Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027. Du legst dein Geld darin in Fonds und ETFs an, ohne Beitragsgarantie, und bekommst trotzdem Zulagen vom Staat. Beschlossen hat das der Bundesrat am 8. Mai 2026 mit dem Altersvorsorgereformgesetz.
Damit endet ein Kapitel. Über zwanzig Jahre hieß geförderte private Vorsorge Riester, mit Garantie, hohen Kosten und Pflicht zur lebenslangen Rente. Viele haben deshalb lieber gar nichts gemacht oder privat auf ein Tagesgeldkonto gespart. Das System hat es ihnen schwer gemacht, nicht umgekehrt.
Hier steht, was genau beschlossen ist: wer gefördert wird, auch Selbständige, wie hoch die Zulagen sind, worin du anlegen darfst, was es kosten darf, wie die Auszahlung läuft und was mit einem alten Riester-Vertrag geht. Alle neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027 und können sich bis dahin noch ändern.
Betrifft dich, wenn du an die Rente denkst du ins Berufsleben startest du dich selbstständig machst du Vermögen aufbauen willst
Das Wichtigste in Kürze
- Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Es ist beschlossen, kann sich bis dahin aber noch ändern. Neue Riester-Verträge gibt es ab dann nicht mehr.
- Die Grundzulage beträgt 50 Cent je Euro bis 360 Euro Beitrag und 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro. Das sind höchstens 540 Euro im Jahr. Je Kind gibt es bis zu 300 Euro, unter 25 einmalig 200 Euro Bonus.
- Erstmals werden auch Selbständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler und Pflichtmitglieder von Versorgungswerken gefördert.
- Es gibt keine Garantie. Wer es einfach will, wählt das Standarddepot mit höchstens 1 Prozent Kosten im Jahr.
- Ausgezahlt wird frühestens ab 65, als lebenslange Rente oder als Auszahlplan bis mindestens 85. Versteuert wird erst im Alter.
Inhalt
- Was ist das Altersvorsorgedepot?
- Was das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen hat und ab wann es gilt
- Was gilt ohne geförderte Vorsorge: gesetzliche Rente und freies Depot
- Wer das Altersvorsorgedepot nutzen kann, auch Selbständige
- So hoch sind Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteiger-Bonus
- Steuer beim Altersvorsorgedepot: Vorteil heute, Steuer im Alter
- Worin das Geld angelegt werden darf und was das Standarddepot ist
- Was ein Altersvorsorgedepot kostet und wo der Kostendeckel greift
- Altersvorsorgedepot, Riester, Rürup und freies ETF-Depot im Vergleich
- So läuft die Eröffnung eines Altersvorsorgedepots ab 2027 ab
- Wenn die Rente beginnt: so wird aus dem Depot ein Einkommen
- Vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot wechseln
- Das Altersvorsorgedepot in Elternzeit, Teilzeit und Selbständigkeit
- Was beim Altersvorsorgedepot jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Die kurze Antwort: Das Altersvorsorgedepot ist ein Wertpapierdepot nur für deine Rente, in das der Staat Zulagen einzahlt. Du sparst regelmäßig, das Geld liegt in Fonds und ETFs, und ab 65 wird es dir ausgezahlt. Im Unterschied zu Riester gibt es keine Pflicht, die eingezahlten Beiträge zu garantieren.
Ein ETF ist ein Fonds, der einen Index nachbildet, zum Beispiel den MSCI World mit Aktien aus vielen Industrieländern. Er ist breit gestreut und meist günstig. Genau solche Anlagen waren in Riester-Verträgen bisher nur eingeschränkt möglich, weil die Beitragsgarantie einen großen Teil des Geldes in sichere, aber renditeschwache Anlagen zwang.
Das Altersvorsorgedepot ist kein freies Depot. Das Geld ist für das Alter gebunden, die Anlage folgt gesetzlichen Regeln und das Produkt muss zertifiziert sein. Dafür gibt es Zulagen und einen Steuervorteil. Es gehört damit wie Riester und die Betriebsrente zur geförderten Vorsorge. Wie die Bausteine zusammenspielen, erklärt die Seite zu den drei Schichten der Altersvorsorge.
Neben dem Depot ohne Garantie erlaubt das Gesetz zwei weitere Formen: das Standardprodukt für alle, die nicht selbst auswählen wollen, und Verträge mit 80 oder 100 Prozent Garantie. Alle drei laufen unter derselben Förderung.
