Du reduzierst deine Stunden, und auf deiner Abrechnung steht weiter ein Posten für die Betriebsrente. Was passiert damit? Bleibt der Beitrag gleich, sinkt er mit, und zahlt der Arbeitgeber weiter seinen Zuschuss?
Die gute Nachricht zuerst: Was du angespart hast, verlierst du nicht. Hier liest du, wie sich die bAV in Teilzeit verändert, also bei reduzierter Arbeitszeit, worauf du in deinem Vertrag schauen solltest und was in der Elternzeit ohne Gehalt gilt.
Betrifft dich, wenn du deine Arbeitszeit reduzierst ein Kind kommt du an die Rente denkst
Das Wichtigste in Kürze
- Was du aus deinem Gehalt in die Betriebsrente gezahlt hast, bleibt dir. Das gilt auch bei Teilzeit und bei einem Jobwechsel.
- Künftige Beiträge und Leistungen des Arbeitgebers dürfen anteilig zu deiner Arbeitszeit sinken. Ist dein Beitrag als Prozent vom Gehalt vereinbart, sinkt er automatisch mit.
- Den Zuschuss von 15 Prozent bekommst du auch in Teilzeit, soweit dein Arbeitgeber Sozialbeiträge spart. Wandelst du weniger um, ist auch der Zuschuss kleiner.
- Nutzt du deinen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung, gilt 2026 ein Mindestbetrag von rund 296,63 Euro im Jahr. Weniger muss dein Arbeitgeber nicht annehmen.
- In der Elternzeit ohne Gehalt fließt nichts aus Entgeltumwandlung und kein Zuschuss. Du darfst den Vertrag mit eigenen Beiträgen weiterführen, sonst ruht er.
So gehst du vor
- Such deine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung heraus. Steht dort ein Prozentsatz vom Gehalt oder ein fester Euro-Betrag?
- Prüf auf deiner Gehaltsabrechnung, ob der Zuschuss des Arbeitgebers nach der Umstellung weiter auftaucht.
- Lies nach, wie die Betriebsrente funktioniert und was eine Direktversicherung ist. Das ist der häufigste Weg.
- Rechne nach, was die Teilzeit deine gesetzliche Rente kostet: Was Teilzeit deine Rente kostet und was sie dir zurückgibt.
- Prüf, ob deine Teilzeit befristet ist, zum Beispiel als Brückenteilzeit. Dann plan die Rückkehr deines Beitrags gleich mit. Oder sprich mit uns in der Beratung.
Inhalt
- Was passiert mit deiner Betriebsrente, wenn du Stunden reduzierst?
- Wie funktioniert die Betriebsrente aus deinem Gehalt?
- Darf der Arbeitgeber die Betriebsrente in Teilzeit kürzen?
- Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
- Bekommst du in Teilzeit weiter den Zuschuss?
- Wie wenig darfst du in Teilzeit umwandeln?
- Was gilt in der Elternzeit ohne Gehalt?
- Was gilt im öffentlichen Dienst?
- Was bleibt von der Betriebsrente im Alter?
- Was tust du jetzt?
- Häufig gestellte Fragen
Was passiert mit deiner Betriebsrente, wenn du Stunden reduzierst?
Die kurze Antwort: Das Angesparte bleibt dir sicher. Was sich ändert, ist der Beitrag ab jetzt. Er kann mit deinem Gehalt sinken, und mit ihm der Zuschuss des Arbeitgebers.
Du hast deine Arbeitszeit reduziert. Dein Gehalt sinkt, und mit ihm alles, was am Gehalt hängt. Bei der gesetzlichen Rente weißt du das vielleicht schon: weniger Lohn, weniger Rentenpunkte.
Bei der Betriebsrente ist es ähnlich, nur stiller. Niemand schickt dir einen Brief, dass dein Beitrag jetzt kleiner ist. Er steht einfach anders auf der Abrechnung. Darum lohnt sich ein genauer Blick, solange du noch gestalten kannst.
Teilzeit kann die richtige Entscheidung sein. Du sollst nur wissen, was sie für deine Vorsorge bedeutet, und dann bewusst entscheiden.
Wie funktioniert die Betriebsrente aus deinem Gehalt?
Die kurze Antwort: Ein Teil deines Bruttogehalts fließt direkt in einen Vorsorgevertrag. Das nennt sich Entgeltumwandlung. Darauf hast du einen gesetzlichen Anspruch, und der Staat fördert es über Steuer und Sozialabgaben.
Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist eine Rente über deinen Arbeitgeber. Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttogehalts. Dieser Betrag geht in einen Vertrag für dein Alter.
Nach § 1a BetrAVG kannst du verlangen, bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze umzuwandeln. Die Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen, bis zu dem Rentenbeiträge erhoben werden. 2026 liegt sie bei 101.400 Euro im Jahr.
