Zum Inhalt springen
Was zählt.Der Ratgeber von FemininFinance
Lebensphasen

Arbeit und Einkommen

BerufsstartJobwechselTeilzeitJobverlustAuszeitSelbstständig

Liebe und Partnerschaft

ZusammenziehenHeiratTrennungVerwitwetOhne Trauschein

Kinder und Familie

KinderwunschKindZweites KindKindervorsorgeAlleinerziehendPatchworkKinder und GeldVolljährigLeeres Nest

Gesundheit und Fürsorge

KrankLanger AusfallPflegeEigene Pflege

Rente und Alter

RenteRuhestandNachlass

Vermögen

VermögenMehr EinkommenEigenheimKapitalanlageErbe

Finanzorganisation

Finanzen im BlickBudgetplanerKontenmodell
Alle auf einen Blick
System trippelnSo ist der Ratgeber gedacht
Wenn ihr euch trennt
Scheidung Finanzen: zwei ineinandergreifende Ringe, einer golden und einer weiß, einer davon geöffnet, darunter vier kleine Felder.

Scheidung ohne Kinder: Was Geld, Rente und Kopf brauchen

Samira HarkatSamira HarkatStand: 16. Oktober 2026

Eine Scheidung ist ein Verfahren mit Fristen, Formularen und Zahlen. Gleichzeitig ist sie das Ende eines Lebensabschnitts. Beides gleichzeitig durchzustehen ist anstrengend.

Wir schauen auf vier Ebenen: Finanzen, Struktur, Mental und Zeit. Dieser Artikel ist für Ehepaare ohne gemeinsame Kinder. Haben die beiden Kinder, lies Scheidung mit Kindern.

Hier steht, was die Scheidung kostet, was bei der Rente passiert und wie viel Puffer du brauchst.

Betrifft dich, wenn ihr euch trennt ihr heiratet

Das Wichtigste in Kürze

  • Voraussetzung ist in der Regel das Trennungsjahr. Danach wird die Ehe geschieden, wenn sie gescheitert ist.
  • Der Versorgungsausgleich teilt die Rentenansprüche aus der Ehezeit hälftig, auch private Altersvorsorge, Betriebsrente und Riester.
  • Der Zugewinnausgleich teilt den Vermögenszuwachs während der Ehe. Er ist ein eigener Topf neben Rente und Unterhalt.
  • Gemeinsame Kredite und Immobilien bleiben: Die Haftung endet nicht mit der Scheidung.
  • Plane einen Puffer in Nettogehältern. Maßstab ist das teuerste Ereignis, das bei dir realistisch ist.
Inhalt
  1. Was ändert sich bei einer Scheidung ohne Kinder?
  2. Wo dich eine Scheidung durchrüttelt: die vier Ebenen
  3. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  4. Welche Zahlen gelten 2026 und 2027?
  5. Wie viel Puffer brauchst du?
  6. Welche Absicherung passt in diese Phase?
  7. Was tust du, je nachdem, was du findest?
  8. Was bei einer Scheidung als Nächstes zählt
  9. Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich bei einer Scheidung ohne Kinder?

Die kurze Antwort: Du trennst drei Töpfe, die vorher eins waren: Zugewinn, Versorgungsausgleich und gegebenenfalls Unterhalt. Dazu kommt das Trennungsjahr als Wartezeit.

Äußerlich passiert vieles gleichzeitig: Behörden, Anwälte, Steuerklasse, Verträge. Innerlich braucht der Abschluss eines Lebensabschnitts Verarbeitung.

Die Scheidung selbst ist nicht der Moment, in dem das Geld verloren geht. Er kann früher liegen, bei Entscheidungen im Trennungsjahr, die später nicht mehr zurückzuholen sind.

Wo dich eine Scheidung durchrüttelt: die vier Ebenen

Beachte alle vier. Die finanzielle ist die, die du am besten vorbereiten kannst.

Ebene 1

Finanzen

Was passiert mit deinem Geld?

  • Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Er hängt vor allem vom Nettoeinkommen beider in drei Monaten ab, mindestens 3.000 Euro.
  • Sind beide einverstanden, braucht nur die Seite einen Anwalt oder eine Anwältin, die den Antrag stellt.
  • Der Versorgungsausgleich teilt die Rentenansprüche aus der Ehe hälftig, auch private Altersvorsorge, Betriebsrente und Riester.
  • Der Zugewinnausgleich teilt den Vermögenszuwachs.

Ebene 2

Struktur

Was verändert sich im Alltag?

  • Das Trennungsjahr ist Voraussetzung.
  • Vermögen, Rentenausgleich und Verträge werden geregelt.
  • Gemeinsame Kredite bleiben bestehen.
  • Die Steuerklasse ändert sich.

Ebene 3

Mental

Was macht das mit dir?

  • Entscheidungen fallen bei hoher Belastung.
  • Behörden und Anwälte laufen parallel zum Alltag.
  • Der Abschluss eines Lebensabschnitts braucht Verarbeitung.

Ebene 4

Zeit

Wie lange wirkt es?

