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Titelbild zur Unfallversicherung: ein Berg als Freizeit, ein großes Pflaster und eine Uhr mit goldenem Ring für Schutz rund um die Uhr.

Unfallversicherung: Wann sie zahlt und worauf es ankommt

Samira HarkatSamira HarkatStand: 16. Oktober 2026

Ein falscher Tritt beim Wandern, ein Sturz von der Leiter, ein Zusammenstoß auf dem Radweg. Unfälle passieren nicht nur im Büro, sondern auch zu Hause, beim Sport oder unterwegs. Genau dort zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nichts. Eine private Unfallversicherung füllt diese Lücke, rund um die Uhr und weltweit.

Sie wird aber leicht missverstanden. Sie zahlt nur nach einem Unfall, nie bei Krankheit. Wie viel Geld fließt, hängt an einer Tabelle für Körperteile, an Fristen und an Klauseln, die du vor dem Abschluss lesen solltest.

Hier liest du, wie der Versicherer rechnet, welche Bausteine sich lohnen und welche Fristen du kennen musst.

Betrifft dich, wenn du dich selbstständig machst du für dein Kind vorsorgen willst du ins Berufsleben startest die Rente näher rückt

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei der Arbeit, in Kita, Schule und Hochschule und auf den Wegen dorthin. Für Unfälle in der Freizeit und im Haushalt gibt es von ihr kein Geld.
  • Die private Unfallversicherung zahlt vor allem eine Einmalsumme, wenn nach einem Unfall ein dauerhafter Schaden bleibt. Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der Gliedertaxe.
  • Stiftung Warentest empfiehlt mindestens 750.000 Euro bei voller Invalidität und 150.000 Euro bei 50 Prozent. Guten Schutz gibt es für Erwachsene ab rund 100 Euro im Jahr, Stand: Februar 2026.
  • Sie ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt nur nach Unfällen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Krankheit.
  • Nach einem Unfall laufen Fristen. Die Invalidität muss in einer festen Zeit ärztlich festgestellt und gemeldet werden, sonst kann der Anspruch verloren gehen.
Inhalt
  1. Was ist eine private Unfallversicherung?
  2. Was gilt ohne private Unfallversicherung?
  3. Wann ein Unfall als Unfall zählt und was ausgeschlossen ist
  4. So berechnet der Versicherer deine Invaliditätsleistung
  5. Welche Zusatzleistungen sinnvoll sind und welche du dir sparen kannst
  6. Worauf es im Vertrag einer Unfallversicherung ankommt
  7. Was eine private Unfallversicherung kostet und was du absetzen kannst
  8. Für wen sich eine private Unfallversicherung lohnt
  9. So läuft der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ab
  10. Wenn du einen Unfall hast: so bekommst du dein Geld
  11. Was bei der Unfallversicherung als Nächstes zählt
  12. Häufig gestellte Fragen

Was ist eine private Unfallversicherung?

Die kurze Antwort: Sie zahlt dir Geld, wenn du durch einen Unfall verletzt wirst und ein dauerhafter Schaden bleibt. Das Geld ist frei verwendbar, etwa für einen Umbau der Wohnung oder eine Haushaltshilfe.

Der Schutz gilt rund um die Uhr und weltweit, im Urlaub genauso wie im Job.

Das Herzstück ist die Invaliditätsleistung. Invalidität heißt im Versicherungsrecht: Deine körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ist durch den Unfall dauerhaft beeinträchtigt. Dauerhaft bedeutet nach § 180 Versicherungsvertragsgesetz, dass der Zustand voraussichtlich länger als drei Jahre bleibt und keine Besserung zu erwarten ist.

Du vereinbarst eine Grundsumme. Sie wird bei 100 Prozent Invalidität fällig, bei weniger anteilig. Dazu kommen je nach Vertrag weitere Leistungen: eine Todesfallsumme, Bergungskosten, kosmetische Operationen, Krankenhaustagegeld, eine monatliche Unfallrente oder ein Unfalltagegeld.

Wie sich die Unfallversicherung von ähnlichen Verträgen unterscheidet

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Die Ursache ist egal, Krankheit oder Unfall. Die Unfallversicherung zahlt nur nach Unfällen, dafür auch dann, wenn du weiterarbeiten kannst.

