Die Pensionszusage, auch Direktzusage genannt, ist die älteste Form der Betriebsrente. Dein Arbeitgeber verspricht dir selbst eine Rente, ohne Versicherung oder Kasse dazwischen. Er zahlt sie später aus seiner eigenen Kasse.
Das macht sie stark und verletzlich zugleich. Es gibt keine Obergrenze wie bei anderen Wegen, darum ist sie beliebt bei Führungskräften und bei Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführern einer GmbH. Aber die Rente hängt am Betrieb, an seiner Bilanz und an Regeln, die das Finanzamt sehr genau prüft.
Hier findest du alles, was zur Pensionszusage gehört: Rückstellung, Rückdeckung, Insolvenzschutz, die Sonderregeln für Geschäftsführende, die Steuer in der Auszahlung, Abfindung und Unternehmensverkauf. Stand: Oktober 2026.
Betrifft dich, wenn du an die Rente denkst du dich selbstständig machst dein Einkommen steigt die Rente näher rückt
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Pensionszusage zahlt der Betrieb die Rente selbst. Er bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz und kann sich mit einer Rückdeckungsversicherung absichern.
- Eine Beitragsgrenze gibt es nicht. In der Ansparphase zahlst du keine Steuer, bei Entgeltumwandlung sind bis 338 Euro im Monat auch sozialabgabenfrei, Stand 2026.
- Geht der Betrieb pleite, springt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Pensions-Sicherungs-Verein ein, 2026 bis 11.865 Euro Monatsrente. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführer schützt er nicht.
- Für Geschäftsführende mit Anteilen prüft das Finanzamt Erdienbarkeit, Angemessenheit und Finanzierbarkeit. Fehler machen aus der Rente eine verdeckte Gewinnausschüttung.
- Im Alter ist die Pension Arbeitslohn. Der Versorgungsfreibetrag sinkt jedes Jahr und fällt für Pensionen ab 2058 ganz weg.
Inhalt
- Was ist eine Pensionszusage?
- Was gilt ohne Pensionszusage?
- Wie der Betrieb eine Pensionszusage finanziert: Rückstellung und Rückdeckung
- Wenn der Betrieb pleitegeht: Insolvenzschutz über den PSV
- Pensionszusage für Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführer
- Was eine Pensionszusage kostet und was sie steuerlich bringt
- So entsteht eine Pensionszusage: vom ersten Gespräch bis zur Unterschrift
- Wenn die Pension beginnt: Auszahlung, Steuer und Krankenkasse
- Was beim Jobwechsel mit einer Pensionszusage passiert
- Abfindung und Verzicht: wann eine Pensionszusage aufgelöst werden darf
- Pensionszusage beim Unternehmensverkauf und in der Nachfolge
- Was bei der Pensionszusage jetzt zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Pensionszusage?
Die kurze Antwort: Eine Pensionszusage ist das schriftliche Versprechen eines Arbeitgebers, dir im Alter, bei Invalidität oder deinen Hinterbliebenen im Todesfall eine Leistung zu zahlen, und zwar direkt aus dem Unternehmen. Fachleute sagen auch unmittelbare Versorgungszusage oder Direktzusage.
Sie ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds verwaltet ein externer Versorger das Geld. Bei der Unterstützungskasse ist es eine eigene Kasse. Nur bei der Pensionszusage steht niemand zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Einen Überblick über alle Wege findest du bei der betrieblichen Altersvorsorge.
Du hast einen Rechtsanspruch auf die zugesagte Leistung. Dein Arbeitgeber muss das Geld im Versorgungsfall aufbringen und auszahlen, auch wenn es dem Betrieb gerade schlecht geht. Welche Leistung zugesagt ist, steht in der Zusage selbst: eine feste Rente, eine Rente aus umgerechneten Beiträgen, eine Einmalzahlung oder eine Mischung.
Anders als bei den versicherungsförmigen Wegen ist auch eine reine Kapitalzusage möglich. Die Zusage kann Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen frei kombinieren. Wie die Witwen- oder Witwerrente aus einer Zusage mit der gesetzlichen Hinterbliebenenrente zusammenspielt, steht bei der Hinterbliebenenrente.
