Es beginnt fast immer freundlich. Eine Anzeige mit kostenlosen Aktientipps, eine nette Nachricht auf einer Dating-App, ein Tagesgeld mit auffällig gutem Zins. Am Ende ist das Geld weg. Anlagebetrug trifft nicht die Unvorsichtigen. Er trifft Menschen, die etwas für ihr Geld tun wollen.
Hier steht, wie die häufigsten Maschen ablaufen, woran du sie erkennst und was du tust, wenn es schon passiert ist. Mit den Prüfwegen der Finanzaufsicht BaFin, der Polizei und der Verbraucherzentralen. Stand: Oktober 2026.
Betrifft dich, wenn du Vermögen aufbauen willst du deine Finanzen im Blick behalten möchtest du erbst
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Anlagebetrug gibt es kein echtes Geschäft. Angezeigte Gewinne sind erfunden, das Geld landet bei den Tätern.
- Typische Wege sind Messenger-Gruppen, Schein-Plattformen fürs Trading, Kontakte über Dating-Portale und gefälschte Tagesgeld-Angebote.
- Warnzeichen: unaufgeforderter Kontakt, Renditeversprechen von teils bis zu 700 %, Zeitdruck, Zahlung auf Auslandskonten oder per Krypto-Wallet und Gebühren vor der Auszahlung.
- Prüfe vor jeder Zahlung in der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob der Anbieter eine Erlaubnis hat.
- Ist es passiert: sofort die Bank informieren, Beweise sichern, Anzeige erstatten und keine weiteren Gebühren zahlen.
So gehst du vor
- Zahle nie Geld an einen Anbieter, den du nicht selbst in der BaFin-Datenbank gefunden hast.
- Frag beim angeblichen Anbieter nach, und zwar über die offizielle Website oder Telefonnummer, nie über die Kontaktdaten aus der Nachricht.
- Installiere nie eine Fernwartungs-App auf Bitte von Fremden, und schick keine Ausweiskopie.
- Ist schon Geld geflossen: Lass Konto oder Karte sperren, zum Beispiel über den Sperr-Notruf 116 116, und erstatte Anzeige.
Inhalt
- Was ist Anlagebetrug genau?
- Welche Maschen gibt es gerade?
- Woran erkennst du Anlagebetrug?
- Wie prüfst du einen Anbieter, bevor Geld fließt?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Wer zahlt, wenn das Geld weg ist?
- Wenn du auf Anlagebetrug hereingefallen bist
- Was beim Schutz vor Anlagebetrug jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist Anlagebetrug genau?
Die kurze Antwort: Anlagebetrug heißt: Jemand bringt dich dazu, Geld in eine angebliche Geldanlage zu stecken, die es so nicht gibt. Es gibt kein Produkt, das Erträge erwirtschaftet. Die Täter behalten das Geld oder zahlen alte Anlegerinnen und Anleger mit dem Geld neuer aus.
Davon zu unterscheiden ist eine schlechte Geldanlage. Ein teurer Fonds oder eine riskante Aktie können dich Geld kosten. Aber es gibt sie wirklich, und du hast sie wirklich gekauft. Beim Betrug existiert die Anlage nur auf dem Bildschirm.
Die Maschen ändern sich ständig. Das Grundmuster bleibt gleich: erst Vertrauen, dann ein Versprechen, das zu gut klingt, dann Druck. Wer die Warnzeichen kennt, erkennt auch eine Masche, die es heute noch nicht gibt.
Welche Maschen gibt es gerade?
Die kurze Antwort: Die häufigsten laufen über das Internet: Gruppen in WhatsApp oder Telegram, Schein-Plattformen fürs Trading, Liebesbetrug mit Anlagetipp, falsche Tagesgeld-Angebote und das alte Schneeballsystem in neuem Gewand.
Messenger-Gruppen mit Aktientipps
Anzeigen in sozialen Medien versprechen kostenlose Aktientipps und führen in WhatsApp- oder Telegram-Gruppen. Die heißen oft „Akademie“ oder ähnlich. Laut BaFin folgen wochenlang tägliche Seminare und eine kleine Testauszahlung, die Vertrauen schafft.
