Du bist seit Wochen krankgeschrieben, und niemand kann dir sagen, wann es besser wird. Das Gehalt ist schon weg, das Krankengeld läuft irgendwann aus. Eine AU-Klausel in deiner Berufsunfähigkeitsversicherung soll genau diese Zeit überbrücken.
Ob sie das kann, hängt an zwei Dingen: wie lange sie zahlt und ob sie bis zur BU-Rente reicht. Hier liest du, wo die Lücke entsteht, welche Form sie schließt und was du in deinen Bedingungen suchst.
Betrifft dich, wenn du länger ausfällst du krank wirst
Hier geht es nur um die AU-Klausel
Dieser Artikel erklärt eine einzige Klausel: die Leistung bei langer Krankschreibung, bevor über die BU entschieden ist.
Ebenso wichtig sind Verweisung, Teilzeitregel und Nachversicherung. Die wichtigsten Klauseln für Pause und Teilzeit stehen in BU-Klauseln: Diese drei zählen bei Pause und Teilzeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitsunfähig bist du, solange dich eine Ärztin oder ein Arzt krankschreibt. Berufsunfähig erst, wenn du deinen Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kannst.
- Wegen derselben Krankheit zahlt die Krankenkasse höchstens 78 Wochen in drei Jahren. Die sechs Wochen Gehalt zählen mit, Krankengeld fließt also höchstens rund 72 Wochen.
- Eine feste Frist für die Prüfung deiner BU gibt es nicht. Zwischen Krankengeld und BU-Entscheidung kann deshalb eine Zeit ohne Gehalt und ohne Krankengeld liegen.
- Manche BU-Verträge zahlen schon bei langer Krankschreibung, bis über die BU entschieden ist. Wie lange, steht nur in deinen Bedingungen.
- Krankentagegeld endet, sobald du berufsunfähig bist. Bis zur BU-Rente trägt nur eine Leistung, die im BU-Vertrag selbst steckt.
So gehst du vor
- Such in deinen BU-Bedingungen nach „Arbeitsunfähigkeit“ oder „Krankschreibung“. Notiere Wartezeit, Höchstdauer und welche Bescheinigung verlangt wird.
- Lies, wie Lohnfortzahlung und Krankengeld zusammenhängen, und rechne aus, wann deine 78 Wochen enden.
- Hast du Krankentagegeld, prüfe, wann es endet. Die Krankengeld-Lücke selbst erklärt Die Krankengeld-Lücke: warum ein Fünftel fehlt.
- Leg die Zeit zwischen Krankengeld und BU-Rente als Rücklage an: Kontenmodell mit vier Konten.
- Bist du unsicher, was dein Vertrag regelt, schick ihn uns zur Prüfung.
Inhalt
- Was ändert sich, wenn du länger krankgeschrieben bist?
- Was ist der Unterschied zwischen arbeitsunfähig und berufsunfähig?
- Wie lange zahlt wer, wenn du länger krank bist?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Wo entsteht die Lücke, die eine AU-Klausel schließt?
- Was steht in einer AU-Klausel, und worauf kommt es an?
- Krankentagegeld oder AU-Klausel: Was trägt bis zur BU-Rente?
- Was hilft dir, solange der Versicherer prüft?
- Was gilt, wenn du vorher in Elternzeit oder Teilzeit warst?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Was ändert sich, wenn du länger krankgeschrieben bist?
Die kurze Antwort: Zuerst zahlt dein Arbeitgeber, dann die Krankenkasse, und beides endet. Ob danach etwas kommt, hängt an einer Entscheidung, die Wochen oder Monate dauern kann.
Du fällst länger aus. Damit ändern sich zwei Größen auf einmal: Dein Einkommen sinkt Stufe für Stufe, und du weißt nicht, wann du wieder arbeiten kannst. Das ist der eigentliche Druck. Nicht die Höhe des Geldes, sondern dass niemand ein Datum nennt.
Deine Fixkosten laufen weiter. Miete, Strom, Versicherungen und Kita warten nicht, bis ein Gutachten fertig ist. In dieser Phase zählt deshalb nicht nur, ob du abgesichert bist. Es zählt, ab wann und bis wann Geld fließt.
Genau hier setzt die AU-Klausel an. Hier geht es um sie als Baustein in manchen Berufsunfähigkeitsverträgen. Ihr Zweck ist die Zeit, in der du lange krank bist, aber noch niemand entschieden hat, ob du berufsunfähig bist.