Die Unfallversicherung ist darum ein Zusatz, kein Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt, wenn du Fähigkeiten wie Gehen oder Greifen verlierst, egal warum. Die Risikolebensversicherung zahlt beim Tod aus jedem Grund. Die kleine Todesfallsumme einer Unfallversicherung ersetzt sie nicht.

Was gilt ohne private Unfallversicherung?

Ohne privaten Vertrag hängt alles davon ab, wo der Unfall passiert. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Angestellte bei der Arbeit und auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück. Den Beitrag zahlt allein der Arbeitgeber.

Auch Kinder in Kita und Schule, Studierende an der Hochschule, Ehrenamtliche und pflegende Angehörige ab Pflegegrad 2 sind über § 2 Sozialgesetzbuch VII gesetzlich unfallversichert, aber nur bei dieser Tätigkeit. Seit Juni 2021 gilt der Schutz im Homeoffice im gleichen Umfang wie im Betrieb, so § 8 SGB VII. Auch der Umweg zur Kita ist versichert.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung zählte für 2025 rund 690.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle und rund 170.000 Wegeunfälle, Stand: Jahresbilanz 2026. Unfälle in Freizeit und Haushalt fehlen in dieser Statistik, weil sie dafür nicht zuständig ist.

Was die gesetzliche Unfallversicherung zahlt

Bei einem Arbeitsunfall übernimmt sie Heilbehandlung und Reha. Nach der Lohnfortzahlung gibt es Verletztengeld: 80 Prozent des Regelentgelts, höchstens so viel wie dein Netto, für bis zu 78 Wochen, Stand: DGUV, Oktober 2026.

Bleibt ein Schaden, zahlt sie eine Verletztenrente. Dafür muss deine Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert sein. Die volle Rente beträgt zwei Drittel deines Jahresarbeitsverdiensts, bei weniger gibt es den passenden Anteil, so § 56 SGB VII. Die Verletztenrente ist steuerfrei.

„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin, verdient 3.850 Euro brutto im Monat. Stell dir vor: Sie rutscht im frisch gewischten Foyer ihrer Firma aus und verletzt sich das Knie schwer. Bleibt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent, rechnet die Berufsgenossenschaft so: 46.200 Euro Jahresverdienst, davon zwei Drittel sind 30.800 Euro Vollrente im Jahr. 20 Prozent davon ergeben rund 513 Euro im Monat, lebenslang.

Passiert derselbe Sturz am Sonntag beim Wandern, bekommt Lisa von der gesetzlichen Unfallversicherung nichts. Ihr bleibt das Krankengeld der Krankenkasse. Im Rechenbeispiel fehlen ihr damit 542,50 Euro im Monat zu ihrem Netto. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt wahrscheinlich nicht, denn mit einem steifen Knie kann sie weiter Projekte leiten. Mehr dazu auf der Seite Krankengeld.

FrageGesetzliche UnfallversicherungPrivate Unfallversicherung
Wann geschützt?Arbeit, Arbeitsweg, Kita, Schule, Hochschule, Ehrenamt, PflegeRund um die Uhr, weltweit, auch Freizeit und Haushalt
Wer zahlt den Beitrag?Arbeitgeber, Bund, Länder, KommunenDu selbst
Laufendes GeldVerletztengeld 80 Prozent des Regelentgelts, bis 78 WochenNur wenn vereinbart, etwa Unfalltagegeld
Bei dauerhaftem SchadenVerletztenrente ab 20 Prozent Minderung der ErwerbsfähigkeitEinmalsumme ab 1 Prozent Invalidität in guten Tarifen
MaßstabMinderung der ErwerbsfähigkeitInvaliditätsgrad nach Gliedertaxe
Hausfrauen und HausmännerNicht für die eigene HaushaltsführungJa

Beamtinnen und Beamte haben statt der Berufsgenossenschaft die Dienstunfallfürsorge ihres Dienstherrn. Auch sie greift nur im Dienst und auf dem Dienstweg. Selbständige sind gesetzlich nicht automatisch unfallversichert. Sie können sich nach § 6 SGB VII freiwillig bei ihrer Berufsgenossenschaft versichern.

Wann ein Unfall als Unfall zählt und was ausgeschlossen ist

Ein Unfall liegt vor, wenn du durch ein plötzlich von außen auf deinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidest. So steht es in § 178 Versicherungsvertragsgesetz. Merkwort in der Branche: PAUKE, für plötzlich, außen, unfreiwillig, Körper, Ereignis.