Danach geht es um echte Einzahlungen, oft per Krypto-Wallet oder auf Konten im Ausland. Die BaFin berichtet von Gruppen, die Renditen von bis zu 700 % versprechen. Lizenzierte Anbieter werben laut BaFin nicht über solche Gruppen.
Fake-Trading-Plattformen
Beim Cybertrading-Betrug locken Täter per Messenger, sozialen Medien oder Dating-Kontakt auf Plattformen, die aussehen wie echte Handelsplätze. Die Polizei warnt: Die gezeigten Gewinne sind erfunden. Willst du dir etwas auszahlen lassen, werden plötzlich Gebühren oder angebliche Steuern fällig.
Liebesbetrug mit Anlagetipp
Auf Dating-Portalen oder in sozialen Medien baut jemand über Wochen eine Beziehung auf. Irgendwann ist die Rede von einer lukrativen Anlage, dazu kommt das Angebot von Hilfe beim Einstieg. Fachleute sprechen vom Love-Scam. Das Geld fließt dann auf eine der Schein-Plattformen.
Falsches Tagesgeld
Betrüger geben sich als Vermittler von Tages- oder Festgeld aus und lassen das Geld auf eigene Konten überweisen. Die Verbraucherzentrale nennt als Warnzeichen: auffällig hohe Zinsen, eine ausländische IBAN, eine schwache Prüfung deiner Identität, eine junge Internetadresse und kein Eintrag in der BaFin-Datenbank.
Ein seriöses Tagesgeld eröffnest du direkt bei einer Bank. Das Geld geht auf ein Konto auf deinen Namen. Mehr dazu auf der Seite Tagesgeld und Festgeld.
Das Schneeballsystem
Beim Schneeballsystem entstehen die Gewinne fast nur durch das Geld neuer Einzahlender, nicht durch ein echtes Geschäft. Solange neues Geld kommt, fließen Auszahlungen. Bleibt es aus, bricht alles zusammen.
Warnzeichen laut Verbraucherzentrale NRW: geringe Einstiegsbeträge, Prämien fürs Anwerben neuer Leute und unklare Angaben, wofür das Geld verwendet wird. Aufbau und Betrieb solcher Systeme sind in Deutschland verboten (§ 16 Abs. 2 UWG).
Falsche Aufsicht, falsche Bank, falsche Tipps
Kriminelle melden sich laut BaFin auch als angebliche Mitarbeitende der BaFin oder kopieren Namen und Websites echter Banken. Dazu kommen Influencerinnen und Influencer, die sogenannte Memecoins bewerben. Das sind hochspekulative Kryptowährungen. Wer solchen „Geheimtipps“ folgt, kann laut BaFin das gesamte Geld verlieren.
Harmloser, aber teuer sind Börsenbriefe. Kostenlose Probeabos gehen laut Verbraucherzentrale oft in Abos für 20 bis 70 € im Monat über. Gelockt wird mit Insiderwissen und falschen Fristen. Verlässliche Kursprognosen gibt es nicht.
Woran erkennst du Anlagebetrug?
Die kurze Antwort: Am Versprechen und am Druck. Garantiert hohe Renditen gibt es laut BaFin nicht. Je höher die versprochene Rendite, desto größer das Risiko. Und wer dich zur schnellen Zahlung drängt, will nicht, dass du nachprüfst.
Diese Zeichen tauchen bei fast allen Maschen auf. Schon eines davon ist ein Grund, sofort aufzuhören.
- Unaufgeforderter Kontakt: Jemand schreibt dich an, ohne dass du gefragt hast.
- Hohe Rendite bei wenig Einsatz: Zweistellige Gewinne im Monat oder gar keine Verluste.
- Zeitdruck: Das Angebot gilt nur heute, die Plätze sind knapp.