Wer eine Pensionszusage bekommt
Die Pensionszusage lohnt sich steuerlich nur für Unternehmen, die eine Bilanz aufstellen. Wer seinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, kann keine Rückstellung bilden. Für kleine Betriebe sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler ist sie darum selten der passende Weg.
Typisch ist sie für Führungskräfte mit hohem Gehalt, für Vorstände und vor allem für Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführer einer GmbH. Für sie zählt, dass es keine Höchstgrenze gibt. Die Grenze setzt allein die Angemessenheit, dazu unten mehr.
Finanzieren kann die Zusage der Arbeitgeber, du selbst über Entgeltumwandlung oder ihr beide. Verzichtest du auf Gehalt zugunsten einer Pensionszusage, heißt das auch Deferred Compensation, aufgeschobene Vergütung. Sie kann neben jedem anderen Durchführungsweg bestehen.
Was gilt ohne Pensionszusage?
Ohne Pensionszusage bleibt dir im Alter, was die anderen Schichten liefern: die gesetzliche Rente, andere Betriebsrenten und private Vorsorge. Eine Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst liegt bei 1.913,40 Euro brutto im Monat, Stand: Juli 2026, mit einem Rentenwert von 42,52 Euro.
Wer mehr verdient als die Beitragsbemessungsgrenze, 2026 sind das 8.450 Euro im Monat, bekommt für das Gehalt darüber keine Rentenpunkte mehr. Die Lücke zum gewohnten Einkommen wird mit jedem Euro über der Grenze größer. Wie du sie ausrechnest, steht bei der Rentenlücke.
Noch härter kann es beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführer treffen. Sie sind in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig. Ohne eigene Vorsorge haben sie aus diesen Jahren gar keinen gesetzlichen Anspruch, auch keinen Schutz bei Erwerbsminderung.
Wie der Betrieb eine Pensionszusage finanziert: Rückstellung und Rückdeckung
Der Betrieb zahlt bei einer Pensionszusage keine Beiträge an einen Versorger. Stattdessen bildet er in seiner Bilanz eine Pensionsrückstellung. Das ist ein Posten für eine Schuld, deren Höhe und Fälligkeit noch nicht feststeht. Jedes Jahr wächst die Rückstellung, und jede Zuführung mindert als Betriebsausgabe den Gewinn.
Das Geld bleibt dabei im Unternehmen und ist nicht für die Rente reserviert. Mit Beginn der Rente löst der Betrieb die Rückstellung nach und nach auf und zahlt die Rente als Betriebsausgabe.
Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz
In der Steuerbilanz gelten die Regeln von § 6a Einkommensteuergesetz. Die Zusage muss schriftlich sein und Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der Leistung eindeutig nennen. Sie darf nicht von künftigen gewinnabhängigen Bezügen abhängen, und sie darf keinen schädlichen Vorbehalt enthalten, mit dem der Arbeitgeber sie nach Belieben kürzen oder widerrufen kann.
Bewertet wird mit dem Teilwert. Das ist der Teil der späteren Leistung, den du durch deine bisherige Dienstzeit schon erdient hast, abgezinst mit gesetzlich festen 6 Prozent. Liegt der Marktzins unter 6 Prozent, bildet die Rückstellung in der Steuerbilanz die echte Last nicht voll ab.
Eine Rückstellung darf erst ab einem Mindestalter gebildet werden. Für Zusagen seit 2018 ist das nach § 6a Absatz 2 Einkommensteuergesetz das vollendete 23. Lebensjahr. Für ältere Zusagen gelten höhere Alter: 27 Jahre bei Zusagen von 2009 bis 2017, 28 Jahre bei Zusagen von 2001 bis 2008 und 30 Jahre davor. Manche älteren Fachtexte nennen deshalb noch 27 Jahre.
Was in einem Jahr nicht zugeführt wurde, darf später nicht nachgeholt werden. Dieses Nachholverbot trifft Betriebe, die eine Zuführung vergessen oder zu niedrig angesetzt haben.
Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz
In der Handelsbilanz gilt seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz der Erfüllungsbetrag nach § 253 Handelsgesetzbuch. Hier fließen erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen und die Fluktuation ein. Abgezinst wird mit einem Durchschnittszins, den die Bundesbank jeden Monat veröffentlicht.