Die Unfreiwilligkeit wird vermutet. Will der Versicherer nicht zahlen, weil du dich absichtlich verletzt hättest, muss er das beweisen. Grobe Fahrlässigkeit ist versichert.

Der erweiterte Unfallbegriff: wenn nichts von außen kommt

Nicht jede Verletzung beim Sport erfüllt den reinen Unfallbegriff. Du streckst dich beim Tennis nach einem hohen Ball, und die Wade reißt. Du knickst beim Aussteigen aus dem Auto auf ebenem Boden um. Hier wirkt nichts von außen, es ist eine Eigenbewegung.

Die Musterbedingungen des GDV erweitern den Schutz darum: Versichert ist auch, wenn sich durch erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerreißen, Bandscheiben ausgenommen.

Gute Tarife decken auch Eigenbewegungen ohne besondere Kraftanstrengung. In guten Tarifen können auch Gase und Dämpfe mitversichert sein, ebenso, Ertrinken, Ersticken und Verletzungen bei der Rettung eines Menschen.

Tauchtypische Schäden wie die Dekompressionskrankheit entstehen durch längeren Aufenthalt in der Tiefe, nicht in einem Moment. Nur mit Klausel zählen sie als Unfall, teils samt Druckkammer.

Was die Musterbedingungen ausschließen

Ausgeschlossen sind bestimmte Ereignisse und Gesundheitsschäden, in älteren Bedingungen auch Personen, die nicht versicherbar sind. Dazu zählten früher dauerhaft schwer pflegebedürftige Menschen. Die wichtigsten Ausschlüsse:

  • Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper ergreifen, auch durch Alkohol oder Drogen.
  • Unfälle bei vorsätzlichen Straftaten, durch Krieg oder Bürgerkrieg und durch Kernenergie.
  • Unfälle als Pilotin oder Pilot eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts mit Erlaubnispflicht und bei Motorsportrennen, bei denen es um Höchstgeschwindigkeit geht.
  • Bandscheibenschäden, außer ein Unfall war die überwiegende Ursache, sowie Bauch- und Unterleibsbrüche ohne Gewalt von außen.
  • Infektionen, Vergiftungen durch Schlucken fester oder flüssiger Stoffe, Schäden durch Heilbehandlungen, Strahlen und rein psychische Reaktionen.

Gute Tarife können Ausschlüsse aufweichen. Die Stiftung Warentest gibt Pluspunkte, wenn ein Tarif auch bei einem Unfall durch Ohnmacht nach Herzinfarkt oder Schlaganfall zahlt und am Steuer bis mindestens 1,1 Promille.

FSME nach Zeckenstich kann eingeschlossen sein. Für Kinder gibt es teils eine Ausnahme bei Vergiftungen bis zu einem im Vertrag genannten Alter.

Drachenfliegen, Gleitschirmfliegen, Fallschirmspringen, Ballon- und Segelfliegen können nur gegen Zuschlag versichert sein. Rallyes und Motocross können unter den Ausschluss für Rennen fallen.

So berechnet der Versicherer deine Invaliditätsleistung

Die Leistung ergibt sich aus drei Zahlen: deiner Grundsumme, deinem Invaliditätsgrad und der Progression. Den Invaliditätsgrad bestimmt eine ärztliche Begutachtung. Für Arme, Beine, Finger, Augen und Ohren gibt es dafür eine feste Tabelle, die Gliedertaxe.

Die Gliedertaxe nennt Prozentwerte für den Verlust oder die völlige Funktionsunfähigkeit eines Körperteils. Ist ein Körperteil nur teilweise beeinträchtigt, gilt der passende Bruchteil. Ein Fuß, der nur noch zu einem Fünftel unbrauchbar ist, ergibt also ein Fünftel von 40 Prozent, also 8 Prozent. Für Wirbelsäule oder Organe schätzt die Ärztin oder der Arzt die Minderung ein.