Was ist der Unterschied zwischen arbeitsunfähig und berufsunfähig?
Die kurze Antwort: Arbeitsunfähig ist ein vorübergehender Zustand mit Krankschreibung. Berufsunfähig ist eine Prognose auf Dauer. Für beides zahlen unterschiedliche Stellen.
Arbeitsunfähig bist du, solange dich eine Ärztin oder ein Arzt krankschreibt. Die Krankschreibung sagt: Im Moment kannst du nicht arbeiten.
Berufsunfähig bist du nach dem Gesetz, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kannst. Maßgeblich ist der Beruf, wie er ohne gesundheitliche Einschränkung ausgestaltet war.
Der Unterschied klingt nach Juristerei. Für dein Konto ist er entscheidend. Eine Krankschreibung allein löst keine BU-Rente aus. Die BU-Rente kommt erst, wenn der Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkennt. Bis dahin kann viel Zeit vergehen.
Wie lange zahlt wer, wenn du länger krank bist?
Die kurze Antwort: Jede Leistung hat ihre eigene Laufzeit. Gehalt sechs Wochen, Krankengeld höchstens 78 Wochen in drei Jahren, Krankentagegeld bis zur BU, die BU-Rente bis zum vereinbarten Endalter.
Man kann sich das als Treppe vorstellen. Jede Stufe hat eine andere Höhe und eine andere Länge. Das Problem sind nicht die Stufen. Das Problem sind die Absätze dazwischen.
| Leistung | Wer zahlt | Wie lange | Was dafür nötig ist |
|---|---|---|---|
| Entgeltfortzahlung | Arbeitgeber | bis zu 6 Wochen | Krankschreibung |
| Krankengeld | gesetzliche Krankenkasse | höchstens 78 Wochen in 3 Jahren für dieselbe Krankheit, die 6 Wochen Gehalt zählen mit | Krankschreibung, gesetzlich versichert mit Anspruch auf Krankengeld |
| Krankentagegeld | private Versicherung | solange du arbeitsunfähig bist; endet mit Eintritt der Berufsunfähigkeit, läuft dann höchstens noch 3 Monate weiter | Krankschreibung, eigener Vertrag |
| Leistung aus einer AU-Klausel | BU-Versicherer | begrenzt, die Dauer steht in deinem Vertrag | lange Krankschreibung, Klausel im Vertrag |
| BU-Rente | BU-Versicherer | bis zum vereinbarten Endalter, solange du berufsunfähig bist | anerkannte Berufsunfähigkeit |
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto. 2026 gibt es höchstens 135,63 Euro pro Tag brutto. Es beginnt, wenn die Lohnfortzahlung endet, also meist ab der siebten Woche.
Für 2027 hat die Bundesregierung eine höhere Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 Euro im Monat beschlossen. Damit stiege der Höchstbetrag auf 148,75 Euro am Tag. Der Bundesrat muss noch zustimmen (Stand: 11.10.2026).
Wichtig ist die Zählweise. Die 78 Wochen rechnen ab dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die sechs Wochen, in denen dein Arbeitgeber zahlt, zählen mit. Für das Krankengeld selbst bleiben also höchstens rund 72 Wochen.
Kommt während der Krankschreibung eine zweite Krankheit dazu, verlängert das die Dauer nicht. Nach den 78 Wochen endet der Anspruch für diese Krankheit. Das nennt man Aussteuerung.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin und schließt zum Berufsstart eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.500 Euro Monatsrente ab.
- Mit 31Sie verdient in Vollzeit 3.850 Euro brutto, 2.500 Euro netto. Ihre Fixkosten liegen bei 1.600 Euro. Ihr Erspartes liegt auf dem Tagesgeld.
- Stell dir vor · 31Lisa hat einen Bandscheibenvorfall. Sie wird krankgeschrieben, und die Ärztinnen und Ärzte können nicht sagen, wie lange.
- Im Beispiel jetzt · 31Nach sechs Wochen endet das Gehalt. Lisa bekommt Krankengeld und fragt sich zum ersten Mal, was in ihrem BU-Vertrag zur Krankschreibung steht.
Lisas Krankengeld rechnet sich so: 70 Prozent ihres Bruttos sind 89,83 Euro am Tag. 90 Prozent ihres Nettos sind 75 Euro am Tag. Der niedrigere Wert gilt. Bei 30 Tagen sind das rund 2.250 Euro im Monat, vor Abzügen.
Davon gehen noch Beiträge ab. Ihre 1.600 Euro Fixkosten deckt das Krankengeld trotzdem. Die ersten Monate sind also eng, aber machbar.