Den Weg wählt der Arbeitgeber. Mindestens muss er eine Direktversicherung anbieten.
| Förderung der Entgeltumwandlung (Stand 2026) | Im Jahr | Im Monat |
|---|---|---|
| Steuerfrei: 8 % der Beitragsbemessungsgrenze | 8.112 € | 676 € |
| Davon auch frei von Sozialabgaben: 4 % | 4.056 € | 338 € |
| Mindestbetrag beim gesetzlichen Anspruch | rund 296,63 € | rund 24,72 € |
Diese Grenzen gelten in Vollzeit und in Teilzeit gleich. In Teilzeit stößt du nur seltener an sie, weil dein Gehalt kleiner ist.
Darf der Arbeitgeber die Betriebsrente in Teilzeit kürzen?
Die kurze Antwort: Für die Zukunft anteilig ja, rückwirkend nein. Teilzeit darf dich nicht schlechter stellen. Sie darf aber zu weniger Leistung führen, passend zu deinen Stunden.
Nach § 4 TzBfG dürfen Teilzeitkräfte wegen der Teilzeit nicht benachteiligt werden. Gehalt und andere teilbare Geldleistungen stehen dir mindestens anteilig zu. Anteilig heißt aber auch: weniger Stunden, weniger Leistung.
Für deine Betriebsrente bedeutet das: Was du schon angespart hast, bleibt dir. Eine Betriebsrente aus Entgeltumwandlung ist sofort unverfallbar. Du behältst sie also in jedem Fall, auch wenn du den Job wechselst.
Bei einer Direktversicherung bekommst du dafür mit Beginn der Umwandlung ein unwiderrufliches Bezugsrecht. Das heißt: Das Geld im Vertrag steht dir zu, nicht dem Arbeitgeber.
Anders ist es bei einer Zusage, die allein der Arbeitgeber bezahlt. Sie bleibt dir erst, wenn du mindestens 21 Jahre alt bist und die Zusage mindestens 3 Jahre bestand.
Prozent oder fester Betrag: das entscheidet
Ist dein Beitrag als Prozentsatz vom Gehalt vereinbart, sinkt er mit dem Teilzeitgehalt automatisch. Ist ein fester Euro-Betrag vereinbart, bleibt er erst einmal gleich. Den kannst du selbst anpassen.
Wie genau das bei dir geregelt ist, steht in der Versorgungsordnung deines Arbeitgebers oder in deiner Vereinbarung. Die Versorgungsordnung ist das Regelwerk des Betriebs für die Betriebsrente. Sie ist von Firma zu Firma verschieden.
Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.
- Mit 24Lisa startet als Projektmanagerin. Sie spart auf dem Tagesgeld und zögert lange, mehr zu machen.
- Mit 31Sie arbeitet Vollzeit für 3.850 Euro brutto, das sind 2.500 Euro netto.
- Stell dir vor · 31Lisa beginnt mit einer Betriebsrente. Sie wandelt 3 Prozent ihres Bruttos um, also 115,50 Euro. Ihr Arbeitgeber legt 15 Prozent dazu, 17,33 Euro. Zusammen fließen 132,83 Euro im Monat.
- Im Beispiel jetzt · 31Lisa reduziert für 5 Jahre in Brückenteilzeit von 40 auf 30 Stunden (Annahme im Beispiel). Ihr Brutto sinkt auf 2.887,50 Euro.
Weil ihr Beitrag als Prozentsatz vereinbart ist, sinkt er von selbst. 3 Prozent von 2.887,50 Euro sind 86,63 Euro. Der Zuschuss sinkt auf 12,99 Euro. Zusammen fließen jetzt 99,62 Euro im Monat.
Das sind 33,21 Euro weniger im Monat, 398,52 Euro im Jahr. Über die 5 Jahre Brückenteilzeit fehlen so 1.992,60 Euro an Beiträgen, noch ohne Zinsen. Nichts davon ist verloren, was schon im Vertrag liegt. Es kommt nur weniger dazu.
Hätte Lisa einen festen Betrag vereinbart, etwa 115,50 Euro, liefe der weiter wie bisher. Ihr Netto würde dann stärker schrumpfen, weil der gleiche Betrag von einem kleineren Gehalt abgeht. Welche Variante besser passt, hängt daran, was ihr Budget in der Teilzeit hergibt.
Rechner: Was kostet Teilzeit bis zur Rente?
Hier rechnest du bald selbst nach: wie viel deine Teilzeit an gesetzlicher Rente und an Beiträgen für die Betriebsrente kostet.
Bekommst du in Teilzeit weiter den Zuschuss?
Die kurze Antwort: Ja. Dein Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Betrags dazulegen, soweit er dadurch Sozialbeiträge spart. In Teilzeit unter der Beitragsbemessungsgrenze ist das in der Regel der Fall.
Der Arbeitgeberzuschuss ist seit 2022 für alle Verträge Pflicht. Er fließt in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Er hängt am umgewandelten Betrag, nicht an deinen Stunden.
Wandelst du weniger um, bekommst du also auch weniger Zuschuss. Ein Tarifvertrag kann etwas anderes regeln.