Was das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen hat und ab wann es gilt
Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen. Der Bundestag hat es im März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Die neuen Produkte gibt es laut Deutscher Rentenversicherung ab Januar 2027. Bis dahin können sich Einzelheiten noch ändern, Stand: Oktober 2026.
Ab dem 1. Januar 2027 kannst du keinen neuen Riester-Vertrag mehr abschließen. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz, sie laufen also mit den alten Regeln weiter. Was du mit einem alten Vertrag tun kannst, steht weiter unten und ausführlich auf der Seite zur Riester-Rente.
Die wichtigsten Neuerungen in einem Satz je Punkt: Die Zulage richtet sich nur noch nach deinem Beitrag, nicht mehr nach deinem Einkommen. Selbständige bekommen erstmals Zugang. Es gibt ein Depot ohne Garantie und ein Standardprodukt mit Kostendeckel. Abschlusskosten müssen über die ganze Sparzeit verteilt werden. Statt der Pflicht zur lebenslangen Rente ist ein Auszahlplan bis mindestens 85 möglich.
Das zeigt, warum die Politik umgebaut hat. Das alte Modell hat viele Menschen nicht mehr überzeugt.
Was gilt ohne geförderte Vorsorge: gesetzliche Rente und freies Depot
Ohne private Vorsorge bleibt dir im Alter vor allem die gesetzliche Rente. Das Rentenniveau liegt 2026 bei 48 Prozent und ist bis 2031 gesetzlich gehalten. Die Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst beträgt ab Juli 2026 1.913,40 Euro brutto im Monat, Stand: September 2026.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, und verdient 3.850 Euro brutto, 2.500 Euro netto im Monat. Ihre Renteninformation schätzt ihre gesetzliche Rente auf 1.333 Euro brutto. Davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherung ab. Ihre Fixkosten liegen heute schon bei 1.600 Euro. Wie groß die Lücke wirklich ist, zeigt die Seite Rentenlücke berechnen.
Die Alternative ohne Förderung ist ein freies Depot mit ETF-Sparplan. Du bist dort völlig flexibel, kannst jederzeit verkaufen und das Geld für alles nutzen. Dafür zahlst du jedes Jahr Steuern auf Erträge: die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei, die sogenannte Teilfreistellung, Stand: 2026.
Lisa spart bisher nur auf dem Tagesgeldkonto. Sie hat lange gezögert, mehr zu machen, weil ihr Fachbegriffe Respekt einflößen. Für sie ist das Altersvorsorgedepot interessant, weil es zwei Fragen auf einmal beantwortet: wohin mit dem Geld und wer gibt etwas dazu.
Wer das Altersvorsorgedepot nutzen kann, auch Selbständige
Gefördert wird ab 2027 ein größerer Kreis als bei Riester. Wer schon für Riester förderberechtigt war, bleibt es. Das sind vor allem Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, also Angestellte, Auszubildende und pflichtversicherte Selbständige. Dazu kommen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Eltern in der Kindererziehungszeit.
Neu dabei: Selbständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Versorgungswerke
Erstmals können laut Deutscher Rentenversicherung auch Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit gefördert werden. Ebenso Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte oder Architektinnen und Architekten. Das ist beschlossen, gilt ab dem 1. Januar 2027 und kann sich bis dahin noch ändern.
Für viele Selbständige war das bisher eine echte Lücke. Sie hatten nur die Rürup-Rente mit Steuervorteil, aber ohne Zulagen. Gerade bei schwankendem Einkommen hilft eine Förderung, die schon bei kleinen Beiträgen spürbar ist. Die Rürup-Rente selbst bleibt unverändert, Guthaben daraus lässt sich laut Verbraucherzentrale Niedersachsen aber nicht ins Altersvorsorgedepot übertragen.
Mittelbar gefördert: über den Ehepartner
Wer selbst nicht förderberechtigt ist, kann wie bei Riester mittelbar gefördert werden, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner unmittelbar berechtigt ist. Das betrifft zum Beispiel Hausfrauen und Hausmänner. Der Mindestbeitrag steigt dafür laut Verbraucherzentrale Niedersachsen von 60 auf 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Beide brauchen einen eigenen Vertrag.