Schwierig wird es später. Lisa stellt nach einigen Monaten ihren Antrag auf BU-Leistung.
Der Versicherer holt Arztberichte ein und beauftragt ein Gutachten. Annahme im Beispiel: Das dauert länger als ihr Krankengeld. Dann enden nach rund 18 Monaten Gehalt und Krankengeld, obwohl sie gut versichert ist.
Wo entsteht die Lücke, die eine AU-Klausel schließt?
Die kurze Antwort: Zwischen dem Ende des Krankengelds und der Entscheidung über die BU. Wie lang diese Lücke wird, weiß vorher niemand.
Für die Prüfung der BU gibt es keine feste gesetzliche Frist. Der Versicherer muss sich erklären, wenn die nötigen Erhebungen abgeschlossen sind. Das sind etwa Arztberichte, Gutachten und deine Angaben zum Beruf. Dann muss er in Textform sagen, ob er leistet.
Wie lange das dauert, hängt an vielen Stellen: an der Krankheit, an der Zahl der Ärztinnen und Ärzte, an fehlenden Unterlagen. Läuft die Prüfung über die 78 Wochen hinaus, entsteht ein Absatz auf der Treppe. Kein Gehalt, kein Krankengeld, noch keine BU-Rente.
Ganz ohne Geld bist du dann nicht immer. Über die Nahtlosigkeitsregelung kann die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld zahlen, wenn du gesundheitlich länger als sechs Monate keine 15 Wochenstunden schaffst.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die Rentenversicherung noch keine Erwerbsminderung festgestellt hat. Ohne Kind beträgt das Arbeitslosengeld 60 Prozent eines pauschal berechneten Nettos. Es ist also deutlich weniger als dein Gehalt.
Rechnen wir das bei Lisa durch. Annahme im Beispiel: Die Prüfung endet vier Monate nach ihrer Aussteuerung. Ohne anderes Geld braucht sie dann 4 mal 1.600 Euro, also 6.400 Euro allein für ihre Fixkosten. Dauert es sechs Monate, sind es 9.600 Euro.
Zahlt der Versicherer am Ende rückwirkend, bekommt Lisa das Geld zurück. Nur nicht dann, wenn sie es braucht. Eine Rücklage schützt die Fixkosten. Eine AU-Klausel kann den Absatz schließen, solange er dauert.
Rechner: Reicht deine BU noch?
Hier rechnest du bald selbst nach: wie lange deine Rücklage zwischen Krankengeld und BU-Rente trägt und ob deine BU-Rente zu deinen Fixkosten passt.
Was steht in einer AU-Klausel, und worauf kommt es an?
Die kurze Antwort: Eine AU-Klausel zahlt bei langer Krankschreibung schon Geld, bevor über die BU entschieden ist. Wartezeit, Höhe und Höchstdauer regelt jeder Vertrag selbst.
Manche BU-Verträge enthalten eine Regel für lange Arbeitsunfähigkeit. Bist du eine bestimmte Zeit am Stück krankgeschrieben, zahlt der Versicherer eine Rente. Das gilt, bis über deine BU entschieden ist, aber nur für eine begrenzte Dauer.
Für diese Klausel gibt es keinen gesetzlichen Standard. Darum hilft nur der Blick in deine Bedingungen. Diese fünf Fragen beantworten dir, was sie taugt:
1
Ab wann zahlt sie?
Gesucht ist die Mindestdauer der Krankschreibung. Prüfe auch, ob sie am Stück laufen muss oder ob Unterbrechungen zählen.
2
Wie lange zahlt sie höchstens?
Das ist die wichtigste Zahl. Reicht die Höchstdauer nicht bis zur BU-Entscheidung, bleibt der Absatz auf der Treppe nur kürzer, aber nicht weg.
3
Welcher Nachweis reicht?
Manche Bedingungen verlangen besondere ärztliche Bescheinigungen. Je klarer geregelt ist, was reicht, desto weniger Streit gibt es später.
4
Wie viel zahlt sie?
Prüfe, ob die volle BU-Rente gezahlt wird oder ein Teil davon. Bei Lisa entscheidet das, ob 1.500 Euro kommen oder weniger.
5
Muss die BU parallel beantragt werden?
Die AU-Leistung ist eine Brücke zur BU-Entscheidung. Lies, ob du die BU gleichzeitig anmelden musst und was mit der AU-Leistung passiert, wenn die BU anerkannt wird.