  • Trennungsjahr plus die Dauer des Verfahrens.
  • Der Versorgungsausgleich kann das Verfahren verlängern.
  • Die finanzielle Neuordnung dauert über den Scheidungstermin hinaus.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Stell dir vor: Lisa ist seit acht Jahren verheiratet und kinderlos. Die beiden trennen sich und lassen sich nach dem Trennungsjahr scheiden. Ihr Mann verdient mehr.

TopfWie er geteilt wirdFür Lisa
Rente: Versorgungsausgleichdie jedes Anrecht aus der Ehezeit wird halbiert, im Ergebnis zählt die halbe Differenzhat sie in der Ehe 400 Euro Monatsrente aufgebaut und er 700 Euro, bekommt sie 150 Euro
Vermögen: Zugewinnausgleichder Unterschied beim Zuwachs während der Ehe wird halbierthat sie weniger zugelegt, steht ihr die Hälfte der Differenz zu
Unterhaltnach Einkommen und Bedürftigkeitbei ihrem Verdienst hängt vom Einkommensunterschied ab, prüfen lassen

Die Zahlen sind ein Beispiel. Entscheidend ist, dass Lisa die Töpfe kennt, bevor sie etwas unterschreibt. Eine Zahl, die man nicht kennt, kann man nicht verhandeln.

Auch ihre private Altersvorsorge wird im Versorgungsausgleich berücksichtigt, soweit sie in der Ehezeit entstanden ist. Eine private BU fällt nach § 28 VersAusglG nur hinein, wenn der Versicherungsfall in der Ehezeit eingetreten ist. Mehr dazu in Versorgungsausgleich.

Welche Zahlen gelten 2026 und 2027?

Alle Werte stehen mit Stand Oktober 2026. Sie können sich noch ändern.

Was20262027, kann sich noch ändern
Trennungsjahrein Jahr, Ausnahmen nur bei unzumutbarer Härteunverändert
Verfahrenswert ScheidungNettoeinkommen beider in drei Monaten, mindestens 3.000 Euronach geltendem Recht gleich
Verfahrenswert Versorgungsausgleichje Anrecht 10 Prozent dieses Einkommensnach geltendem Recht gleich
Versorgungsausgleichhälftige Teilung des Ehezeitanteils, Bagatellgrenze 39,55 Euro Monatsrente oder 4.746 Euro KapitalwertBezugsgröße 2027 noch offen

Wie viel Puffer brauchst du?

Orientierung: Rechne in Nettogehältern. Rechne vor allem mit den Kosten des Verfahrens, einer eigenen Wohnung und der Zeit, bis sich dein Einkommen sortiert.

Dein Puffer für diese Phase

Bei Lisa rund 10.000 Euro

Maßstab ist das teuerste Ereignis, das bei dir realistisch ist. Bei Lisa mit 2.500 Euro netto sind das gerundet vier Nettogehälter. Das ist unsere Methode, keine Statistik.

Hast du den Puffer noch nicht, beginne mit einem Monat Fixkosten. Mehr unter Notgroschen.

Welche Absicherung passt in diese Phase?

  • Rechtsschutz: Prüfe, ob dein Tarif im Familienrecht nur die Beratung zahlt oder auch das Verfahren.
  • Versorgungsausgleich: Prüfe, welche Verträge in die Teilung fallen.
  • Krankenversicherung: Mitversicherung endet, Kassenwechsel prüfen.
  • Risikolebensversicherung: Bezugsrecht anpassen.

Was tust du, je nachdem, was du findest?

  1. Das kannst du so lassen: Ihr seid euch einig, habt keine gemeinsamen Kredite und ein überschaubares Vermögen. Dann kann ein Anwalt oder eine Anwältin für den Antrag reichen. Die andere Seite stimmt zu, vertreten wird sie dabei nicht.
  2. Ihr habt Eigentum oder Kredite: Lass Zugewinn und Haftung vor dem Termin klären. Ein Rat vorher ist günstiger als eine Korrektur danach.
  3. Ihr habt viele Rentenverträge: Sammle alle Nachweise. Der Versorgungsausgleich prüft alles aus der Ehezeit.
  4. Du hast keinen Rechtsschutz mit Familienrecht: Plane Beratung und Verfahren im Puffer ein. Ein Abschluss jetzt hilft nicht mehr beim laufenden Fall.

Was bei einer Scheidung als Nächstes zählt

Zuerst Klarheit über die drei Töpfe, dann die Steuerklasse, dann deine neue Absicherung. Danach lohnt der Blick auf deine Altersvorsorge, weil sie nach der Teilung neu aufgebaut werden muss.

Mehr dazu in Deine Rentenlücke berechnen.

Lass uns deine Absicherung nach der Scheidung einmal durchgehen.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Ein alter Vertrag mit Lücken kann besser sein als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

Vertrag prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Scheidung?

Nach dem Trennungsjahr kommt das Verfahren dazu. Wie lange es dauert, hängt vom Gericht und vom Fall ab. Der Versorgungsausgleich kann es verlängern, weil die Rentenversicherungen Auskünfte liefern müssen.

Was kostet eine Scheidung?