So hoch sind Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteiger-Bonus
Die Zulage hängt ab 2027 nur noch davon ab, wie viel du einzahlst. Die Grundzulage beträgt 50 Cent für jeden Euro bis 360 Euro im Jahr. Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent. Zusammen sind das höchstens 180 plus 360, also 540 Euro Grundzulage im Jahr. So nennen es Deutsche Rentenversicherung, Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest, Stand: Oktober 2026.
Die alte 4-Prozent-Regel fällt für neue Verträge weg. Bei Riester musstest du 4 Prozent deines Vorjahresbruttos einzahlen, sonst wurde gekürzt. Jetzt zählt jeder Euro für sich. Das macht die Förderung einfacher und gerechter für alle mit kleinem oder schwankendem Einkommen.
Was das je nach Monatsbeitrag bedeutet, zeigt die Tabelle. Die Förderquote ist der Anteil der Zulage an deinem eigenen Beitrag. Grundlage sind die beschlossenen Werte ab dem 1. Januar 2027, die sich bis dahin noch ändern können.
| Dein Beitrag im Monat | Im Jahr | Grundzulage im Jahr | Förderquote |
|---|---|---|---|
| 10 Euro | 120 Euro | 60 Euro | 50 % |
| 30 Euro | 360 Euro | 180 Euro | 50 % |
| 50 Euro | 600 Euro | 240 Euro | 40 % |
| 100 Euro | 1.200 Euro | 390 Euro | gut 32 % |
| 150 Euro | 1.800 Euro | 540 Euro | 30 % |
Für Lisa heißt das: Zahlt sie 150 Euro im Monat ein, kommen 540 Euro Grundzulage dazu. In ihrem Depot landen dann 2.340 Euro im Jahr. Bei Riester bekäme sie 2026 nur 175 Euro, und das auch nur mit 1.673 Euro Eigenbeitrag nach der 4-Prozent-Regel.
Kinderzulage: ein Euro für jeden Euro bis 300 Euro
Für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst, gibt es eine Kinderzulage. Der Staat legt für jeden gesparten Euro einen Euro dazu, bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr. Das sind 25 Euro im Monat für die volle Zulage von 300 Euro je Kind. Anders als bei Riester spielt das Geburtsjahr keine Rolle mehr, Stand: Oktober 2026.
Stell dir vor: Lisa bekommt ein Kind und spart weiter 150 Euro im Monat. Dann kommen zur Grundzulage von 540 Euro noch 300 Euro Kinderzulage dazu. Aus 1.800 Euro eigenem Geld werden 2.640 Euro im Jahr. Die Kinderzulage läuft, solange sie Kindergeld bekommt.
Berufseinsteiger-Bonus: 200 Euro unter 25
Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt laut Verbraucherzentrale Niedersachsen einmalig 200 Euro extra. Lisa ist mit 31 zu alt dafür. Für Auszubildende, Studierende mit Pflichtversicherung und alle, die gerade ins Berufsleben starten, ist das ein guter Anstoß, früh anzufangen.
Steuer beim Altersvorsorgedepot: Vorteil heute, Steuer im Alter
Zusätzlich zu den Zulagen kannst du Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Laut Deutscher Rentenversicherung sind das bis zu 1.800 Euro im Jahr plus die Zulagen. Das Finanzamt macht dann eine Günstigerprüfung: Bringt der Steuerabzug mehr als die Zulage, bekommst du die Differenz erstattet.
Je höher dein Steuersatz, desto eher lohnt sich der Abzug zusätzlich. Bei kleinem Einkommen bleibt es meist bei der Zulage. Das musst du nicht selbst ausrechnen. Du trägst die Beiträge ein, das Finanzamt prüft, was für dich günstiger ist.
Im Alter wird dann versteuert. Das nennt man nachgelagerte Besteuerung: Die Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich begünstigt, die Auszahlungen sind später einkommensteuerpflichtig. Grundlage ist wie bei Riester § 22 Nr. 5 EStG. Im Ruhestand ist der Steuersatz meist niedriger als im Berufsleben.
Während der Ansparphase zahlst du im Depot keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne und Ausschüttungen. Das ist ein echter Unterschied zum freien Depot, weil alle Erträge ungeschmälert weiterarbeiten. Ob und wie auf die Auszahlungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden, hängt davon ab, wie du im Alter versichert bist. Lass das vor Rentenbeginn prüfen.