Diese Fragen sind wichtiger als das Etikett. Ob eine Klausel „AU-Klausel“, „Leistung bei Arbeitsunfähigkeit“ oder anders heißt, sagt nichts über ihre Laufzeit.
Krankentagegeld oder AU-Klausel: Was trägt bis zur BU-Rente?
Die kurze Antwort: Nur eine Leistung im BU-Vertrag selbst. Krankentagegeld endet, sobald du berufsunfähig bist, und hilft beim Übergang deshalb nur kurz.
Für lange Krankschreibungen gibt es zwei Formen von Geld: das Krankentagegeld aus einem eigenen Vertrag und die AU-Leistung im BU-Vertrag. Beide zahlen bei Krankschreibung. Ihre Laufzeiten sind aber verschieden gebaut.
Krankentagegeld ist für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit gedacht. Nach den Musterbedingungen endet der Vertrag mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Läuft schon eine Krankschreibung, zahlt er höchstens noch drei Monate weiter. Beweisen muss der Versicherer, dass Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Das heißt: Genau in dem Moment, in dem deine Krankheit zur Dauer wird, endet die eine Leistung. Die andere, deine BU-Rente, beginnt erst mit der Anerkennung.
Eine AU-Leistung im BU-Vertrag sitzt dagegen beim selben Versicherer, der später über die BU entscheidet. Sie ist von vornherein als Brücke dorthin gebaut.
Der häufigste Denkfehler: „Ich habe Krankentagegeld, also bin ich bis zur BU-Rente abgesichert.“ Wird klar, dass du auf Dauer nicht in deinen Beruf zurückkannst, endet das Krankentagegeld. Für den Übergang zur BU-Rente brauchst du eine Rücklage oder eine Leistung im BU-Vertrag.
Das macht Krankentagegeld nicht schlecht. Es schützt die Zeit, für die es gebaut ist: die Monate, in denen du wieder gesund werden sollst. Es ersetzt nur nicht die Brücke am Ende der Treppe.
Was hilft dir, solange der Versicherer prüft?
Die kurze Antwort: Drei Regeln aus Gesetz und guten Bedingungen: Abschläge nach einem Monat verlangen, Beiträge stunden lassen und auf rückwirkende Leistung achten.
Abschlagszahlung. Sind die Erhebungen einen Monat nach deiner Meldung nicht abgeschlossen, kannst du nach dem Versicherungsvertragsgesetz Abschläge verlangen. Und zwar in Höhe dessen, was der Versicherer voraussichtlich mindestens zahlen muss.
Ist die BU selbst noch strittig, kann dieser Betrag klein sein. Fragen lohnt sich trotzdem, schriftlich und mit Datum.
Beitragsstundung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Verträge, die während der Leistungsprüfung die Beiträge auf Wunsch zinslos stunden. Stunden heißt: Du zahlst später, der Schutz läuft weiter. In einer Zeit ohne Einkommen ist das eine echte Entlastung.
Rückwirkende Leistung. Gute Bedingungen zahlen ab Beginn der Berufsunfähigkeit, auch wenn du sie später meldest. Für den Fall einer verspäteten Meldung empfiehlt die Verbraucherzentrale Verträge, die mindestens drei Jahre rückwirkend zahlen.
Tipp
Melde deine Krankschreibung dem BU-Versicherer früh, auch wenn du hoffst, bald wieder zu arbeiten. Mit der Meldung beginnen die Fristen für Abschläge. Und deine Unterlagen sind beisammen, bevor das Krankengeld endet.
Was im Leistungsantrag hilft, sind Ordnung und Zeit. Sammle Arztberichte, Krankschreibungen und eine genaue Beschreibung deines Arbeitstags. Je genauer der Versicherer deinen Beruf kennt, desto weniger muss er nachfragen.
Was gilt, wenn du vorher in Elternzeit oder Teilzeit warst?
Die kurze Antwort: Dann kann strittig werden, welcher Beruf bei der Prüfung zählt. Das kann die Prüfung verlängern und macht eine Brücke wichtiger.
Maßgeblich für die BU ist der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Einschränkung ausgestaltet war. Nach einer Elternzeit oder in Teilzeit ist nicht immer klar, welche Tätigkeit das ist. Die vor der Pause, die mit weniger Stunden oder eine ganz andere.