Liegt dieser Zins unter 6 Prozent, fällt die Rückstellung in der Handelsbilanz höher aus als in der Steuerbilanz. Die Differenz mindert das handelsrechtliche Eigenkapital, aber nicht die Steuer. Für Zusagen ab 1987 gilt eine Pflicht zur Rückstellung, für ältere Zusagen ein Wahlrecht.
Die Rückdeckungsversicherung als Polster
Damit das Geld im Versorgungsfall wirklich da ist, kann der Betrieb eine Rückdeckungsversicherung abschließen. Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist der Arbeitgeber, versicherte Person bist du. Die Versicherung zahlt an den Betrieb, der Betrieb zahlt an dich.
Besonders wichtig ist sie für die frühen Risiken. Wird jemand kurz nach der Zusage berufsunfähig oder stirbt, muss der Betrieb sofort den vollen Barwert der Rente aufbringen. Das ist die abgezinste Summe aller zu erwartenden Zahlungen, gewichtet mit der Wahrscheinlichkeit, dass sie anfallen. Ohne Rückdeckung kann das einen kleinen Betrieb überfordern.
Die Beiträge sind Betriebsausgaben. Der Wert der Versicherung, ihr Aktivwert, steht auf der Aktivseite der Bilanz. In der Steuerbilanz dürfen Versicherung und Rückstellung nicht verrechnet werden. In der Handelsbilanz ist das erlaubt, wenn die Versicherung allein der Versorgung dient und allen anderen Gläubigern entzogen ist, etwa weil sie an dich verpfändet ist.
Deckt die Rückdeckung die Zusage voll ab, heißt sie kongruent. Sie kann aber auch nur einen Teil decken. Gerade bei Zusagen, die vor Jahrzehnten erteilt wurden, lohnt der Vergleich von Zusage und Versicherungsleistung.

Samiras Blick
Samira Harkat
„In meiner Beratung sehe ich Verträge, die seit dem Abschluss niemand mehr geprüft hat.“
Bei Pensionszusagen gilt das doppelt. Eine Zusage aus den 1990er-Jahren mit einer Rückdeckung, die seitdem niemand angesehen hat, ist ein Risiko für den Betrieb und für die Rente. Lass Zusage, Gutachten und Versicherung gemeinsam prüfen, bevor ein Verkauf oder der Ruhestand ansteht.
Wenn der Betrieb pleitegeht: Insolvenzschutz über den PSV
Geht dein Arbeitgeber pleite, übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein, kurz PSV, deine unverfallbare Pension. Das regelt § 7 Betriebsrentengesetz. Gesichert sind laufende Renten und Anwartschaften, die schon unverfallbar sind. Eine Rückdeckungsversicherung ändert daran nichts: Auch mit ihr bleibt der Betrieb beitragspflichtig.
Die Leistung ist gedeckelt auf das Dreifache der monatlichen Bezugsgröße. 2026 sind das 11.865 Euro Monatsrente. Für die Beiträge meldet der Arbeitgeber jedes Jahr seine Rückstellungen, der PSV legt den Beitragssatz für alle Betriebe fest.
Unverfallbar ist ein Anspruch aus Arbeitgeberbeiträgen nach § 1b Betriebsrentengesetz, wenn du beim Ausscheiden mindestens 21 Jahre alt bist und die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat. Was du selbst über Entgeltumwandlung finanzierst, ist sofort unverfallbar.
Der PSV schützt nur Personen, für die das Betriebsrentengesetz gilt. Das sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Geschäftsführende ohne beherrschende Beteiligung. Wer das Unternehmen allein oder zusammen mit anderen Geschäftsführenden beherrscht, gilt als Unternehmerin oder Unternehmer und fällt heraus. Für diese Gruppe kommt eine verpfändete Rückdeckungsversicherung als Schutz in Frage: Im Insolvenzfall gehört der Anspruch aus der Versicherung dann dir und nicht den Gläubigern.
Pensionszusage für Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführer
Wer an der GmbH beteiligt ist und sie zugleich führt, sitzt bei der Zusage auf beiden Seiten des Tisches. Darum prüft das Finanzamt, ob ein fremder Geschäftsführer dieselbe Zusage auch bekommen hätte. Fällt die Prüfung durch, gilt die Zuführung zur Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung. Dann wird sie dem Gewinn wieder hinzugerechnet, und die Steuerersparnis ist weg.