- Fernwartung: Du sollst eine Fernwartungs-App installieren, damit „jemand hilft“.
- Ungewöhnlicher Zahlungsweg: Überweisung auf ein Auslandskonto, an eine Privatperson oder per Krypto-Wallet.
- Geld gegen Geld: Bevor du deine Gewinne bekommst, sollst du Steuern, Gebühren oder eine Versicherung zahlen.
- Keine Erlaubnis: Der Anbieter steht nicht in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Der häufigste Denkfehler: „Ich habe ja schon eine Auszahlung bekommen, also ist es echt.“ Genau dafür ist die kleine Testauszahlung da. Sie kostet die Täter wenig und bringt ihnen dein Vertrauen.
Laut BaFin folgen danach die großen Einzahlungen. Eine Auszahlung beweist nicht, dass es eine echte Anlage gibt.
Wie prüfst du einen Anbieter, bevor Geld fließt?
Die kurze Antwort: In drei Schritten: Erlaubnis in der BaFin-Datenbank suchen, Warnmeldungen lesen und beim Anbieter über die offiziellen Kontaktwege nachfragen. Das dauert eine Viertelstunde und schützt dich vor dem größten Teil der Maschen.
1
Erlaubnis prüfen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis. Die BaFin führt dafür eine öffentliche Unternehmensdatenbank. Steht der Anbieter dort nicht, zahle nichts.
2
Warnmeldungen lesen
Die BaFin veröffentlicht Warnungen vor unerlaubten Anbietern. Fehlt ein Name dort, heißt das nichts: Die Warnliste ist laut BaFin nie vollständig. Sie hilft nur in eine Richtung.
3
Selbst nachfragen
Ruf beim genannten Anbieter an oder schreib ihm, und zwar über die Telefonnummer oder Adresse auf seiner offiziellen Website. Nie über die Nummer aus der Nachricht. Täter kopieren Namen und Websites echter Banken.
Zwei Regeln gelten zusätzlich immer: Schick keine Ausweiskopie an Fremde. Und zahle nie auf ein Konto, das keinen erkennbaren Bezug zum Anbieter hat. Beim Tagesgeld rät die Verbraucherzentrale: Bei Zweifeln bei der Bank fragen, ob das Geld dort ankommt.
Auch eine Billigung durch die BaFin ist kein Gütesiegel. Bei einem Wertpapierprospekt prüft die BaFin nur, ob er vollständig und verständlich ist. Ob der Anbieter seriös und das Produkt gut ist, bewertet sie nicht.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, mit 2.500 € netto. Ihr Erspartes liegt auf dem Tagesgeld. Sie will endlich mehr daraus machen, aber Fachbegriffe schrecken sie ab.
Stell dir vor, Lisa sieht in einer App eine Anzeige: „Kostenlose Börsen-Akademie, jeden Abend Tipps.“ Sie landet in einer Messenger-Gruppe. Die Leute dort wirken nett und kompetent. Nach drei Wochen bekommt sie eine Testauszahlung von 50 €. Dann zahlt sie 5.000 € auf eine Plattform ein, per Überweisung ins Ausland.
Die Plattform zeigt nach zwei Monaten 9.000 €. Lisa will sich 4.000 € auszahlen lassen. Jetzt verlangt man von ihr zuerst 15 % „Steuer“ auf den Kontostand, also 1.350 €. Das ist der Moment, in dem sie stutzt.
| Was Lisa sieht | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Kostenlose Akademie, tägliche Tipps | Vertrauen aufbauen, Kontakt im Messenger statt über einen echten Anbieter |
| 50 € Testauszahlung | kleiner Köder für die große Einzahlung |
| 9.000 € Kontostand | erfundene Zahl auf einer Schein-Plattform |
| 1.350 € Steuer vor der Auszahlung | zweite Einzahlung, ein seriöser Anbieter zieht Steuern beim Verkauf ab |
| Anwaltskanzlei holt das Geld zurück | zweiter Betrug, der Recovery-Scam |
Eigene Darstellung, alle Zahlen sind Annahmen im Beispiel. In Deutschland zieht die Bank die Steuer auf Gewinne direkt beim Verkauf ab. Niemand muss vor einer Auszahlung Steuern an einen Anbieter überweisen.