Worin das Geld angelegt werden darf und was das Standarddepot ist
Im Altersvorsorgedepot darfst du nicht alles kaufen. Erlaubt sind laut Verbraucherzentrale Niedersachsen klassische Wertpapierfonds nach EU-Regeln, also auch ETFs, dazu bestimmte regulierte Investmentfonds und Staatsanleihen von Euro-Staaten. Einzelaktien gehören nicht zu den genannten Anlagen.
Es gibt keine Kapitalgarantie. Steigen die Kurse, wächst dein Geld schneller als bei einem Garantievertrag. Fallen sie kurz vor der Rente, kann am Ende weniger da sein, als du eingezahlt hast. Je länger du sparst, desto besser lassen sich solche Phasen ausgleichen.
Das Standarddepot: einfach und mit Kostendeckel
Jeder Anbieter muss ein Standarddepot anbieten. Es besteht laut Verbraucherzentrale Niedersachsen aus zwei Fonds: einem risikoarmen Fonds der Risikoklassen 1 bis 2 und einem Fonds mittleren Risikos der Klassen 3 bis 5. Die Kosten sind auf höchstens 1 Prozent des Depotwerts im Jahr begrenzt. Es ist für alle gedacht, die nicht selbst Fonds auswählen wollen.
Daneben ist ein staatlich organisiertes Standarddepot vorgesehen. Wer es anbieten wird, ist laut Verbraucherzentrale Niedersachsen noch offen, Stand: Oktober 2026.
Verträge mit 80 oder 100 Prozent Garantie
Wer Sicherheit braucht, kann einen Vertrag mit Garantie wählen. Neu ist eine Garantie von 80 Prozent der eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Ende der Sparphase. Auch 100 Prozent bleiben möglich. Jede Garantie kostet Rendite, weil ein Teil des Geldes sicher angelegt werden muss.
Welche Form zu dir passt, hängt von deiner Risikoklasse ab. Vor jedem Abschluss wird gesetzlich geprüft, ob ein Produkt zu deinen Zielen, deiner Erfahrung und deiner Risikobereitschaft passt. Für Lisa ist das der Moment, an dem sie ehrlich sagt, wie viel Schwankung sie aushält. Ein Fragebogen ist schnell ausgefüllt, aber der erste Kurssturz zeigt die Wahrheit.
Was ein Altersvorsorgedepot kostet und wo der Kostendeckel greift
Die Kosten bestimmen am Ende mit, wie viel Rente übrig bleibt. Beim Standarddepot sind die Effektivkosten laut Deutscher Rentenversicherung auf 1,0 Prozent im Jahr begrenzt. Die Effektivkosten zeigen, um wie viele Prozentpunkte alle Kosten zusammen deine Rendite jedes Jahr senken. Du findest sie im Produktinformationsblatt.
Für das frei gewählte Depot gibt es keinen festen Deckel, das ist Sache des Wettbewerbs. Laut Stiftung Warentest werden manche Angebote ohne eigene Depotgebühr starten, dann zählen vor allem die Fondskosten. Achte deshalb auf drei Posten: die Kosten des Depots, die laufenden Kosten der Fonds und mögliche Abschluss- und Vertriebskosten.
Bei Abschlusskosten gibt es eine wichtige Neuerung. Sie dürfen laut Verbraucherzentrale Niedersachsen nicht mehr in den ersten Jahren gebündelt abgezogen werden, sondern müssen über die gesamte Ansparphase verteilt werden. Das macht einen Wechsel oder eine Pause deutlich weniger teuer als bei vielen alten Verträgen.
Kombinationen mit einer Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung sind im geförderten Vertrag künftig nicht mehr erlaubt. Absicherung und Altersvorsorge laufen also getrennt. Das ist gut für den Überblick, denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss für sich allein passen.