Verlust oder völlige FunktionsunfähigkeitMusterbedingungen GDVBeispiel Gliedertaxe für Heilberufe
Arm im Schultergelenk70 %100 %
Arm oberhalb des Ellenbogens65 %100 %
Arm unterhalb des Ellenbogens60 %100 %
Hand im Handgelenk55 %100 %
Daumen20 %60 %
Zeigefinger10 %60 %
anderer Finger5 %20 %
Bein über der Mitte des Oberschenkels70 %70 %
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels60 %70 %
Bein bis unterhalb des Knies50 %70 %
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels45 %70 %
Fuß im Fußgelenk40 %70 %
große Zehe5 %8 %
andere Zehe2 %3 %
Auge50 %80 %
Gehör auf einem Ohr30 %je nach Tarif
Geruchssinn10 %je nach Tarif
Geschmackssinn5 %je nach Tarif

Die Werte der Musterbedingungen sind ein Mindeststandard. Versicherer können eigene, verbesserte Tabellen haben. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und andere Heilberufe können eine besondere Gliedertaxe vereinbaren, weil schon ein Finger ihren Beruf beenden kann. Die Werte rechts sind ein Beispiel.

Ein Beispiel: Ein Schreiner rutscht an der Säge ab und verliert Daumen und Zeigefinger der rechten Hand. Nach der normalen Gliedertaxe sind das 20 plus 10, also 30 Prozent Invalidität. Mehrere Schäden werden zusammengezählt, höchstens bis 100 Prozent.

Progression: mehr Geld bei schweren Schäden

Mit einer Progression steigt die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional. Sie kann zum Beispiel ab 25 Prozent Invalidität beginnen und ab 50 Prozent stärker anziehen. Eine Progression von 500 Prozent heißt: Bei voller Invalidität zahlt der Versicherer das Fünffache der Grundsumme. Für die Grade dazwischen steht im Vertrag eine eigene Tabelle.

Stiftung Warentest nimmt nur Tarife in den Test auf, die bei 25 Prozent mindestens 37.500 Euro, bei 50 Prozent mindestens 150.000 Euro und bei voller Invalidität mindestens 750.000 Euro zahlen, Stand: Februar 2026. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Unfälle die Grade für hohe Progressionsstufen nie erreichen. Die Grundsumme ist darum wichtiger als ein extrem hoher Progressionsfaktor.

Für Lisa heißt das: Bei einer Grundsumme von 150.000 Euro und einem zu einem Fünftel unbrauchbaren Fuß nach dem Wanderunfall bekommt sie 8 Prozent, also 12.000 Euro. Ein unbrauchbarer Arm ergibt 70 Prozent, ohne Progression 105.000 Euro, mit Progression deutlich mehr.

Als Faustregel für die Summe nennt die Verbraucherzentrale mit 30 Jahren das Sechsfache des Bruttojahreseinkommens, mit 40 das Fünffache, mit 50 das Vierfache, Stand: September 2026. Bei Lisa wären das rund 277.000 Euro.

Mitwirkung: wenn eine Vorerkrankung beteiligt ist

Haben Krankheiten oder Gebrechen am Schaden mitgewirkt, darf der Versicherer kürzen. Ein Beispiel ist ein Riss der Achillessehne bei schon vorgeschädigter Sehne. Nach den Musterbedingungen wird erst gekürzt, wenn der Mitwirkungsanteil mindestens 25 Prozent beträgt. Den Anteil muss der Versicherer nachweisen, so § 182 Versicherungsvertragsgesetz.

Bessere Tarife können erst bei einem höheren Anteil kürzen oder ganz darauf verzichten. Ab der Lebensmitte zählt das besonders.

Welche Zusatzleistungen sinnvoll sind und welche du dir sparen kannst

Neben der Invaliditätsleistung bieten Versicherer viele Bausteine an. Die Verbraucherzentrale rät, das Geld lieber in eine hohe Grundsumme zu stecken.

Bergungskosten decken Such-, Rettungs- und Transporteinsätze, etwa den Hubschrauber nach einem Skiunfall. Die Krankenkasse zahlt nicht jeden Einsatz im Gebirge oder im Ausland. Kosmetische Operationen nach einer Entstellung zahlt sie nur, wenn sie medizinisch notwendig sind. Für beide Bausteine empfiehlt die Verbraucherzentrale je mindestens 10.000 Euro.

Die Todesfallleistung zahlt eine feste Summe, wenn du innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen stirbst. Die Stiftung Warentest setzt dafür mindestens 10.000 Euro an. Ein Nutzen: Je nach Vertrag gibt es schon im ersten Jahr einen Vorschuss bis zur Höhe der Todesfallsumme, wenn absehbar ist, dass ein Dauerschaden bleibt. Familien sichern den Todesfall besser über eine Risikolebensversicherung ab.