Lisa sucht den Namen der Plattform in der BaFin-Datenbank und findet nichts. Sie zahlt die 1.350 € nicht, informiert ihre Bank, sichert die Chats und erstattet online Anzeige. Die 5.000 € sind wahrscheinlich verloren. Aber es bleibt bei diesem Verlust.
Zwei Wochen später schreibt ihr eine angebliche Kanzlei, man könne das Geld gegen eine Gebühr von 2.000 € zurückholen. Lisa erkennt das Muster. Laut Polizei ist das ein zweiter Betrug, der gezielt Menschen anspricht, die schon einmal Geld verloren haben.
Wer zahlt, wenn das Geld weg ist?
Die kurze Antwort: Meist niemand. Hast du die Überweisung selbst freigegeben, gilt sie als von dir autorisiert. Die gesetzliche Erstattung durch die Bank greift vor allem bei Zahlungen, die du nicht freigegeben hast, etwa nach Phishing.
Bei einer nicht autorisierten Zahlung haftest du gegenüber deiner Bank höchstens mit 50 € (§ 675v BGB). Das gilt nicht, wenn du grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast. Dann kann die Bank die Erstattung verweigern.
Bei Anlagebetrug hast du die Zahlung aber meist selbst angewiesen. Dann gibt es diesen Schutz in der Regel nicht. Auch die Einlagensicherung hilft nicht: Sie schützt Guthaben bei echten Banken, nicht Geld auf Schein-Plattformen. Und Kryptowährungen wie Bitcoin sind laut Verbraucherzentrale NRW gar nicht durch eine Einlagensicherung geschützt.
Ob eine Versicherung einen Teil zahlt, etwa die Hausrat- oder eine Cyberversicherung bei Kontomissbrauch, hängt vom Tarif ab. Bei einer Zahlung, die du selbst freigegeben hast, sind die Chancen gering. Es lohnt sich trotzdem, die eigenen Verträge zu prüfen.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Scham ist das stärkste Werkzeug der Täter. Viele, die betrogen wurden, erzählen es niemandem, nicht der Familie und nicht der Bank. Genau dadurch verlieren sie Zeit und manchmal ein zweites Mal Geld. Wer betrogen wurde, war nicht dumm, sondern wurde gezielt und professionell getäuscht. Der klügste Schritt danach ist, schnell und laut zu werden.“
Wenn du auf Anlagebetrug hereingefallen bist
Die kurze Antwort: Sofort handeln und nichts mehr zahlen. Jede Stunde zählt, wenn die Bank eine Überweisung vielleicht noch aufhalten kann. Polizei und Verbraucherzentrale geben dafür denselben Ablauf vor.
1
Bank informieren und sperren
Ruf sofort deine Bank an. Laut Polizei kann sie Überweisungen unter Umständen noch zurückrufen. Lass Konto oder Karte sperren, zum Beispiel über den Sperr-Notruf 116 116, aus dem Ausland +49 116 116. Nicht jede Bank nimmt daran teil. Bei Überweisungen soll deine Bank auch die Empfängerbank informieren.
2
Beweise sichern
Mach Screenshots von Chats, Websites, Kontoständen auf der Plattform und allen Zahlungsbelegen. Speichere Namen, Telefonnummern und Kontodaten. Lösche nichts, auch wenn es unangenehm ist.
3
Anzeige erstatten
Erstatte Anzeige bei der Polizei, persönlich oder bei der Online-Wache deines Bundeslandes. Die Anzeige brauchst du auch gegenüber Bank und Versicherung.
4
Keine weiteren Zahlungen
Zahle keine Gebühren, Steuern oder Kautionen mehr, weder an die Plattform noch an angebliche Helferinnen und Helfer, die das Geld zurückholen wollen. Brich den Kontakt zu den Tätern ab.
