und lass nicht vorschnell reparieren. Der Versicherer darf den Schaden erst ansehen. Er kann eine Sachverständige oder einen Sachverständigen schicken oder eine Trocknungsfirma vermitteln.
4
Wiederaufbau sichern und die Neuwertspitze abholen
Bei großen Schäden zahlt der Versicherer zunächst den Zeitwert. Den Rest bis zum Neuwert, die sogenannte Neuwertspitze, bekommst du, sobald der Wiederaufbau gesichert ist. Die Frist dafür steht in deinen Bedingungen.
Ein Leitungswasserschaden kann sich über Wochen ziehen, weil Wände und Estrich erst trocknen müssen. Bist du mit der Entschädigung nicht einverstanden, kann ein Sachverständigenverfahren helfen, wenn es vereinbart ist (§ 84 VVG).
Nach einem Schaden dürfen beide Seiten den Vertrag kündigen, so steht es in § 92 VVG. Die Frist ist ein Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Der Versicherer muss dabei eine Frist von einem Monat einhalten. Nach mehreren Schäden musst du darum unter Umständen neu suchen.
Was bei der Wohngebäudeversicherung als Nächstes zählt
Bei der Wohngebäudeversicherung zählt weniger der Preis als die Frage, ob dein Vertrag noch zu deinem Haus passt. Ein Vertrag, der beim Kauf richtig war, kann zehn Jahre später Lücken haben: ein Dachausbau im Wert 1914, eine nie gemeldete Solaranlage, eine fehlende Klausel zur groben Fahrlässigkeit.
Der zweite große Punkt ist der Elementarschutz. Die Politik plant, ihn für neue Verträge zum Standard zu machen. Bis daraus ein Gesetz wird, vergeht aber Zeit, Stand: Oktober 2026. Wer heute ohne Elementarschutz versichert ist, trägt Starkregen und Rückstau allein. Ein Blick in den eigenen Vertrag, oder bei einer Eigentumswohnung in den der Gemeinschaft, ist darum der sinnvollste nächste Schritt. Wenn du dabei Unterstützung möchtest, schauen wir ihn gern gemeinsam an.
Lass uns deine Wohngebäudeversicherung einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Ein alter Vertrag mit Lücken kann besser sein als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nein, ein Gesetz schreibt sie nicht vor. Banken können sie aber verlangen, wenn du ein Haus finanzierst. Bei Eigentumswohnungen gehört eine Gebäudeversicherung zum Neuwert nach § 19 WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung der Gemeinschaft. Auch der Elementarschutz ist noch freiwillig. Die Bundesregierung plant, ihn für neue Verträge zum Standard zu machen, Stand: Oktober 2026.
Die Schäden am Gebäude, also Boden, Estrich, Decke und Wände in beiden Wohnungen, zahlt die Wohngebäudeversicherung des Hauses. Möbel und Gegenstände ersetzt jeweils die eigene Hausratversicherung. Deine Haftpflicht kommt ins Spiel, wenn dich ein Verschulden trifft und Nachbarinnen oder Nachbarn Ansprüche gegen dich haben, die keine Versicherung trägt.
Feuer ist versichert. Hast du die Kerzen unbeaufsichtigt gelassen, kann der Versicherer das als grob fahrlässig werten und nach § 81 VVG kürzen. Steht in deinem Vertrag ein Verzicht auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit, zahlt er trotzdem voll, teils bis zu einer vereinbarten Grenze. Türen, Fenster und fest verbaute Böden zahlt die Wohngebäudeversicherung, Sofa und Vorhänge die Hausratversicherung.
Nein. Wasser von außen oder aus der Kanalisation ist kein Leitungswasser. Versichert ist es nur, wenn du den Baustein Elementarschaden hast. Laut Stiftung Warentest gibt es Elementarschutz oft nur mit eingebauter Rückstauklappe. Fehlt sie oder wurde sie nicht gewartet, kann der Versicherer bei einem Rückstau kürzen.
Zuerst deine eigene Wohngebäudeversicherung, wenn der Wind mindestens Windstärke 8 hatte. Sie zahlt das Dach und je nach Vertrag auch das Entfernen des Baums vom Haus. Die Haftpflicht der Nachbarin zahlt nur, wenn sie etwas versäumt hat, etwa weil der Baum erkennbar morsch war.
Frostschäden an Leitungen sind versichert. Du musst aber dafür sorgen, dass das Haus beheizt ist oder ungenutzte Leitungen entleert sind. Hast du die Heizung ganz abgedreht, kann der Versicherer wegen einer verletzten Obliegenheit nach § 28 VVG kürzen. Ein Verzicht auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit hilft hier nicht immer, weil er je nach Vertrag nur für die Herbeiführung des Schadens gilt.
Quellen: Bundesregierung: Rede von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig beim Versicherungstag am 23.09.2026, veröffentlicht 27.09.2026, geprüft am 16.10.2026 · Verbraucherzentrale: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden, Stand 31.07.2026, geprüft am 16.10.2026 · Verbraucherzentrale Niedersachsen: Sturm, Hagel, Gewitter: welche Versicherung zahlt, Stand 29.06.2026, geprüft am 16.10.2026 · Stiftung Warentest: Wohngebäudeversicherungen im Vergleich, Stand 16.09.2026, geändert 07.10.2026, geprüft am 16.10.2026 · Statistisches Bundesamt: Baupreise und Immobilienpreisindex, Stand 09.10.2026, geprüft am 16.10.2026 · dejure.org: § 81 VVG, § 75 VVG, § 28 VVG, § 23 VVG, § 83 VVG, § 84 VVG, § 93 VVG, § 92 VVG, § 95 VVG, § 96 VVG, § 19 WEG, § 2 BetrKV, BGH IV ZR 225/10 und V ZR 69/21, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Wohngebäudeversicherung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Die Elementar-Pläne vom 23.09.2026 sind ein guter Anlass, Bestandskundinnen und -kunden ohne Elementarschutz von sich aus anzusprechen.
- Fragt nach Umbauten, Solaranlage und Wärmepumpe seit Vertragsbeginn. Dort kann eine unbemerkte Unterversicherung stecken.
- Bei Eigentumswohnungen lohnt ein Blick in den Vertrag der Gemeinschaft, bevor über den Hausrat gesprochen wird.
