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Selbstständig machen: ein goldener Schlüssel auf marineblauem Grund als Sinnbild für den Start in die eigene Tätigkeit.

Selbstständig machen: Was du vorher mit Geld und Absicherung klären solltest

Samira HarkatSamira HarkatStand: 16. Oktober 2026

Du willst dich selbstständig machen. Ab dem ersten Tag bist du dein eigener Arbeitgeber. Das heißt: Du kümmerst dich selbst um Steuern, Kranken- und Rentenversicherung.

Das klingt nach viel. In der richtigen Reihenfolge ist es gut zu schaffen.

Hier siehst du, was du vor dem Start klärst, was danach kommt und wo die teuren Fehler lauern.

Betrifft dich, wenn du dich selbstständig machen willst du aus der Anstellung gehst du dein Geld neu ordnen willst

Das Wichtigste in Kürze

  • Melde deine Tätigkeit an. Gewerbe beim Gewerbeamt, freie Berufe beim Finanzamt.
  • Das Finanzamt schickt dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Fülle ihn zeitnah aus.
  • Die Krankenversicherung muss ab dem ersten Tag stehen.
  • Prüfe, ob du rentenversicherungspflichtig bist. Das betrifft auch Yogalehrerinnen und Coaches.
  • Lege Geld für Steuern zurück. Das ist nicht dein Geld.
  • Plane eine größere Rücklage als in der Anstellung.
Inhalt
  1. Beispiel: So startet Lisa
  2. Schritt 1: Tätigkeit anmelden
  3. Schritt 2: Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregel
  4. Schritt 3: Krankenversicherung klären
  5. Schritt 4: Rentenversicherung prüfen
  6. Schritt 5: Geld für Steuern zurücklegen
  7. Schritt 6: Die Rücklage planen
  8. Welche Werte gelten 2026 und 2027?
  9. Welche Absicherung passt dazu?
  10. Was tust du, je nachdem, was du findest?
  11. Was als Nächstes zählt
  12. Häufig gestellte Fragen

Beispiel: So startet Lisa

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa arbeitet als Texterin in einer Agentur. Sie kündigt und startet allein. Im ersten Monat stellt sie 3.000 Euro in Rechnung.

Dieses Geld ist noch nicht ihr Gehalt. Davon gehen Steuern, Krankenversicherung, Rente und Betriebsausgaben ab. Was übrig bleibt, ist ihr Einkommen.

Lisa legt deshalb vor dem ersten Rechnungstermin ein eigenes Konto für Steuern an. Und sie klärt ihre Absicherung, bevor sie das erste Angebot schreibt.

Schritt 1: Tätigkeit anmelden

Gewerbetreibende melden ihr Gewerbe beim Gewerbeamt an. Freiberuflerinnen wie Texterinnen, Beraterinnen oder Designerinnen melden sich direkt beim Finanzamt.

Danach schickt dir das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort gibst du deinen erwarteten Gewinn an. Schätze ehrlich. Davon hängen deine Vorauszahlungen ab.

Ob du Freiberuflerin oder Gewerbetreibende bist, entscheidet das Finanzamt. Das ist wichtig für Gewerbesteuer und Buchführung.

Melde dich außerdem kurz nach dem Start bei der Berufsgenossenschaft. Die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen kann je nach Branche Pflicht sein. Bei Gewerbe kann das Amt die Daten weiterleiten. Frag nach, ob das bei dir so ist.

Schritt 2: Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregel

Als Kleinunternehmerin darfst du auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das spart Aufwand. Die Grenzen sind 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr.

Das hat zwei Seiten. Du holst dir keine Vorsteuer zurück. Und Geschäftskundinnen können dir mit Umsatzsteuer manchmal besser zahlen. Rechne beides durch, bevor du dich entscheidest.

Schritt 3: Krankenversicherung klären

Gibst du die Anstellung auf, endet deine Pflichtversicherung als Angestellte. Du bist danach freiwillig gesetzlich oder privat versichert. Eine Lücke darfst du nicht lassen.

Für freiwillig Versicherte richtet sich der Beitrag nach deinem Einkommen. Es gibt eine Untergrenze, die auch gilt, wenn du wenig verdienst. Plane sie fest ein.

Wichtig: In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung gibt es für Selbstständige Krankengeld nur mit einer Wahlerklärung (§ 44 SGB V). Andere Wege sind ein Wahltarif oder ein privates Krankentagegeld.

Ob gesetzlich oder privat besser passt, hängt von Alter, Familie und Einkommen ab. Lass dich nicht allein vom Preis leiten. Mehr dazu im Beitrag Krankenversicherung für Selbständige.

Schritt 4: Rentenversicherung prüfen

Auch Selbstständige können rentenversicherungspflichtig sein, ohne es zu wissen. Dazu zählen Lehrende wie Yogalehrerinnen, Nachhilfelehrerinnen oder Coaches, Hebammen und Personen mit nur einem Auftraggeber.

Bist du pflichtversichert, zahlst du den Beitrag allein. Eine Nachforderung reicht vier Jahre zurück. Bei Vorsatz bis zu dreißig.

Das Wichtigste dazu steht im Beitrag Die Rentenfalle für Selbstständige. Dort findest du auch die Künstlersozialkasse und die Frage nach Rürup.

Schritt 5: Geld für Steuern zurücklegen

Auf deinem Konto landet der Rechnungsbetrag. Die Einkommensteuer wird später fällig, dazu können Vorauszahlungen kommen. Wer das Geld ausgibt, hat im Herbst ein Problem.

Lege nach jeder Zahlung einen festen Anteil auf ein eigenes Steuerkonto. Nach dem ersten Jahresabschluss kann das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzen (§ 37 EStG). Dann werden mehrere Beträge auf einmal fällig. Wie viel es bei dir ist, hängt von deinem Gewinn ab. Frag dazu eine Steuerberaterin.