Die Unfallrente zahlt eine feste monatliche Rente, laut Verbraucherzentrale häufig erst ab 50 Prozent Invalidität. Die Verbraucherzentrale hält sie für teuer und wenig empfehlenswert.

Das Unfalltagegeld zahlt für jeden Tag, an dem du nach einem Unfall in Behandlung und eingeschränkt arbeitsfähig bist, auch ambulant und höchstens ein Jahr lang. Für Angestellte kann es überflüssig sein, weil Lohnfortzahlung und Krankengeld greifen. Für Selbständige kann es eine Ergänzung zum Krankentagegeld sein, ersetzt es aber nicht, weil Krankheiten fehlen.

Das Krankenhaustagegeld zahlt je Tag im Krankenhaus nach einem Unfall, das Genesungsgeld danach für die gleiche Zahl an Tagen. Verbraucherschützer halten beides für verzichtbar.

Die Kurbeihilfe zahlt für eine notwendige Kur von mindestens drei Wochen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall. Rooming-in zahlt, wenn eine Bezugsperson mit einem verletzten Kind im Krankenhaus übernachtet.

Knochenbruchleistung oder vertragliches Schmerzensgeld zahlen feste Beträge für bestimmte Verletzungen, auch ohne Dauerschaden.

Klar abzuraten ist von der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Sie verbindet Unfallschutz mit einer Sparanlage und kostet deutlich mehr. Die Verbraucherzentrale nennt solche Verträge meist völlig überteuert. Sie rät, von Anfang an hohe Summen zu wählen.

Worauf es im Vertrag einer Unfallversicherung ankommt

Die Unterschiede zwischen Tarifen sind groß. Stiftung Warentest hat 120 Tarife geprüft, nur acht schnitten sehr gut ab, Stand: Februar 2026. Die Tabelle zeigt die Punkte, die im Leistungsfall zählen, nach Stiftung Warentest, GDV und Verbraucherzentrale.

KriteriumMusterbedingungen GDVDarauf achten
Leistung bei voller Invaliditätvereinbarte Grundsummemindestens 750.000 Euro inklusive Progression
Leistung bei 50 % Invaliditätanteiligmindestens 150.000 Euro
Leistung ab1 % Invaliditätab 1 %, keine Mindestgrenze
Fristen für Eintritt, ärztliche Feststellung und Meldung der Invalidität15, 15 und 15 Monatemindestens 21, 24 und 24 Monate
Mitwirkung von VorerkrankungenKürzung ab 25 %Kürzung erst später oder gar nicht
Erweiterter Unfallbegrifferhöhte Kraftanstrengungauch Eigenbewegungen
Herzinfarkt, Schlaganfall, AlkoholausgeschlossenOhnmacht durch Herzinfarkt oder Schlaganfall mitversichert, am Steuer bis mindestens 1,1 Promille
Bergung und kosmetische Operationenje nach Vertragje mindestens 10.000 Euro
Todesfallsummeje nach Vertragmindestens 10.000 Euro

Achte außerdem auf die Gefahrengruppe. Je nach Versicherer kommen kaufmännische und Büroberufe in eine günstigere Gruppe als körperliche oder handwerkliche Berufe. Wechselst du den Beruf, musst du das dem Versicherer melden. Bei einem gefährlicheren Beruf sinken sonst im Leistungsfall die Summen.

Beiträge sind seit dem 21. Dezember 2012 für Frauen und Männer gleich. Das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Knapp 25 Millionen Unfallverträge gibt es laut Stiftung Warentest. Ihr Projektleiter vermutet, dass viele davon unter den heutigen Mindestwerten liegen.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Ich sehe Verträge, die nach dem Abschluss nie wieder geprüft wurden.“

Bei der Unfallversicherung ist das besonders teuer. Ein alter Vertrag mit kurzen Fristen und Kürzung ab 25 Prozent Mitwirkung kann im Ernstfall leer ausgehen, wo ein neuer Tarif zahlt. Ein Vergleich lohnt sich. Kündige den alten Vertrag aber erst, wenn der neue angenommen ist.

Was eine private Unfallversicherung kostet und was du absetzen kannst

Guten Schutz gibt es für Erwachsene ab rund 100 Euro im Jahr, sehr guten ab 188 Euro. Für Kinder kostet guter Schutz ab rund 50 Euro, sehr guter ab 127 Euro im Jahr. So die Stiftung Warentest für ihre Modellfälle, Stand: Februar 2026, aktualisiert Mai 2026. Im Beitrag stecken 19 Prozent Versicherungsteuer.