5
Erstattung schriftlich fordern
War die Zahlung nicht von dir autorisiert, etwa nach Phishing, fordere die Erstattung schriftlich. Die Verbraucherzentrale rät zu einer Frist von drei Wochen und zur Wertstellung zum Tag der Belastung. Weigert sich die Bank, kannst du ihre Schlichtungsstelle anrufen.
Tipp
Merke dir zwei Sätze der Polizei: Banken und Sparkassen sprechen dich nicht von sich aus an, um dich zum Online-Trading zu bewegen. Und Verbraucherzentralen melden sich nie unaufgefordert. Wer sich so bei dir meldet, verdient Misstrauen.
Danach ist es Zeit für einen ruhigen Blick auf deine Finanzen. Wie viel Reserve noch da ist und was du jetzt brauchst, ordnet die Seite Notgroschen.
Was beim Schutz vor Anlagebetrug jetzt zählt
Gegen Anlagebetrug hilft kein Misstrauen gegen alles. Es hilft ein einfacher Maßstab: Seriöse Anlagen versprechen keine sicheren hohen Gewinne, drängen dich nicht und laufen über Anbieter mit Erlaubnis. Wer das prüft, bevor Geld fließt, ist vor den meisten Maschen geschützt.
Und wenn es doch passiert, zählt Tempo, nicht Scham. Bank, Beweise, Anzeige, keine weiteren Zahlungen. Wie seriöse Geldanlage funktioniert und welche Regeln für jedes Produkt gelten, steht auf den Seiten Vermögen aufbauen und ETF einfach erklärt.
Was leisten deine Verträge, wenn im Netz etwas schiefgeht?
Ob Hausrat- oder Cyberversicherung bei Kontomissbrauch und Betrug im Netz zahlen, steht im Kleingedruckten. Wir prüfen mit dir, was deine Verträge leisten und wo eine Lücke ist. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Sehr wahrscheinlich. Die BaFin warnt vor Gruppen in WhatsApp und Telegram, die mit kostenlosen Tipps locken und später Einzahlungen verlangen. Lizenzierte Anbieter werben laut BaFin nicht über solche Gruppen. Verlass die Gruppe und zahle nichts.
Nein. In Deutschland zieht die Bank die Steuer auf Gewinne direkt beim Verkauf ab. Gebühren oder Steuern vor einer Auszahlung sind laut Polizei ein typisches Zeichen für Cybertrading-Betrug. Informiere deine Bank und erstatte Anzeige.
Vorsicht. Melden sich nach einem Betrug angebliche Anwältinnen oder Anwälte, die das Geld gegen Gebühr zurückholen wollen, ist das laut Polizei oft ein zweiter Betrug. Wende dich an deine Bank, an die Polizei und an die Verbraucherzentrale.
Bei einer Zahlung, die du nicht freigegeben hast, haftest du höchstens mit 50 €, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Lass das Konto sofort sperren, erstatte Anzeige und fordere die Erstattung schriftlich mit einer Frist von drei Wochen.
Das Konto wird direkt bei einer Bank eröffnet, das Geld geht auf ein Konto auf deinen Namen, und die Bank steht in der BaFin-Datenbank. Warnzeichen sind eine ausländische IBAN, eine junge Internetadresse und eine schwache Prüfung deiner Identität.
Quellen: Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram, BaFin, geprüft am 11.10.2026 · Finanzbetrug erkennen, BaFin, geprüft am 11.10.2026 · Cybertrading-Betrug, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, geprüft am 11.10.2026 · Woran Sie ein Schneeballsystem erkennen, Verbraucherzentrale NRW, geprüft am 11.10.2026 · Tagesgeld: Geld weg statt Zinserträge, Verbraucherzentrale, 02.12.2025, und Kreditkartenbetrug und Kontobetrug, Verbraucherzentrale, 21.04.2026, geprüft am 11.10.2026 · § 675v BGB, dejure.org, geprüft am 11.10.2026
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