Steuerlich beherrschend ist in der Regel, wer mindestens die Hälfte der Stimmrechte hält oder mit anderen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern mit gleichen Interessen die Mehrheit bildet. Für Beherrschende gilt zusätzlich ein Rückwirkungsverbot. Alles muss im Voraus klar und schriftlich vereinbart sein, eine Zusage für schon geleistete Jahre wird nicht anerkannt.
Erdienbarkeit: genug Zeit bis zur Rente
Die Rente muss in den Jahren bis zum Ruhestand noch verdient werden können. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs müssen bei Beherrschenden zwischen Zusage und Rentenbeginn mindestens zehn Jahre liegen. Bei nicht Beherrschenden genügen auch drei Jahre, wenn sie dem Betrieb dann schon mindestens zwölf Jahre angehören. Eine Zusage nach dem 60. Geburtstag wird in der Regel nicht mehr anerkannt.
Vor der ersten Zusage erwartet die Finanzverwaltung eine Probezeit. Nach dem BMF-Schreiben vom 14. Dezember 2012 reichen in der Regel zwei bis drei Jahre im Amt. Bei einer neu gegründeten GmbH geht sie von wenigstens fünf Jahren aus, bis sich die wirtschaftliche Lage beurteilen lässt. Das vereinbarte Rentenalter sollte bei Zusagen ab 2012 mindestens 62 Jahre betragen.
Angemessenheit und Finanzierbarkeit
Angemessen ist die Zusage, wenn die gesamte Vergütung aus Gehalt, Tantieme, Sachbezügen und Pension zu Größe und Ertrag der GmbH passt. Dazu kommt die Grenze der Überversorgung: Pension und gesetzliche Rente zusammen sollen nicht mehr als 75 Prozent der letzten Aktivbezüge erreichen. Liegt die Zusage darüber, kürzt das Finanzamt die Rückstellung.
Finanzierbar ist die Zusage, wenn die GmbH sie auch dann tragen könnte, wenn der Versorgungsfall sofort einträte, etwa durch Invalidität. Würde die Gesellschaft dadurch überschuldet, ist die Zusage ganz oder teilweise nicht anzuerkennen. Eine Rückdeckung hilft, diesen Test zu bestehen.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Heute ist Lisa 31 und angestellte Projektmanagerin. Eine Pensionszusage hat sie nicht, ihr Arbeitgeber bietet die übliche Entgeltumwandlung an.
Stell dir vor: Lisa macht sich mit 38 selbstständig und gründet eine GmbH, an der sie 60 Prozent hält. Damit ist sie beherrschend. Eine Pensionszusage kann sie sich frühestens nach rund fünf Jahren geben, also mit 43. Bis zur Rente mit 67 bleiben dann 24 Jahre, die Erdienbarkeit ist erfüllt.
Zahlt sie sich weiter 3.850 Euro im Monat, liegen 75 Prozent davon bei 2.887,50 Euro. Angenommen, ihre Renteninformation zeigt 1.333 Euro. Ziehen wir das ab, bleiben rund 1.554 Euro als Obergrenze für die Pension, als grobe Näherung. Da sie als beherrschende Gesellschafterin keinen PSV-Schutz hat, gehört eine verpfändete Rückdeckung dazu.
| Punkt | Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer | Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführerin oder beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer |
|---|---|---|
| Betriebsrentengesetz | gilt voll | gilt nicht, alles regelt der Vertrag |
| Schutz bei Insolvenz | PSV bis 11.865 € Monatsrente, Stand 2026 | kein PSV, Schutz über verpfändete Rückdeckung |
| Unverfallbarkeit | ab 21 Jahren und 3 Jahren Zusage, Entgeltumwandlung sofort | nur nach Vertrag, steuerlich anteilig ab Zusage |
| Erdienbarkeit | keine Steuerfrage | mindestens 10 Jahre bis Rentenbeginn, Zusage vor dem 60. Geburtstag |
| Angemessenheit | keine Steuerfrage | Gesamtbezüge im Fremdvergleich, höchstens 75 % der Aktivbezüge |
| Abfindung | nur in den Grenzen von § 3 Betriebsrentengesetz | frei vereinbar, aber nur nach einer Klausel in der Zusage |
Was eine Pensionszusage kostet und was sie steuerlich bringt
Für dich als Begünstigte oder Begünstigter kostet eine arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage nichts. In der Ansparphase fließt dir kein Lohn zu, du zahlst also keine Lohnsteuer darauf. Das gilt ohne Obergrenze, anders als die 676 Euro im Monat bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, Stand 2026. 2027 sollen es laut Verordnungsentwurf 708 € im Monat steuerfrei und 354 € sozialversicherungsfrei sein.
