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Jobwechsel: Fristen, Verträge und Gehalt im Check

Samira HarkatSamira HarkatStand: 7. Oktober 2026

Das Angebot liegt auf dem Tisch. Mehr Gehalt, neue Aufgaben, vielleicht ein neuer Ort.

Bevor du unterschreibst, lohnt ein Blick auf Fristen, Betriebsrente und Verträge. Hier verlieren Menschen oft still Geld.

Hier siehst du, was du vor dem Wechsel prüfst.

Betrifft dich, wenn du den Job wechselst du gerade beginnst du den Job verlierst

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Dein Vertrag kann länger sein.
  • Eine Betriebsrente bleibt dir meist erhalten, wenn du mindestens drei Jahre dabei warst und 21 bist.
  • Kündige die alte Stelle erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist.
  • Berufsunfähigkeit und Haftpflicht laufen weiter. Melde nur den neuen Arbeitgeber, wenn der Vertrag danach fragt.
  • Vergleiche Netto, nicht nur Brutto. Zuschüsse und Benefits zählen mit.
Inhalt
  1. Was ändert sich beim Jobwechsel?
  2. Welche Fristen gelten?
  3. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  4. Welche Zahlen gelten 2026 und 2027?
  5. Welche Absicherung passt in diese Phase?
  6. Was tust du, je nachdem, was du findest?
  7. Was beim Jobwechsel als Nächstes zählt
  8. Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich beim Jobwechsel?

Die kurze Antwort: Dein Gehalt ändert sich, deine Verträge laufen weiter, aber einige Leistungen hängen am alten Arbeitgeber.

Dazu gehören Betriebsrente, vermögenswirksame Leistungen und manchmal Gruppenverträge. Wer das übersieht, verschenkt Geld.

Wichtig ist die Reihenfolge: zuerst Vertrag prüfen, dann Fristen, dann Verträge und Absicherung.

Welche Fristen gelten?

FristWas giltHinweis
Kündigung durch dichVier Wochen zum 15. oder MonatsendeDein Vertrag kann länger sein
ProbezeitZwei Wochen KündigungsfristHöchstens sechs Monate
Meldung bei ArbeitsagenturDrei Monate vor Ende, sonst drei Tage nach KenntnisNur wenn eine Lücke droht
ResturlaubWird genommen oder ausgezahltIm Zeugnis und in der Abrechnung prüfen

Liegt zwischen den Jobs eine Lücke, prüfe die Krankenversicherung und das Arbeitslosengeld. Mehr dazu im Beitrag Jobverlust.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa bekommt ein Angebot mit 4.300 Euro brutto statt 3.850 Euro. Das sind 450 Euro mehr, netto grob 250 Euro.

FrageLisas Antwort
BetriebsrenteSie hat keine. Sie fragt nach Zuschuss im neuen Betrieb.
BerufsunfähigkeitLäuft weiter. Sie meldet den neuen Beruf, wenn der Vertrag es verlangt.
ProbezeitSie kündigt erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist.
Vermögenswirksame LeistungenSie fragt, ob der neue Arbeitgeber sie zahlt.
RücklageBleibt bei sechs Nettogehältern, also 15.000 Euro.

Lisa schaut außerdem, wie sich Fahrzeit und Zusatzleistungen auf ihr Netto auswirken. Das Plus sieht nur auf dem Papier größer aus.

Welche Zahlen gelten 2026 und 2027?

Alle Werte stehen mit Stand Oktober 2026. Werte für 2027 sind, wo es sie gibt, beschlossen. Sie können sich noch ändern.

Was20262027, kann sich noch ändern
Gesetzliche Kündigungsfristvier Wochen zum 15. oder Monatsendeunverändert
Unverfallbarkeit der Betriebsrentenach drei Jahren Zusage, ab Alter 21unverändert
Versicherungspflichtgrenze77.400 Euro im Jahrwird jährlich angepasst
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung69.750 Euro im Jahrwird jährlich angepasst
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung101.400 Euro im Jahrwird jährlich angepasst
Mindestlohn13,90 Euro14,60 Euro

Welche Absicherung passt in diese Phase?

  • Berufsunfähigkeit: nicht kündigen. Prüfe Nachversicherung und Beruf.
  • Betriebsrente: Frag nach Übertragung oder Beitragsfreistellung.
  • Krankenversicherung: Wer über 77.400 Euro im Jahr kommt, kann in die private wechseln. Das ist eine große Entscheidung.
  • Rechtsschutz: Arbeitsrecht hat oft eine Wartezeit. Der Vertrag muss weiterlaufen.
  • Vermögenswirksame Leistungen: Frag den neuen Arbeitgeber.

Was tust du, je nachdem, was du findest?

  1. Das kannst du so lassen: Neuer Vertrag, mehr Netto, Verträge laufen weiter. Dann melde nur die Änderungen.
  2. Du hast eine Betriebsrente: Lass dir den Stand und die Unverfallbarkeit schriftlich geben. Entscheide dann, ob du sie übertragen willst.
  3. Zwischen den Jobs liegt eine Lücke: Melde dich arbeitsuchend und kläre die Krankenversicherung.
  4. Du bist unsicher beim Gehalt: Vergleiche Netto und alle Benefits. Nutze die Beratung dazu.

Was beim Jobwechsel als Nächstes zählt

Lies den neuen Vertrag in Ruhe. Kläre die Fristen. Dann gehe deine Verträge durch.

Beginnst du ganz neu im Beruf, lies Berufsstart.

Lass uns deine Verträge vor dem Jobwechsel durchgehen.

Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.

Vertrag prüfen lassen

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Gesetzlich vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. In deinem Arbeitsvertrag kann eine längere Frist stehen. In der Probezeit gelten zwei Wochen.

Bleibt meine Betriebsrente beim Jobwechsel erhalten?

Meist ja. Nach drei Jahren Zusage und ab Alter 21 ist sie unverfallbar. Du kannst sie ruhen lassen oder übertragen.

Muss ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung melden?

Du meldest den neuen Beruf, wenn der Vertrag es verlangt. Kündige den Vertrag nicht, wenn du wechselst.

Was ist, wenn zwischen zwei Jobs eine Lücke liegt?

Melde dich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend. Kläre die Krankenversicherung, damit du lückenlos versichert bleibst.

Soll ich bei höherem Gehalt in die private Krankenversicherung wechseln?

Erst, wenn dein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Der Wechsel ist schwer umkehrbar. Lass dich vorher beraten.

Quellen: dejure.org: § 622 BGB Kündigungsfristen, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 1b BetrAVG Unverfallbarkeit, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 38 SGB III Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 6 SGB V Versicherungsfreiheit, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 7 BUrlG Abgeltung, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026

Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: Jobwechsel

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Der Jobwechsel ist ein Anlass, Betriebsrente und Gruppenverträge zu prüfen.
  • Wer in die private Krankenversicherung wechseln will, braucht ein ruhiges Gespräch über Alternativen.
  • Berufsunfähigkeitsverträge sollten nicht aus Geldnot gekündigt werden.

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