Das Angebot liegt auf dem Tisch. Mehr Gehalt, neue Aufgaben, vielleicht ein neuer Ort.
Bevor du unterschreibst, lohnt ein Blick auf Fristen, Betriebsrente und Verträge. Hier verlieren Menschen oft still Geld.
Hier siehst du, was du vor dem Wechsel prüfst.
Betrifft dich, wenn du den Job wechselst du gerade beginnst du den Job verlierst
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Dein Vertrag kann länger sein.
- Eine Betriebsrente bleibt dir meist erhalten, wenn du mindestens drei Jahre dabei warst und 21 bist.
- Kündige die alte Stelle erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist.
- Berufsunfähigkeit und Haftpflicht laufen weiter. Melde nur den neuen Arbeitgeber, wenn der Vertrag danach fragt.
- Vergleiche Netto, nicht nur Brutto. Zuschüsse und Benefits zählen mit.
Inhalt
Was ändert sich beim Jobwechsel?
Die kurze Antwort: Dein Gehalt ändert sich, deine Verträge laufen weiter, aber einige Leistungen hängen am alten Arbeitgeber.
Dazu gehören Betriebsrente, vermögenswirksame Leistungen und manchmal Gruppenverträge. Wer das übersieht, verschenkt Geld.
Wichtig ist die Reihenfolge: zuerst Vertrag prüfen, dann Fristen, dann Verträge und Absicherung.
Welche Fristen gelten?
| Frist | Was gilt | Hinweis |
|---|---|---|
| Kündigung durch dich | Vier Wochen zum 15. oder Monatsende | Dein Vertrag kann länger sein |
| Probezeit | Zwei Wochen Kündigungsfrist | Höchstens sechs Monate |
| Meldung bei Arbeitsagentur | Drei Monate vor Ende, sonst drei Tage nach Kenntnis | Nur wenn eine Lücke droht |
| Resturlaub | Wird genommen oder ausgezahlt | Im Zeugnis und in der Abrechnung prüfen |
Liegt zwischen den Jobs eine Lücke, prüfe die Krankenversicherung und das Arbeitslosengeld. Mehr dazu im Beitrag Jobverlust.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa bekommt ein Angebot mit 4.300 Euro brutto statt 3.850 Euro. Das sind 450 Euro mehr, netto grob 250 Euro.
| Frage | Lisas Antwort |
|---|---|
| Betriebsrente | Sie hat keine. Sie fragt nach Zuschuss im neuen Betrieb. |
| Berufsunfähigkeit | Läuft weiter. Sie meldet den neuen Beruf, wenn der Vertrag es verlangt. |
| Probezeit | Sie kündigt erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist. |
| Vermögenswirksame Leistungen | Sie fragt, ob der neue Arbeitgeber sie zahlt. |
| Rücklage | Bleibt bei sechs Nettogehältern, also 15.000 Euro. |
Lisa schaut außerdem, wie sich Fahrzeit und Zusatzleistungen auf ihr Netto auswirken. Das Plus sieht nur auf dem Papier größer aus.
Welche Zahlen gelten 2026 und 2027?
Alle Werte stehen mit Stand Oktober 2026. Werte für 2027 sind, wo es sie gibt, beschlossen. Sie können sich noch ändern.
| Was | 2026 | 2027, kann sich noch ändern |
|---|---|---|
| Gesetzliche Kündigungsfrist | vier Wochen zum 15. oder Monatsende | unverändert |
| Unverfallbarkeit der Betriebsrente | nach drei Jahren Zusage, ab Alter 21 | unverändert |
| Versicherungspflichtgrenze | 77.400 Euro im Jahr | wird jährlich angepasst |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 69.750 Euro im Jahr | wird jährlich angepasst |
| Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung | 101.400 Euro im Jahr | wird jährlich angepasst |
| Mindestlohn | 13,90 Euro | 14,60 Euro |
Welche Absicherung passt in diese Phase?
- Berufsunfähigkeit: nicht kündigen. Prüfe Nachversicherung und Beruf.
- Betriebsrente: Frag nach Übertragung oder Beitragsfreistellung.
- Krankenversicherung: Wer über 77.400 Euro im Jahr kommt, kann in die private wechseln. Das ist eine große Entscheidung.
- Rechtsschutz: Arbeitsrecht hat oft eine Wartezeit. Der Vertrag muss weiterlaufen.
- Vermögenswirksame Leistungen: Frag den neuen Arbeitgeber.
Was tust du, je nachdem, was du findest?
- Das kannst du so lassen: Neuer Vertrag, mehr Netto, Verträge laufen weiter. Dann melde nur die Änderungen.
- Du hast eine Betriebsrente: Lass dir den Stand und die Unverfallbarkeit schriftlich geben. Entscheide dann, ob du sie übertragen willst.
- Zwischen den Jobs liegt eine Lücke: Melde dich arbeitsuchend und kläre die Krankenversicherung.
- Du bist unsicher beim Gehalt: Vergleiche Netto und alle Benefits. Nutze die Beratung dazu.
Was beim Jobwechsel als Nächstes zählt
Lies den neuen Vertrag in Ruhe. Kläre die Fristen. Dann gehe deine Verträge durch.
Beginnst du ganz neu im Beruf, lies Berufsstart.
Lass uns deine Verträge vor dem Jobwechsel durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Gesetzlich vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. In deinem Arbeitsvertrag kann eine längere Frist stehen. In der Probezeit gelten zwei Wochen.
Meist ja. Nach drei Jahren Zusage und ab Alter 21 ist sie unverfallbar. Du kannst sie ruhen lassen oder übertragen.
Du meldest den neuen Beruf, wenn der Vertrag es verlangt. Kündige den Vertrag nicht, wenn du wechselst.
Melde dich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend. Kläre die Krankenversicherung, damit du lückenlos versichert bleibst.
Erst, wenn dein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Der Wechsel ist schwer umkehrbar. Lass dich vorher beraten.
Quellen: dejure.org: § 622 BGB Kündigungsfristen, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 1b BetrAVG Unverfallbarkeit, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 38 SGB III Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 6 SGB V Versicherungsfreiheit, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 7 BUrlG Abgeltung, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Jobwechsel
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Der Jobwechsel ist ein Anlass, Betriebsrente und Gruppenverträge zu prüfen.
- Wer in die private Krankenversicherung wechseln will, braucht ein ruhiges Gespräch über Alternativen.
- Berufsunfähigkeitsverträge sollten nicht aus Geldnot gekündigt werden.