Bei Entgeltumwandlung sind nach § 14 Sozialgesetzbuch IV bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei, 2026 also 338 Euro im Monat. Die Grenze gilt für Pensionszusage und Unterstützungskasse zusammen. Der Pflichtzuschuss von 15 Prozent nach § 1a Absatz 1a Betriebsrentengesetz gilt nur für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, nicht für die Direktzusage. Was dein Betrieb dazugibt, steht in der Versorgungsordnung.
Für den Betrieb fallen laufende Kosten an. Jedes Jahr braucht er ein versicherungsmathematisches Gutachten für Steuer- und Handelsbilanz. Dazu kommen PSV-Beiträge, die Beiträge zur Rückdeckung und Verwaltungsaufwand für Lohnsteuer, Krankenkassenmeldungen und die Prüfung der Rentenanpassung.
Der Steuervorteil für die GmbH liegt in der Gewinnminderung durch die Zuführung. Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer liegen zusammen bei rund 30 Prozent. Der genaue Wert hängt vom Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde ab. Die Körperschaftsteuer sinkt nach dem beschlossenen Investitionssofortprogramm ab 2028 schrittweise von 15 auf 10 Prozent im Jahr 2032. Das ist beschlossen, kann sich aber bis dahin noch ändern. Jede Zuführung spart dann etwas weniger Steuer.
Mit Rückdeckung ist der Effekt nahezu neutral: Die Beiträge mindern den Gewinn, der wachsende Aktivwert erhöht ihn. Die Ersparnis ist vor allem ein Aufschub, denn die Rente wird später versteuert.
So entsteht eine Pensionszusage: vom ersten Gespräch bis zur Unterschrift
Eine Pensionszusage ist kein Produkt, das man kauft, sondern ein Vertrag zwischen Betrieb und Person. Die Reihenfolge zählt, denn jeder Fehler am Anfang wirkt über Jahrzehnte.
1
Ziel und Budget klären
Wie hoch soll die Rente sein, ab wann, mit welchen Leistungen bei Invalidität und Tod. Was kann der Betrieb heute und in schlechten Jahren tragen. Bei Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführern gehört hier schon der Blick auf Erdienbarkeit und die 75-Prozent-Grenze dazu.
2
Zusage schriftlich formulieren
Die Zusage nennt Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der Leistung, das Rentenalter, die Hinterbliebenenleistung und eine Abfindungsklausel mit genauen Rechengrundlagen. Bei einer GmbH muss die Gesellschafterversammlung zustimmen, bei Beherrschenden vor dem Start.
3
Rückdeckung und Verpfändung abschließen
Für die Rückdeckung stellt der Versicherer Gesundheitsfragen an dich als versicherte Person. Ehrliche und vollständige Antworten sind hier so wichtig wie bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung. Wo kein PSV-Schutz besteht, wird die Versicherung an dich verpfändet, und der Versicherer bekommt eine Anzeige darüber.
4
Gutachten und Pflege
Ein Gutachten berechnet die Rückstellungen, die Steuerberaterin oder der Steuerberater bucht sie. Danach gehört die Zusage auf die jährliche Liste: Passt sie noch zu Gehalt, Gewinn und Lebensplan, stimmt die Rückdeckung, sind Begünstigte aktuell.
Wenn die Pension beginnt: Auszahlung, Steuer und Krankenkasse
Erreichst du das vereinbarte Alter, zahlt dein früherer Arbeitgeber die Rente jeden Monat über die Lohnabrechnung. Steuerlich ist sie Arbeitslohn nach § 19 Einkommensteuergesetz. Der Betrieb zieht die Lohnsteuer ab, wie früher beim Gehalt.
