Noch ein paar Jahre, dann ist Schluss mit dem Arbeitsalltag. Aber wann genau darfst du gehen, und was bleibt dir dann?
Der Ruhestand verändert dein Einkommen, deine Krankenversicherung und deine Steuer. Die Rente kommt nicht automatisch.
Hier siehst du, welche Fristen zählen und welche Zahlen gelten.
Betrifft dich, wenn dein Rentenbeginn näher rückt du für später vorsorgst du an Pflege im Alter denkst
Das Wichtigste in Kürze
- Die Regelaltersgrenze steigt für Jahrgang 1964 und später auf 67 Jahre.
- Wer früher geht, zahlt einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat, höchstens 14,4 Prozent. Und das dauerhaft.
- Den Rentenantrag stellst du etwa drei Monate vor Beginn. Die Rente kommt nicht von selbst.
- Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Das ist die Aktivrente seit 2026.
- Als Rentnerin bist du meist in der Krankenversicherung der Rentner. Die Beiträge zur Pflege zahlst du allein.
Inhalt
Was ändert sich im Ruhestand?
Die kurze Antwort: Dein Einkommen sinkt, deine Fixkosten oft nicht. Dazu kommt eine neue Rolle bei Krankenkasse und Steuer.
Viele unterschätzen, wie lange die Rente reichen muss. Wer mit 67 in Rente geht, plant oft für zwanzig Jahre und mehr.
Wichtig ist die Reihenfolge: zuerst den Rentenbeginn klären, dann Einkommen und Steuer, dann Absicherung im Alter.
Wann kannst du in Rente gehen?
Das Regelalter hängt von deinem Jahrgang ab. Die Tabelle zeigt es für die Jahrgänge, die gerade in die Rente kommen.
| Jahrgang | Regelaltersgrenze | Besonders langjährig Versicherte, 45 Beitragsjahre |
|---|---|---|
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 64 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 64 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 64 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 64 Jahre und 10 Monate |
| 1964 und später | 67 Jahre | 65 Jahre |
Wer 35 Jahre Wartezeit hat, kann mit 63 früher gehen. Dann gilt ein Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat, höchstens 14,4 Prozent.
Mehr zur Rente findest du unter gesetzliche Rente und Rentenlücke.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
Lisa ist Jahrgang 1995. Ihre Regelaltersgrenze liegt bei 67. Ihre Renteninformation schätzt die Rente heute auf 1.333 Euro brutto im Monat.
| Fall | Rente, brutto grob | Wirkung |
|---|---|---|
| Rente mit 67 | rund 1.333 Euro | ohne Abschlag |
| Rente mit 63 | rund 1.140 Euro | 14,4 Prozent Abschlag, dauerhaft |
| Rente mit 67, dazu Betriebsrente und private Vorsorge | mehr als 1.333 Euro | je nach Sparrate und Laufzeit |
Die Zahlen sind eine Schätzung in heutigen Werten. Die Renteninformation der Rentenversicherung nennt den genauen Stand. Lisas Rentenlücke bleibt trotzdem: Sie braucht zusätzliche Vorsorge.
Welche Zahlen gelten 2026 und 2027?
Alle Werte stehen mit Stand Oktober 2026. Werte für 2027 sind, wo es sie gibt, beschlossen. Sie können sich noch ändern.
| Was | 2026 | 2027, kann sich noch ändern |
|---|---|---|
| Aktueller Rentenwert seit 1. Juli 2026 | 42,52 Euro pro Punkt | Anpassung zum 1. Juli 2027, Höhe offen |
| Rentenanpassung | plus 4,24 Prozent zum 1. Juli | Höhe wird im Frühjahr festgelegt |
| Rentenniveau | 48 Prozent, Haltelinie bis 2031 | unverändert |
| Aktivrente | bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei | unverändert |
| Mütterrente für Kinder vor 1992 | 30 Monate Erziehungszeit | 36 Monate, Auszahlung geplant ab 2028 |
| Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn | 84,5 Prozent | 85 Prozent |
| Frühstart-Rente | nicht in Kraft | geplant, noch nicht beschlossen |
Welche Absicherung passt in diese Phase?
- Gesetzliche Rente: Beantrage sie rechtzeitig und prüfe den Bescheid.
- Betriebsrente und private Rentenversicherung: Prüfe Auszahlungsform, Steuer und Beiträge zur Krankenkasse.
- Krankenversicherung: Als Rentnerin gelten eigene Regeln. Privat Versicherte prüfen den Beitrag im Alter.
- Pflege absichern: Je früher, desto günstiger.
- Sterbegeld: Überlege, ob du die Kosten der Bestattung anders abdeckst.
Was tust du, je nachdem, was du findest?
- Das kannst du so lassen: Du hast genug Rente und Vorsorge. Dann stelle den Antrag drei Monate vorher und prüfe den Bescheid.
- Du willst früher gehen: Rechne den Abschlag durch. Vergleiche ihn mit dem Ersparten, das die Lücke füllt.
- Du willst weiterarbeiten: Prüfe die Aktivrente. Bis 2.000 Euro im Monat sind steuerfrei.
- Dein Geld reicht nicht: Hol dir Beratung bei der Rentenversicherung und bei uns, bevor du den Antrag stellst.
Was im Ruhestand als Nächstes zählt
Hole deine Renteninformation und prüfe den Beginn. Dann kommt die Frage, ob du früher gehen oder weiterarbeiten willst. Zuletzt schaust du auf Krankenkasse und Steuer.
Mehr zu den Hintergründen findest du im Beitrag Renteninformation lesen.
Lass uns deinen Weg in den Ruhestand einmal durchgehen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Das hängt vom Jahrgang ab. Für Jahrgang 1964 und später liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Mit 35 Beitragsjahren geht es ab 63 mit Abschlag, mit 45 Jahren früher und ohne Abschlag.
Pro Monat vor der Regelaltersgrenze werden 0,3 Prozent abgezogen, höchstens 14,4 Prozent. Der Abschlag gilt dauerhaft.
Seit dem 1. Januar 2026 können Beschäftigte nach der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen.
Ja. Die Rente kommt nicht automatisch. Stelle den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn bei der Deutschen Rentenversicherung.
Rentenbeziehende zahlen Einkommensteuer auf den steuerpflichtigen Anteil. Er liegt bei Rentenbeginn 2026 bei 84,5 Prozent und steigt jedes Jahr weiter.
Quellen: dejure.org: § 35 SGB VI Regelaltersrente, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 236b SGB VI Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 77 SGB VI Zugangsfaktor und Abschläge, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 22 EStG Besteuerung der Renten, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026 · Deutsche Rentenversicherung: Informationen zur Rente, Stand Oktober 2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
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Tipps unter Fachkolleg:innen: Ruhestand
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Der Rentenbeginn ist ein Moment, in dem Auszahlungsformen von Betriebsrente und privater Rente geprüft werden müssen.
- Die Aktivrente schafft neue Gesprächsanlässe für Kundinnen, die weiterarbeiten möchten.
- Beiträge zur Krankenkasse auf Betriebsrenten sollten vorher mit eingerechnet werden.