Altersvorsorgedepot, Riester, Rürup und freies ETF-Depot im Vergleich
Die Tabelle stellt die wichtigsten Wege der privaten Vorsorge nebeneinander. Die Werte zum Altersvorsorgedepot sind beschlossen, gelten ab dem 1. Januar 2027 und können sich noch ändern. Alle anderen Werte gelten 2026, Stand: Oktober 2026.
| Altersvorsorgedepot ab 2027 | Riester bis 2026 | Rürup-Rente | Freies ETF-Depot | |
|---|---|---|---|---|
| Förderung | bis 540 Euro Grundzulage, 300 Euro je Kind, plus Steuerabzug | 175 Euro Grundzulage, 185 oder 300 Euro je Kind, plus Steuerabzug | nur Steuerabzug, kein Zuschuss | keine |
| Für wen | Pflichtversicherte, Beamtinnen und Beamte, neu auch Selbständige | Pflichtversicherte, Beamtinnen und Beamte | alle, vor allem Selbständige | alle |
| Garantie | keine, wahlweise 80 oder 100 % | immer 100 % der Beiträge | je nach Vertrag | keine |
| Kosten | Standarddepot höchstens 1 % im Jahr | oft hoch, je nach Vertrag | je nach Vertrag | frei, oft niedrig |
| Auszahlung | ab 65, Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85 | ab 62, lebenslange Rente, bis 30 % Kapital | lebenslange Rente | jederzeit |
| Steuer | im Alter voll steuerpflichtig | im Alter voll steuerpflichtig | im Alter zu 84 % bei Rentenbeginn 2026 | laufend Abgeltungsteuer |
Das Bild ist klar: Das Altersvorsorgedepot verbindet die Förderung von Riester mit der Anlage eines ETF-Depots. Den Preis zahlst du mit Bindung bis 65. Geld, das du vorher brauchen könntest, gehört deshalb nicht hinein, sondern in einen Notgroschen oder ein freies Depot.
So läuft die Eröffnung eines Altersvorsorgedepots ab 2027 ab
Abschließen kannst du ab dem 1. Januar 2027 bei Anbietern, deren Produkte zertifiziert sind. Das können Banken, Fondsgesellschaften, Online-Broker und Versicherer sein. Welche Angebote es konkret geben wird, ist im Oktober 2026 noch nicht vollständig bekannt. Die Stiftung Warentest rät ausdrücklich, nichts zu überstürzen.
Der Weg ist dem freien Depot ähnlich. Du wählst ein Angebot, gibst deine Daten an und durchläufst die Geeignetheitsprüfung mit Fragen zu Zielen, Erfahrung und Risiko. Gesundheitsfragen gibt es nicht. Dann entscheidest du dich für das Standarddepot, eine eigene Fondsauswahl oder einen Garantievertrag und legst deinen Sparbeitrag fest.
Die Zulagen verwaltet wie bei Riester die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, kurz ZfA, bei der Deutschen Rentenversicherung. Für die Beantragung gibst du deinem Anbieter die nötigen Angaben, etwa zu Kindern und zur Ehe. Melde Änderungen sofort, denn falsche Daten führen später zu Rückforderungen.
Prüf vor dem Abschluss vor allem drei Dinge: die Effektivkosten, ob du den Beitrag flexibel ändern oder pausieren kannst und wie der Anbieter den Wechsel regelt. Wenn du unsicher bist, welcher Weg zu deinem Leben passt, sprich mit uns darüber, bevor du unterschreibst.
Wenn die Rente beginnt: so wird aus dem Depot ein Einkommen
Die Auszahlung beginnt laut Verbraucherzentrale Niedersachsen frühestens mit 65 und muss vor dem 70. Geburtstag starten. Bei Riester war ein Start ab 62 möglich. Du wählst dann zwischen zwei Wegen, Stand: Oktober 2026.
Der erste Weg ist die lebenslange Rente. Dein Guthaben wird verrentet, und du bekommst bis zum Lebensende einen festen Betrag. Das schützt davor, dass das Geld vor dir aufgebraucht ist. Wie hoch die Rente ausfällt, hängt vom Rentenfaktor des Anbieters ab.
Der zweite Weg ist neu: ein Auszahlplan. Dein Depot zahlt dir in Raten aus, mindestens bis zum 85. Geburtstag, auf Wunsch länger. Das Geld bleibt bis dahin angelegt und kann weiter wachsen. Ist beim Tod noch etwas übrig, ist der Rest laut Verbraucherzentrale Niedersachsen vererbbar. Nach 85 kommt aus diesem Vertrag aber nichts mehr.
Ist die monatliche Rente sehr klein, wird abgefunden. Liegt sie ab 2027 unter 59,33 Euro im Monat, gibt es laut Verbraucherzentrale Niedersachsen eine Einmalzahlung statt einer Rente. Auch diese ist zu versteuern.