Versorgungsfreibetrag und Werbungskosten
Für Versorgungsbezüge gibt es den Versorgungsfreibetrag nach § 19 Absatz 2 Einkommensteuergesetz. Er gilt bei einer Altersrente aber erst ab 63, bei Schwerbehinderung ab 60, sonst bei Invalidität oder für Hinterbliebene. Beginnt die Pension 2026, sind 12,8 Prozent steuerfrei, höchstens 960 Euro im Jahr, plus ein Zuschlag von 288 Euro.
Der Prozentsatz und der Höchstbetrag bleiben für die ganze Laufzeit fest. Für jeden späteren Jahrgang sinkt der Freibetrag weiter. Seit dem Wachstumschancengesetz läuft er bis 2058 aus, ältere Texte nennen noch 2040. Statt des Arbeitnehmer-Pauschbetrags gilt für Versorgungsbezüge ein Pauschbetrag von 102 Euro im Jahr.
Für Lisa hieße das: Beginnt ihre Pension aus der eigenen GmbH mit 67, schreiben wir das Jahr 2062. Einen Versorgungsfreibetrag gibt es dann nicht mehr. Ihre Pension wäre voll steuerpflichtig, nur der Steuersatz im Alter kann niedriger sein als im Berufsleben.
Kapital statt Rente
Sieht die Zusage eine Einmalzahlung vor, kann die Fünftelregelung nach § 34 Einkommensteuergesetz die Steuer mildern. Ein Fünftel des Kapitals wird zum übrigen Einkommen gerechnet, die Mehrsteuer darauf mal fünf genommen. Seit 2025 rechnet der Arbeitgeber das nicht mehr im Lohnsteuerabzug ein. Den Vorteil bekommst du erst über deine Steuererklärung zurück.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die Pension ist ein Versorgungsbezug nach § 229 Sozialgesetzbuch V. Bist du in der Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner pflichtversichert, zahlst du den vollen Beitrag. In der Krankenversicherung bleiben 197,75 Euro im Monat frei, Stand 2026. In der Pflegeversicherung ist das eine Freigrenze: Liegt die Pension darüber, zahlst du auf den ganzen Betrag.
Kapital rechnet die Krankenkasse auf zehn Jahre um, ein Hundertzwanzigstel gilt als Monatsbetrag. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen auf die Pension ohne Freibetrag. Privat Versicherte zahlen keinen Beitrag darauf, ihr Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab.
Anpassung der laufenden Rente
Nach § 16 Betriebsrentengesetz muss der Arbeitgeber alle drei Jahre prüfen, ob er die laufende Rente an die Preise anpasst. Er darf dabei seine wirtschaftliche Lage berücksichtigen. Die Pflicht entfällt, wenn er von vornherein eine Erhöhung um mindestens 1 Prozent im Jahr zusagt. Bei Entgeltumwandlung ist diese Erhöhung seit 1999 vorgeschrieben.
Was beim Jobwechsel mit einer Pensionszusage passiert
Ist dein Anspruch beim Ausscheiden noch nicht unverfallbar, verfällt er. Ist er unverfallbar, bleibt er beim alten Arbeitgeber stehen. Du bekommst dann im Alter den Teil, der deiner Dienstzeit entspricht. Fachleute sprechen vom ratierlichen Anspruch.
Privat weiterführen kannst du eine Pensionszusage nicht, denn es gibt keinen Vertrag auf deinen Namen. Eine Mitnahme ist nach § 4 Betriebsrentengesetz nur möglich, wenn alter und neuer Arbeitgeber zustimmen. Den gesetzlichen Anspruch auf Mitnahme innerhalb eines Jahres gibt es nur bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, wie bei der Direktversicherung beschrieben.
Eine Pensionszusage kann darum über Jahrzehnte beim früheren Arbeitgeber bleiben. Bewahre die Zusage und die Bescheinigung über deinen unverfallbaren Anspruch gut auf.