Der Preis hängt vor allem an der Grundsumme und der Progression, an deiner Gefahrengruppe, also deinem Beruf, und an den Zusatzbausteinen. Spezialtarife für Ältere setzen stärker auf Hilfeleistungen als auf hohe Summen. Das Geschlecht spielt seit 2012 keine Rolle mehr.

Steuerlich gilt: Eine Unfallversicherung für alle Unfälle des täglichen Lebens deckt berufliche und private Risiken. Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28. Oktober 2009 kannst du ohne Nachweis die Hälfte des Beitrags als Werbungskosten ansetzen. Die andere Hälfte zählt zu den Vorsorgeaufwendungen. Deren Höchstbetrag kann bei Angestellten durch die Kranken- und Pflegeversicherung schon ausgeschöpft sein.

Die einmalige Invaliditätsleistung ist nicht einkommensteuerpflichtig. Eine private Unfallrente wird dagegen mit dem Ertragsanteil versteuert, wie eine private Rente. Die gesetzliche Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall ist steuerfrei. Für das Jahr 2027 sind bei der privaten Unfallversicherung keine gesetzlichen Änderungen beschlossen, Stand: Oktober 2026.

Für wen sich eine private Unfallversicherung lohnt

Ganz oben steht die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer sie hat oder bekommen kann, ist für das Einkommen besser geschützt. Die Unfallversicherung ist dann ein Zusatz für Kosten, die nach einem schweren Unfall entstehen. Für manche Menschen ist sie aber deutlich wichtiger.

Hausfrauen und Hausmänner haben für ihre Arbeit im eigenen Haushalt keinen gesetzlichen Unfallschutz. Die Verbraucherzentrale zählt sie ausdrücklich zu den Gruppen, für die sich der Vertrag lohnt.

Selbständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler haben keinen Arbeitgeber, der sie gesetzlich versichert. Für sie kommt auch ein Unfalltagegeld in Frage. Eine freiwillige gesetzliche Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft schützt nur bei der Arbeit.

Für Menschen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, etwa wegen Vorerkrankungen, kann die Unfallversicherung eine Absicherung mit kürzeren Gesundheitsfragen sein. Wer in Elternzeit oder im Sabbatical ist, hat in dieser Zeit keinen Schutz über den Job, weil Arbeit und Arbeitsweg wegfallen.

Kinder, Studierende, Beamtinnen und Beamte, Ältere

Kinder sind in Kita und Schule gesetzlich versichert, nicht aber am Nachmittag auf dem Spielplatz oder zu Hause. Für Kinder kann eine Kinderinvaliditätsversicherung die bessere Wahl sein, weil sie auch bei Krankheit zahlt. Sie ist aber teurer. Bei Kindern können Verträge die Frist für die Neubemessung des Invaliditätsgrads und zahlen kosmetische Operationen bis ins junge Erwachsenenalter.

Studierende sind nur in Vorlesung, Seminar und auf dem Weg zur Hochschule gesetzlich versichert. Beamtinnen und Beamte haben Dienstunfallfürsorge nur im Dienst.

Ältere Menschen brauchen nach einem Sturz eher Hilfe im Alltag als eine große Summe. Spezielle Tarife bieten für einige Monate Einkaufs-, Fahr- und Pflegedienste. Im höheren Alter kann ein Neuabschluss schwierig werden. Ein bestehender Vertrag sollte darum nicht leichtfertig gekündigt werden.

So läuft der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ab

Am Anfang steht die Frage, was das Geld im Ernstfall leisten soll. Umbau, Auto mit Handgas und Hilfe über Jahre können viel Geld kosten.

Danach vergleichst du Tarife nach den Kriterien aus der Tabelle oben: Fristen, Mitwirkung, Unfallbegriff, Gliedertaxe. Wer in die Berge geht, braucht hohe Bergungskosten, wer taucht, die Tauchklausel.

Im Antrag fragt der Versicherer nach deinem Beruf, nach gefährlichen Hobbys und je nach Versicherer nach Vorerkrankungen. Die Gesundheitsfragen können kürzer sein als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Trotzdem gilt: Beantworte alles vollständig und ehrlich. Falsche Angaben zum Beruf oder zu Vorerkrankungen können im Leistungsfall zur Kürzung oder zum Rücktritt führen. Eine anonyme Risikovoranfrage kann sinnvoll sein, etwa bei schweren Vorerkrankungen oder Risikosport.