Jede offene Frage verlängert die Prüfung. Gerade nach einer Pause solltest du deshalb die Zeit bis zur BU-Entscheidung großzügig einplanen. Was deine BU in der Elternzeit regelt, steht in Deine BU in der Elternzeit. Wie Teilzeit bewertet wird, erklärt Die Teilzeitklausel in der BU.

Samiras Blick
Samira Harkat
„In Gesprächen über die BU fragen fast alle: Zahlt sie, wenn es ernst wird? Kaum jemand fragt: Ab wann? Dabei entscheidet das Wann über die Rücklage und den Schlaf. Darum schaue ich bei jeder BU auch auf die Zeit zwischen Krankengeld und Anerkennung. Dort zeigt sich, ob ein Vertrag für dein Leben gebaut ist.“
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, was in deinem Vertrag steht und wie viel Rücklage du hast. Für jede Lücke gibt es drei Wege: absichern, puffern oder bewusst in Kauf nehmen.
1
Das kannst du so lassen
Dein BU-Vertrag hat eine Leistung bei langer Krankschreibung, und ihre Höchstdauer passt zu deiner Rücklage. Oder deine Rücklage trägt deine Fixkosten auch ohne Klausel mehrere Monate. Dann ist der Absatz auf der Treppe gedeckt.
2
Wenn dein Vertrag keine AU-Klausel hat
Das macht ihn nicht schlecht. Ein alter Vertrag mit guten Bedingungen ist oft mehr wert als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen. Baue die Lücke über eine Rücklage ab, die einige Monate Fixkosten trägt. Wechsle nicht allein wegen dieser Klausel.
3
Wenn du dich auf Krankentagegeld verlässt
Prüfe, ab wann es zahlt und dass es mit der BU endet. Rechne für den Übergang zur BU-Rente eine eigene Reserve ein.
4
Wenn du gerade länger krankgeschrieben bist
Rechne aus, wann deine 78 Wochen enden. Melde dich beim BU-Versicherer, bevor das Krankengeld ausläuft. Frag nach Beitragsstundung und, nach einem Monat Prüfung, nach Abschlägen.
Zahlt deine BU schon bei langer Krankschreibung?
Wir lesen deine Bedingungen und zeigen dir, ob dein Vertrag eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit hat und wie lange sie trägt. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nur, wenn dein Vertrag eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit enthält und deren Wartezeit erfüllt ist. Sonst zahlt die BU erst, wenn sie die Berufsunfähigkeit anerkennt. Such in deinen Bedingungen nach „Arbeitsunfähigkeit“.
Wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die sechs Wochen Gehalt zählen mit, Krankengeld fließt also höchstens rund 72 Wochen.
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Er muss sich erklären, wenn die nötigen Erhebungen abgeschlossen sind. Dauern sie länger als einen Monat nach deiner Meldung, kannst du Abschläge in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen.
Nein. Nach den Musterbedingungen endet die Krankentagegeldversicherung mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Läuft schon eine Krankschreibung, zahlt sie höchstens noch drei Monate weiter.
Grundsätzlich ja. Manche Verträge stunden die Beiträge während der Prüfung auf Wunsch zinslos. Die Verbraucherzentrale empfiehlt solche Verträge. Frag deinen Versicherer danach.
Quellen: Sozialgesetzbuch V § 47 und § 48, Sozialgesetzbuch III § 145 und § 149, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Versicherungsvertragsgesetz § 14, § 172 und § 173, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · BGH, Urteil vom 30.06.2010, IV ZR 163/09, Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit, Haufe, Volltext, geprüft am 11.10.2026 · Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern, Verbraucherzentrale, Stand 02.01.2025, geprüft am 11.10.2026 · Nach dem Krankengeld: Wo es Hilfe gibt, wenn die Kasse nicht mehr zahlt, Stiftung Warentest, Stand 10.11.2025, geprüft am 11.10.2026 · Beitragsbemessungsgrenzen 2027 sollen steigen, Deutsche Rentenversicherung, Stand 07.10.2026, geprüft am 11.10.2026
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Tipps unter Fachkolleg:innen: AU-Klausel
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Im Jahresgespräch lohnt die Frage, wie lange die Rücklage bei Krankschreibung trägt. Viele Kundinnen und Kunden kennen ihre BU-Rente, aber nicht die Zeit bis dorthin.
- Bei einer Krankschreibung über einige Wochen ist ein guter Moment, gemeinsam das Ende der 78 Wochen auszurechnen und die BU-Meldung vorzubereiten.
- Wer Krankentagegeld und BU hat, freut sich über einen Blick darauf, wo das eine endet und das andere beginnt.