Abfindung und Verzicht: wann eine Pensionszusage aufgelöst werden darf
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Abfindung eng begrenzt. Solange du im Betrieb bist, darf eine unverfallbare Anwartschaft nicht abgefunden werden. Beim Ausscheiden erlaubt § 3 Betriebsrentengesetz das nur für kleine Beträge. Seit 2026 liegt die Grenze bei 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße als Monatsrente oder 180 Prozent als Kapital. 2026 sind das 59,33 Euro oder 7.119 Euro.
Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführer gilt das Betriebsrentengesetz nicht. Eine Abfindung ist also möglich, aber steuerlich heikel. Sie wird nur anerkannt, wenn die Zusage von Anfang an eine Abfindungsklausel mit genauen Rechengrundlagen enthält. Sonst gilt die Klausel als schädlicher Vorbehalt, und die Rückstellung kann wackeln.
Die Abfindung selbst ist steuerpflichtiger Arbeitslohn, die Fünftelregelung kann helfen. Wird ohne Grund im Vertrag abgefunden, kann das Finanzamt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung sehen.
Verzicht auf die Pensionszusage
Statt einer Abfindung verzichten manche Geschäftsführende auf ihre Zusage. Bei Gesellschafterinnen und Gesellschaftern ist das nach dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen GrS 1/94, eine verdeckte Einlage. Soweit der verzichtete Anspruch werthaltig war, gilt er als zugeflossen und wird versteuert, obwohl kein Geld fließt.
Milder ist der Verzicht nur auf künftige Steigerungen, der sogenannte Future Service. Der schon erdiente Teil, der Past Service, bleibt erhalten. Nach Auffassung der Finanzverwaltung löst das keinen Zufluss aus, wenn der erdiente Teil richtig berechnet ist. Ob ein Verzicht teilweise oder ganz sinnvoll ist, gehört in die Hand von Steuerberatung und Gutachten.
Pensionszusage beim Unternehmensverkauf und in der Nachfolge
Beim Verkauf einer GmbH kann die Pensionszusage zum Stolperstein werden. Wer Anteile kauft, übernimmt die Gesellschaft mit allen Rückstellungen. Käuferinnen und Käufer können mit dem höheren Wert aus der Handelsbilanz rechnen und ihn vom Kaufpreis abziehen.
Beim Verkauf nur des Betriebs, ohne die Gesellschaft, gehen nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch die Zusagen der aktiven Beschäftigten auf den neuen Inhaber über. Renten und Anwartschaften von bereits Ausgeschiedenen bleiben beim Verkäufer. Es lohnt sich also, früh zu klären, welche Zusagen wo landen.
Für die Zusage der Gesellschafter-Geschäftsführerin oder des Gesellschafter-Geschäftsführers gibt es mehrere Wege. Sie lässt sich gegen eine Einmalzahlung auf einen Pensionsfonds auslagern. Für den schon erdienten Teil ist das nach § 3 Nummer 66 Einkommensteuergesetz steuerfrei, die GmbH verteilt den Aufwand nach § 4e über zehn Jahre. Künftige Steigerungen können über eine Unterstützungskasse laufen.
Weitere Wege sind die Abfindung nach einer vorhandenen Klausel, der Verzicht auf den Future Service oder die Ausgliederung in eine eigene Rentnergesellschaft. Wird die GmbH aufgelöst, erlaubt § 4 Absatz 4 Betriebsrentengesetz die Übertragung auf eine Liquidationsversicherung, auch ohne Zustimmung der Begünstigten. Jeder Weg hat andere Folgen für Steuer und Kaufpreis. Plane ihn Jahre vor dem Verkauf, nicht im letzten Gespräch.
Was bei der Pensionszusage jetzt zählt
Bei der Pensionszusage zählt, dass Versprechen und Geld zusammenpassen. Eine Zusage ist nur so gut wie der Betrieb, der sie zahlt, und wie die Absicherung dahinter. Bist du angestellt, lass dir zeigen, was zugesagt ist, ob der PSV dich schützt und welche Unterlagen du beim Ausscheiden bekommst.
Führst du deine eigene GmbH, gehört die Zusage in den Blick wie die Bilanz selbst. Erdienbarkeit, Angemessenheit, Rückdeckung und Verpfändung prüfst du nicht einmal, sondern in jeder neuen Lebensphase: bei einer Gehaltsänderung, vor dem Ruhestand und lange vor einem Verkauf. Wenn du das nicht allein machen willst, schauen wir es uns gemeinsam an.