Ein Vertrag läuft zum Beispiel ein Jahr und verlängert sich dann automatisch. Wann und mit welcher Frist du kündigen kannst, steht in deinen Bedingungen. Nach einem Leistungsfall kann es ein Sonderkündigungsrecht geben. Prüfe ihn nach Berufswechsel, Geburt eines Kindes oder Gründung.

Wenn du einen Unfall hast: so bekommst du dein Geld

Geh nach einem Unfall sofort zur Ärztin oder zum Arzt und folge den Anordnungen. Melde den Unfall dem Versicherer zeitnah. Bei einem tödlichen Unfall muss die Meldung nach den Musterbedingungen innerhalb von 48 Stunden erfolgen.

Die drei Fristen für die Invaliditätsleistung

Für die Invaliditätsleistung gelten drei Fristen. Die Invalidität muss innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Unfall eingetreten sein, innerhalb einer Frist von einer Ärztin oder einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden. Die Musterbedingungen sehen je 15 Monate vor, gute Tarife 21, 24 und 24 Monate oder mehr.

Diese Fristen sind streng. Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2012 unter dem Aktenzeichen IV ZR 39/11 entschieden, dass die Frist für die ärztliche Feststellung wirksam ist. Lass dir darum einen Dauerschaden früh ärztlich bescheinigen, auch wenn die Heilung noch läuft.

Es gibt einen Schutz für dich: Meldest du einen Unfall, muss der Versicherer dich in Textform auf alle Fristen und Voraussetzungen hinweisen. Tut er das nicht, darf er sich später nicht auf eine versäumte Frist berufen, so § 186 Versicherungsvertragsgesetz.

Wie lange es dauert und wann gezahlt wird

Liegen alle Unterlagen vor, muss der Versicherer innerhalb eines Monats erklären, ob er zahlt. Bei der Invaliditätsleistung hat er drei Monate Zeit. Hat er die Leistung anerkannt, zahlt er innerhalb von zwei Wochen. So regelt es § 187 Versicherungsvertragsgesetz. Steht die Leistung dem Grunde nach fest, gibt es auf Wunsch einen Vorschuss.

Weil sich der Endzustand erst nach Monaten zeigen kann, dürfen du und der Versicherer den Invaliditätsgrad bis zu drei Jahre nach dem Unfall jährlich neu ärztlich bemessen lassen. Bei Kindern kann die Frist länger sein.

Der Bundesgerichtshof hat im November 2015 unter dem Aktenzeichen IV ZR 124/15 klargestellt: Für die erste Bemessung kommt es auf den Gesundheitszustand und die Prognose zum Ende der vertraglichen Frist für den Eintritt der Invalidität an.

Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen, gibt es keine Invaliditätsleistung, sondern die Todesfallsumme.

Bist du mit der Bewertung nicht einverstanden, kannst du ein eigenes Gutachten einholen, die Schlichtungsstelle des Versicherungsombudsmanns anrufen oder klagen. Ansprüche verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Beim Lesen der Gutachten hilft dir eine Beratung.

Was bei der Unfallversicherung als Nächstes zählt

Die Unfallversicherung ist kein Muss, aber ein Schutz für eine Lücke: den Unfall in Freizeit, Haushalt und auf Reisen. Sie bringt Geld für das, was ein bleibender Schaden im Alltag kostet.

Wer schon einen Vertrag hat, gewinnt am meisten durch einen Blick in die Bedingungen: Wie hoch ist die Summe bei 50 Prozent Invalidität, wie lang sind die Fristen, ab wann wird bei Vorerkrankungen gekürzt. Wer noch keinen hat, achtet auf eine hohe Grundsumme, eine solide Progression und kurze Wege zum Geld.

Lass uns deine Unfallversicherung einmal durchgehen.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Ein alter Vertrag mit Lücken kann besser sein als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

Vertrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Mein Kind hat Putzmittel getrunken. Zahlt die Unfallversicherung?

Nach den Musterbedingungen sind Vergiftungen durch Schlucken fester oder flüssiger Stoffe ausgeschlossen. Manche Verträge machen für Kinder bis zu einem bestimmten Alter eine Ausnahme. Gezahlt wird aber nur, wenn ein Dauerschaden bleibt, etwa an der Speiseröhre. Am besten schützt ein abgeschlossener Schrank.