Für Lisa ist der Auszahlplan ein Gedanke wert, weil Frauen im Schnitt länger leben als Männer. Wer 85 wird, hat noch Jahre vor sich. Ein Teil des Geldes in einer lebenslangen Rente oder eine andere Reserve für die Zeit danach kann darum sinnvoll sein.
Vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot wechseln
Wer einen Riester-Vertrag hat, muss nichts tun. Er läuft mit allen bisherigen Zulagen weiter. Ab 2027 gibt es aber neue Wege: Du kannst per Erklärung in die neue Förderung wechseln, den Vertrag ruhen lassen oder dein Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Die bisherige Förderung musst du dabei laut Deutscher Rentenversicherung nicht zurückzahlen.
Für die Übertragung darf der alte Anbieter laut Verbraucherzentrale Niedersachsen höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen. Nach fünf Jahren Laufzeit muss ein Wechsel laut Stiftung Warentest kostenfrei möglich sein. Beim neuen Vertrag können gesetzlich begrenzte Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Eine Falle kennt kaum jemand: Schließt du ab 2027 zusätzlich einen neuen geförderten Vertrag ab, gelten die neuen Regeln laut Deutscher Rentenversicherung automatisch auch für deinen alten Riester-Vertrag. Wer für Kinder mit Geburtsjahr vor 2008 nur 185 Euro bekommt, gewinnt dabei. Wer einen guten alten Rentenfaktor hat, kann etwas verlieren.
Vor einem Wechsel brauchst du die aktuelle Standmitteilung, die Kosten deines Vertrags und den garantierten Rentenfaktor. Eine Kündigung ist fast nie sinnvoll. Dann gehen Zulagen und Steuervorteile zurück. Mehr dazu steht auf der Seite zur Riester-Rente.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Beim Altersvorsorgedepot heißt das zweierlei. Alte Riester-Verträge verdienen jetzt einen genauen Blick, bevor jemand vorschnell wechselt oder kündigt. Und ein neues Depot sollte nicht einmal eingerichtet und dann vergessen werden. Beitrag, Kinder, Fondsauswahl und Risiko ändern sich mit dem Leben.
Das Altersvorsorgedepot in Elternzeit, Teilzeit und Selbständigkeit
Weil die Zulage nur noch am Beitrag hängt, passt das Altersvorsorgedepot besser zu Leben mit Brüchen. Elternzeit, Teilzeit, ein Sabbatical oder eine Weiterbildung sind oft gewollte Phasen, für Frauen wie für Männer. Bei Riester konnten sie die Förderung durcheinanderbringen, weil das Vorjahresgehalt den Pflichtbeitrag bestimmte.
Stell dir vor: Lisa geht in Elternzeit und senkt ihren Beitrag auf 30 Euro im Monat. Dann bekommt sie 180 Euro Grundzulage. Weil sie mehr als 300 Euro im Jahr einzahlt, kommt die volle Kinderzulage von 300 Euro dazu. Aus 360 Euro eigenem Geld werden 840 Euro im Jahr. Mehr zu dieser Phase steht unter wenn ein Kind kommt.
In Teilzeit gilt dasselbe Prinzip. Es gibt keine 4-Prozent-Hürde mehr, die bei weniger Gehalt im ersten Jahr zu hoch liegt. Du zahlst, was du kannst, und jeder Euro wird gefördert, bis zur Grenze von 1.800 Euro im Jahr.
Wer sich selbständig macht, bleibt ab 2027 förderberechtigt, auch ohne Pflicht in der Rentenversicherung. Bisher fiel die Riester-Förderung im Jahr nach dem Wechsel meist weg. Gerade in der Gründungszeit sind kleine Beiträge mit hoher Förderquote ein guter Weg, die Altersvorsorge nicht ganz liegen zu lassen.
Bei einer Trennung oder Scheidung zählt Vorsorgevermögen zum Versorgungsausgleich. Und wer stirbt, bevor der Auszahlplan beginnt, hinterlässt ein Guthaben. Wie dann mit der Förderung umgegangen wird, regelt der Vertrag nach den gesetzlichen Vorgaben. Lass das bei Heirat oder Trennung mit prüfen.
Was beim Altersvorsorgedepot jetzt zählt
Mit dem Altersvorsorgedepot wird geförderte Vorsorge zum ersten Mal so einfach wie ein ETF-Sparplan und so großzügig wie eine Zulage. Für Menschen mit kleinen Beiträgen, mit Kindern, mit Lebensphasen ohne volles Gehalt und für Selbständige ist das ein echter Fortschritt. Die Regeln sind beschlossen, die Angebote kommen erst.