Lass uns deine Pensionszusage einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Ein alter Vertrag mit Lücken kann besser sein als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Das kann gut sein, denn du zahlst heute keine Steuer darauf. Prüfe aber, wer sie finanziert, wie hoch die Rente wird, ob es Leistungen bei Invalidität und Tod gibt und ob eine Rückdeckung besteht. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer schützt dich der PSV bei einer Pleite, sobald dein Anspruch unverfallbar ist.
In der Regel ja. Unverfallbare Anwartschaften und laufende Renten übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein, 2026 bis 11.865 Euro im Monat. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführer sind davon ausgenommen. Sie sind nur über eine an sie verpfändete Rückdeckungsversicherung geschützt.
Warst du beim Ausscheiden mindestens 21 und bestand die Zusage mindestens drei Jahre, bleibt dein Anspruch erhalten. Er ruht beim alten Arbeitgeber, im Alter bekommst du den erdienten Teil. Mitnehmen kannst du ihn nur, wenn alter und neuer Arbeitgeber zustimmen.
Nicht unbedingt. Möglich sind die Auslagerung auf einen Pensionsfonds, eine Abfindung nach vorhandener Klausel, ein Verzicht nur auf künftige Steigerungen oder eine Rentnergesellschaft. Ein vollständiger Verzicht kann als verdeckte Einlage versteuert werden. Plane den Weg mit Steuerberatung lange vor dem Verkauf.
Als beherrschende Gesellschafterin oder beherrschender Gesellschafter wird das schwierig. Zwischen Zusage und Rentenbeginn müssen mindestens zehn Jahre liegen. Beginnt die Rente vor deinem 68. Geburtstag, ist die Zusage nicht erdienbar, und es droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Lass die Zusage prüfen.
Sie ist Arbeitslohn, der frühere Arbeitgeber zieht Lohnsteuer ab. Ab 63 gibt es einen Versorgungsfreibetrag, dessen Höhe vom Jahr deines Rentenbeginns abhängt, und einen Pauschbetrag von 102 Euro. Gesetzlich Pflichtversicherte zahlen außerdem Kranken- und Pflegebeitrag, in der Krankenversicherung erst über 197,75 Euro im Monat, Stand 2026.
Wenn die Zusage eine Hinterbliebenenleistung vorsieht, ja. Was du bekommst, steht in der Zusage, zum Beispiel ein Teil ihrer Rente. Wende dich mit Sterbeurkunde und Heiratsurkunde an den Betrieb. Partnerinnen und Partner ohne Trauschein sind in der Regel nur abgesichert, wenn die Zusage sie namentlich nennt.
Quellen: dejure.org: § 6a EStG Pensionsrückstellung, Stand 2026, geprüft am 16.10.2026 · dejure.org: § 7 BetrAVG Insolvenzsicherung, Stand 2026, geprüft am 16.10.2026 · lxgesetze.de: § 3 BetrAVG Abfindung, Stand 2026, geprüft am 16.10.2026 · PSVaG: Merkblatt 300/M13 Höchstgrenze der Insolvenzsicherung, geprüft am 16.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung: Die Sozialversicherungsrechengrößen 2026, Stand 02.01.2026, geprüft am 16.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 sollen steigen, Stand 08.10.2026, geprüft am 16.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026, Stand 12.06.2026, geprüft am 16.10.2026 · IWW Institut: BMF-Schreiben vom 14.12.2012 zur Probezeit vor einer Pensionszusage, geprüft am 16.10.2026 · Haufe: Tabelle zur Berechnung des Versorgungsfreibetrags, geprüft am 16.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung. 16.10.2026 – Faktenprüfung, Quellen ergänzt, Häufigkeitsangaben ohne Beleg umformuliert.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Pensionszusage
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Frag Geschäftsführende mit älteren Zusagen, wann Zusage, Gutachten und Rückdeckung zuletzt nebeneinanderlagen. Oft ist das ein guter Gesprächsanfang.
- Steht ein Verkauf oder eine Nachfolge an, lohnt ein früher Anruf. Die Auslagerung braucht Vorlauf und die Steuerberatung am Tisch.