Ich bin beim Joggen umgeknickt und das Band ist gerissen. Ist das ein Unfall?

Wahrscheinlich ja. Ist der Fuß an einem Ast oder einer Kante hängen geblieben, wirkt etwas von außen, das ist ein klassischer Unfall. Bist du ohne äußeren Anlass umgeknickt, hilft der erweiterte Unfallbegriff: Zerrissene Bänder durch erhöhte Kraftanstrengung sind nach den Musterbedingungen versichert, gute Tarife decken auch einfache Eigenbewegungen. Geld gibt es, wenn ein Dauerschaden bleibt.

Mich hat eine Zecke gestochen und ich habe FSME bekommen. Zahlt die Unfallversicherung?

Infektionen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Manche neueren Bedingungen schließen durch Zeckenstich übertragene FSME aber ausdrücklich ein, manche auch Borreliose. Bleibt ein Dauerschaden, gelten die normalen Fristen für die Invalidität.

Ich hatte nach zwei Gläsern Wein einen Fahrradunfall. Bekomme ich trotzdem Geld?

Das hängt von deinem Vertrag ab. Die Musterbedingungen schließen Unfälle durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen aus. Gute Tarife leisten bis zu einer festen Promillegrenze, die Stiftung Warentest setzt dafür mindestens 1,1 Promille an. Grobe Fahrlässigkeit allein führt in der privaten Unfallversicherung nicht zum Verlust des Schutzes.

Ich bin im Homeoffice auf dem Weg zur Kaffeemaschine gestürzt. Wer zahlt?

Seit Juni 2021 bist du im Homeoffice gesetzlich im gleichen Umfang versichert wie im Betrieb. Wege, die du auch im Büro zurücklegen würdest, etwa zum Getränk holen, können darum versichert sein. Melde den Unfall deinem Arbeitgeber. Eine private Unfallversicherung zahlt bei einem Dauerschaden in jedem Fall zusätzlich.

Ich habe mir beim Heben einer Kiste einen Bandscheibenvorfall geholt. Ist das versichert?

Wahrscheinlich nicht. Bandscheibenschäden sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen, außer ein Unfall war die überwiegende Ursache. Ein Bandscheibenvorfall beim Heben kann als Folge von Verschleiß gewertet werden.

Brauche ich eine Unfallversicherung, wenn ich schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe?

Sie ist kein Muss, aber eine sinnvolle Ergänzung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Die Unfallversicherung zahlt eine Einmalsumme für jeden bleibenden Unfallschaden, auch wenn du weiterarbeiten kannst.

Quellen: Stiftung Warentest: Private Unfallversicherung im Test, Stand 18.02.2026, aktualisiert 06.05.2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale: Private Unfallversicherung: überflüssig oder sinnvoll?, Stand 01.09.2026, geprüft am 07.10.2026 · GDV: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, unverbindliche Musterbedingungen, Stand AUB 2020, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: Versicherungsvertragsgesetz §§ 178 bis 187, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: Sozialgesetzbuch VII §§ 2, 8 und 56, geltende Fassung, geprüft am 07.10.2026 · DGUV: Unfallrisiko bei der Arbeit 2025 erneut gesunken und Verletztengeld, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: BGH, 20.06.2012, IV ZR 39/11, geprüft am 16.10.2026 · dejure.org: BGH, 18.11.2015, IV ZR 124/15, geprüft am 16.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung. 16.10.2026 – Faktenprüfung: BU-Ursachen-Statistik ohne valide Quelle gestrichen, Aussagen an Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale angeglichen, Häufigkeitsangaben umformuliert.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Unfallversicherung

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Alte Unfallverträge im Bestand sind ein guter Anlass für ein Gespräch: Fristen, Mitwirkung und Summe bei 50 Prozent lassen sich in wenigen Minuten gemeinsam ansehen.
  • Hausfrauen und Hausmänner haben für den eigenen Haushalt keinen gesetzlichen Unfallschutz, Selbständige nicht automatisch. Fragt aktiv nach, gerade nach Elternzeit oder Gründung.
  • Nach einer Schadenmeldung hilft ein kurzer Hinweis auf die Invaliditätsfristen mehr als jedes Verkaufsgespräch.

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    © 2026 FemininFinance. Konzept des Ratgebers „Was zählt.“ und der Ansatz „Lage, Zahl, Entscheidung“ von Samira Harkat und Susanne Bartels.