Darum zählt jetzt vor allem Ruhe. Wer noch keinen Vertrag hat, kann den Start 2027 abwarten und Angebote nach Kosten, Flexibilität und Standarddepot vergleichen. Wer einen Riester-Vertrag hat, sollte ihn zuerst verstehen, bevor er wechselt. Und wer das Geld vor 65 brauchen könnte, lässt es besser frei. Wenn du deine Lage gemeinsam durchgehen willst, nimm dir die Zeit dafür.
Lass uns dein Altersvorsorgedepot gemeinsam planen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Ab dem 1. Januar 2027. Das hat das Altersvorsorgereformgesetz festgelegt, dem der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt hat. Einzelheiten können sich bis zum Start noch ändern. Welche Anbieter dann Produkte haben, ist im Oktober 2026 noch nicht vollständig bekannt.
Ja, gerade bei kleinen Beiträgen ist die Förderquote am höchsten. Für 300 Euro im Jahr gibt es 150 Euro Grundzulage, also 50 Prozent. Mit einem Kind kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage dazu. Diese Werte sind beschlossen, gelten ab 2027 und können sich noch ändern.
Ab 2027 ja. Erstmals werden Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit und Pflichtmitglieder von Versorgungswerken gefördert. Die Rürup-Rente bleibt unverändert daneben bestehen. Ihr Guthaben lässt sich aber nicht ins Altersvorsorgedepot übertragen.
Wenn sie den Vertrag vor ihrem 25. Geburtstag abschließt und förderberechtigt ist, bekommt sie einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus zusätzlich zur Grundzulage. Als Auszubildende ist sie in der Regel rentenversicherungspflichtig und damit förderberechtigt.
Ruhig bleiben. Im Depot ohne Garantie gehören Schwankungen dazu, und bis zur Auszahlung ab 65 vergehen oft Jahrzehnte. Wer verkauft, macht den Verlust endgültig. Wer kurz vor der Rente steht oder nachts nicht schlafen kann, sollte mit dem Anbieter oder einer Beratung über eine Umschichtung in sicherere Anlagen sprechen.
Nein. Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und laufen mit den alten Zulagen weiter. Ab 2027 kannst du wechseln, ohne die alte Förderung zurückzuzahlen. Ob das sinnvoll ist, hängt von Kosten, Rentenfaktor, Kinderzulage und Restlaufzeit ab. Achtung: Ein zusätzlicher neuer Vertrag stellt auch den alten automatisch auf die neuen Regeln um.
In der Regel nicht. Das Geld ist für das Alter gebunden und wird frühestens ab 65 ausgezahlt. Wer vorher entnimmt, muss mit der Rückzahlung der Förderung rechnen. Für Eigenkapital bist du mit einem freien Depot oder Sparplan flexibler. Wohn-Riester-Regeln gibt es weiter, aber eng begrenzt.
Beim Auszahlplan ist ein Restguthaben vererbbar. Wie die Förderung dabei behandelt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und deinem Vertrag. Bei einer lebenslangen Rente hängt es davon ab, ob eine Rentengarantiezeit vereinbart ist. Lass das beim Abschluss klären, besonders wenn du Kinder hast.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Reform der privaten Altersvorsorge: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge, Stand 08.05.2026, geprüft am 07.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgereformgesetz, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Verbraucherzentrale Niedersachsen: Neue staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Riester-Rente und Altersvorsorgedepot, Stand 26.08.2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 22 EStG Arten der sonstigen Einkünfte, Stand 01.01.2025, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 10a EStG Zusätzliche Altersvorsorge, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Altersvorsorgedepot
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Viele Kundinnen und Kunden mit Riester-Vertrag lesen gerade von der Reform und warten auf ein Signal. Ein kurzer Anruf vor dem Start 2027 schafft Vertrauen.
- Selbständige im Bestand sind die neue Zielgruppe der Förderung. Sprich sie aktiv darauf an, auch wenn sie schon eine Rürup-Rente haben.
- Die automatische Umstellung alter Riester-Verträge bei einem zweiten Vertrag kennt kaum jemand. Es lohnt sich, sie vor jedem Neuabschluss anzusprechen.