Das passt zum Kontenmodell. Das Geschäftskonto bekommt zusätzlich ein Unterkonto für Steuern.

Schritt 6: Die Rücklage planen

Als Selbstständige hast du kein festes Gehalt. Es gibt gute und schlechte Monate. Deine Rücklage fängt das auf.

Dein Puffer für diese Phase

10.000 Euro

Das sind bei Lisa gerundet vier Nettogehälter. Die Rücklage richtet sich nach dem teuersten realistischen Ereignis. Die Rücklage bleibt getrennt vom Alltag.

Rechne außerdem fest mit Monaten, in denen weniger reinkommt. Ein Budget hilft dir dabei. Der Budgetplaner zeigt dir, wie.

Welche Werte gelten 2026 und 2027?

Alle Angaben stehen mit Stand Oktober 2026.

Was20262027, kann sich noch ändern
Kleinunternehmer: Umsatz Vorjahrbis 25.000 Eurounverändert
Kleinunternehmer: Umsatz laufendes Jahrbis 100.000 Eurounverändert
Einlagensicherung je Person und Bank100.000 Eurounverändert

Welche Absicherung passt dazu?

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt sie nicht. Sie fragt nicht nach deinem Beruf.
  • Berufshaftpflicht: Sie schützt dich, wenn ein Kunde dir einen Fehler in der Arbeit vorwirft.
  • Betriebshaftpflicht: Sie schützt, wenn bei deiner Tätigkeit ein Schaden entsteht.
  • Krankentagegeld: Als Selbstständige hast du keine Lohnfortzahlung. Fällst du aus, fehlt dein Einkommen.
  • Gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft: Je nach Branche Pflicht. Melde dich kurz nach dem Start.
  • Absicherung für Selbständige: Hier siehst du, was Pflicht ist und was zählt.

Was tust du, je nachdem, was du findest?

  1. Du startest in den nächsten Wochen: Melde die Tätigkeit an, klär die Krankenversicherung und lege ein Steuerkonto an.
  2. Du bist schon selbstständig, aber unsicher bei der Rente: Prüfe die Rentenversicherungspflicht und melde dich selbst, bevor die Rentenversicherung es tut.
  3. Du hast keine Rücklage: Starte mit einem festen Betrag pro Zahlung. Dein Ziel ist das teuerste realistische Ereignis, bei Lisa vier Nettogehälter, also 10.000 Euro.
  4. Du hast Kinder oder planst welche: Prüfe Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und Kindererziehungszeiten. Hier können große Lücken liegen.

Was als Nächstes zählt

Nimm dir diese Woche eine Stunde. Melde die Tätigkeit an und kläre die Krankenversicherung. Das sind die zwei Dinge, die nicht warten können.

Danach kommt die Rente. Lies dazu die Rentenfalle für Selbstständige.

Lass uns gemeinsam klären, was du zum Start brauchst.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Ein alter Vertrag mit Lücken kann besser sein als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich mich als Selbstständige beim Finanzamt melden?

Ja. Freiberuflerinnen melden sich direkt beim Finanzamt. Gewerbetreibende melden zuerst beim Gewerbeamt an. Das Finanzamt schickt danach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbe und freiem Beruf?

Freie Berufe sind zum Beispiel Beratende, Texterinnen oder Designerinnen. Sie zahlen keine Gewerbesteuer. Ob deine Tätigkeit dazugehört, entscheidet das Finanzamt.

Wie gilt die Kleinunternehmerregel?

Du darfst sie nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr bis 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro bleibt. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus.

Bin ich als Selbstständige rentenversicherungspflichtig?

Das kann sein. Das betrifft zum Beispiel Lehrende, Hebammen und Menschen mit nur einem Auftraggeber. Prüfe es früh. Das Wichtigste steht im Beitrag zur Rentenfalle.

Brauche ich eine Berufsgenossenschaft?

Die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen kann je nach Branche Pflicht sein, auch für Freiberuflerinnen in manchen Berufen. Frag bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nach und melde dich kurz nach dem Start.

Wie viel Rücklage brauche ich?

Rechne mit dem teuersten realistischen Ereignis. Im Beispiel sind das bei Lisa vier Nettogehälter, also 10.000 Euro.

Brauche ich als Selbstständige eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Sie ist freiwillig. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt sie nicht, weil sie nicht nach deinem Beruf fragt.

Quellen: gesetze-im-internet.de: § 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · gesetze-im-internet.de: § 2 SGB VI Selbständig Tätige, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · gesetze-im-internet.de: § 138 AO Anzeigepflicht, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 25 SGB IV Verjährung, Stand 2026, geprüft am 16.10.2026 · dejure.org: § 44 SGB V Krankengeld, Stand 2026, geprüft am 16.10.2026 · dejure.org: § 37 EStG Einkommensteuer-Vorauszahlung, Stand 2026, geprüft am 16.10.2026 · gesetze-im-internet.de: § 8 EinSiG Umfang der Entschädigung, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung. 16.10.2026 – Faktenprüfung, Quellen ergänzt, Rücklage auf das Lisa-Beispiel umgestellt, Häufigkeitsangaben ohne Beleg umformuliert.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.

Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Selbstständigkeit

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Frag zuerst nach Krankenversicherung, Rente und Rücklage, nicht nach Produkten.
  • Prüfe die Rentenversicherungspflicht früh. Eine Nachforderung kann teuer werden.
  • Weise auf fehlende Lohnfortzahlung hin. Ohne Krankentagegeld fehlt im Krankheitsfall das Einkommen.
  • Trenne Privat- und Geschäftsgeld von Anfang an.

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