Das hängt vom Einkommen beider und den Rentenanrechten ab. Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert: dem Nettoeinkommen beider in drei Monaten, mindestens 3.000 Euro. Für jedes Anrecht im Versorgungsausgleich kommen 10 Prozent dieses Einkommens dazu.

Werden auch private Rentenverträge und Riester geteilt?

Ja. Der Versorgungsausgleich teilt alle Anrechte, die während der Ehezeit entstanden sind, auch private Altersvorsorge, Betriebsrente und Riester. Bei kleinen Unterschieden unter der Bagatellgrenze soll das Gericht nicht ausgleichen.

Brauche ich einen Anwalt für die Scheidung?

Mindestens eine Seite braucht für den Antrag einen Anwalt. Sind beide einverstanden, kann ein Anwalt oder eine Anwältin für den Antrag genügen. Die andere Seite stimmt zu, vertreten wird sie dabei nicht.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Scheidung?

Das hängt vom Tarif ab. Scheidung, Unterhalt und Zugewinn können als Verfahren ausgeschlossen sein. Familienrechtliche Beratung ist je nach Tarif bis zu einer Höchstsumme versichert.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Scheidung und Versorgungsausgleich, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 1565 BGB Scheitern der Ehe, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: §§ 2, 3 und 18 Versorgungsausgleichsgesetz, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 1378 BGB Ausgleichsforderung, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · Stiftung Warentest: Rechtsschutzversicherung im Vergleich, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 18 VersAusglG, Geringfügigkeit und § 28 VersAusglG, Privatvorsorge wegen Invalidität, geprüft am 16.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See: Sozialversicherungsrechengrößen 2026, Bezugsgröße 3.955 Euro, geprüft am 16.10.2026 · dejure.org: § 43 FamGKG, Verfahrenswert in Ehesachen und § 50 FamGKG, Versorgungsausgleichssachen, geprüft am 16.10.2026 · dejure.org: § 114 FamFG, Vertretung durch einen Rechtsanwalt, geprüft am 16.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung. 16.10.2026 – Faktenprüfung: Kosten-Richtwerte und Tool-Werte gestrichen, Bagatellgrenze korrigiert, Regel zur BU im Versorgungsausgleich präzisiert, Quellen ergänzt.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.

Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Scheidung

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Eine Scheidung ist ein Anlass, Bezugsrechte, Altersvorsorge und die eigene Absicherung neu aufzustellen. Ein Gespräch nach der Teilung kann besser passen als davor.
  • Der Versorgungsausgleich betrifft auch private Verträge. Frage Kundinnen und Kunden danach, bevor sie unterschreiben.
  • Ob Familienrechtsschutz nur die Beratung zahlt, steht im Tarif. Das ehrlich zu sagen schafft Vertrauen.

So arbeiten wir mit Berater:innen zusammen

Nächster Artikel

Inhalt

    Vertrag prüfen lassen ›

    Hier findest du uns

    Finanzberatung für dichRückrufbitteFür Berater:innenInstagramLinkedIn
    FemininFinance

    Freie Finanz- und Versicherungsberatung für Frauen, die selbst verstehen und selbst entscheiden wollen.

    Beratung

    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Dienstunfähigkeitsversicherung
    • Grundfähigkeitsversicherung
    • Krankentagegeld
    • Private Krankenversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Pflegezusatzversicherung
    • Altersvorsorge & Rente
    • Vermögensaufbau
    • Immobilie & Finanzierung

    Lebensphasen

    • Elternzeit & Teilzeit
    • Jobwechsel
    • Selbstständigkeit
    • Eigenheim
    • Trennung
    • Pflege
    • Weitere Lebensphasen

    Zweitmeinung

    • Berufsunfähigkeit
    • Dienstunfähigkeit
    • Private Krankenversicherung
    • Altersvorsorge
    • Alle Policen

    Rechner & Tools

    • Unabhängigkeits-Check
    • Rentenlücken-Rechner
    • Gehaltsausgleich- & Care-Rechner
    • Finanzcheck-PDF
    • Alle Rechner und Tools

    Ratgeber „Was zählt.“

    • Zum Ratgeber
    • Arbeit und Einkommen
    • Liebe und Partnerschaft
    • Kinder und Familie
    • Gesundheit und Fürsorge
    • Rente und Alter
    • Vermögen und Wohnen
    • Finanzorganisation
    • So ist der Ratgeber gedacht

    Unternehmen

    • Über uns
    • Wissen
    • Kontakt
    • FAQ
    • Rückrufbitte
    • So verdienen wir Geld
    • Instagram
    • LinkedIn

    Rechtliches

    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB
    • Widerrufsbelehrung
    • Haftungsausschluss
    • Erstinformation
    • Transparenzverordnung
    • Beschwerdemanagement
    Du bist Maklerin oder Makler? → Für Maklerinnen und Makler

    FemininFinance GmbH & Co. KG · § 34d GewO · Reg.-Nr. D-TAJS-4I8JO-48 · HRA 28456, Amtsgericht Düsseldorf

    © 2026 FemininFinance. Konzept des Ratgebers „Was zählt.“ und der Ansatz „Lage, Zahl, Entscheidung“ von Samira Harkat und Susanne Bartels.