Verdienst du in der Teilzeit wenig, gibt es noch einen zweiten Weg: den Förderbetrag für Geringverdienende nach § 100 EStG. Zahlt dein Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn einen eigenen Beitrag, bekommt er 30 Prozent davon über die Lohnsteuer zurück.
2026 gilt das bis 2.575 Euro brutto im Monat. Gefördert werden Beiträge bis 960 Euro im Jahr, also bis zu 288 Euro Förderung. Ab 2027 steigt das: Beiträge bis 1.200 Euro, bis zu 360 Euro Förderung.
Die Lohngrenze ist ab 2027 an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt. Sie liegt dann bei 3 Prozent davon, schon gemessen an der Grenze von 2026 wären das rund 3.042 Euro im Monat. Lisa läge mit 2.887,50 Euro darunter. Ob ein Arbeitgeber diesen Beitrag zahlt, entscheidet er selbst.
Tipp
Frag deine Personalabteilung nach der Umstellung auf Teilzeit zwei Dinge schriftlich: Wie hoch ist mein Zuschuss jetzt? Und zahlt ihr für Geringverdienende einen eigenen Beitrag? Ein kurzer Satz per Mail reicht.
Wie wenig darfst du in Teilzeit umwandeln?
Die kurze Antwort: Für den gesetzlichen Anspruch mindestens ein 160stel der Bezugsgröße im Jahr. 2026 sind das rund 296,63 Euro, also knapp 25 Euro im Monat.
Die Bezugsgröße ist ein Rechenwert der Sozialversicherung. 2026 liegt sie bei 47.460 Euro im Jahr. Wer Gehalt umwandelt, muss davon mindestens den 160. Teil einzahlen.
Für die Teilzeit heißt das: Du kannst deinen Beitrag senken, wenn dein Budget enger wird. Einen Anspruch hast du aber nur bis zu diesem Mindestbetrag. Ist dir auch das zu viel, kannst du die Umwandlung ruhen lassen, bis dein Einkommen wieder steigt.
Kommst du später auf mehr Stunden zurück, erhöhst du wieder. In einer Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG reduzierst du für 1 bis 5 Jahre und kehrst danach automatisch zur alten Arbeitszeit zurück.
Bei einer unbefristeten Teilzeit nach § 8 TzBfG hast du keinen Anspruch auf den Weg zurück. Mehr dazu in Teilzeit und Wiedereinstieg.
Was gilt in der Elternzeit ohne Gehalt?
Die kurze Antwort: Ohne Gehalt kann nichts umgewandelt werden. Es fließt also weder dein Beitrag noch der Zuschuss. Du darfst den Vertrag aber mit eigenen Beiträgen weiterführen.
Bekommst du kein Entgelt, besteht dein Arbeitsverhältnis aber fort, gilt § 1a Abs. 4 BetrAVG. Du darfst die Betriebsrente dann mit eigenen Beiträgen fortführen. Tust du das nicht, ruht die Einzahlung. Das Angesparte bleibt.
Dasselbe gilt, wenn du statt Gehalt einen Lohnersatz bekommst, zum Beispiel Krankengeld oder Elterngeld. Auch dann wird kein Gehalt umgewandelt, du kannst aber selbst einzahlen.
Eigene Beiträge zahlst du aus dem Netto. Die Steuerfreiheit gilt nur für Beiträge, die über den Arbeitgeber aus deinem Gehalt fließen. Einen Zuschuss gibt es auch nicht.
Nach § 1a Abs. 3 BetrAVG kannst du aber verlangen, dass der Vertrag so gestaltet wird, dass die Riester-Förderung möglich ist. Ob sich das für dich lohnt, ist eine Rechnung für den Einzelfall.
Arbeitest du in der Elternzeit in Teilzeit beim selben Arbeitgeber, hast du wieder Gehalt. Dann kannst du auch wieder umwandeln. Mehr zu den Fristen dieser Phase steht in Elternzeit und Versicherungen: die vier Fristen, die zählen.
Der häufigste Denkfehler: „Die Betriebsrente gleicht aus, was mir die Teilzeit bei der gesetzlichen Rente nimmt.“ Das tut sie nur zum Teil. Umgewandeltes Gehalt ist beitragsfrei, darum sinkt deine gesetzliche Rente zusätzlich. In Teilzeit werden beide kleiner.
Was gilt im öffentlichen Dienst?
Die kurze Antwort: Dort wirkt Teilzeit doppelt. Du bekommst weniger gesetzliche Rente und weniger Punkte in der Zusatzversorgung.
Angestellte im öffentlichen Dienst haben meist eine Zusatzversorgung, etwa über die VBL. Das ist eine Betriebsrente, die nach Versorgungspunkten rechnet. Die Punkte eines Jahres ergeben sich aus deinem tatsächlichen Entgelt, multipliziert mit einem Altersfaktor.
Eine halbe Stelle mit halbem Entgelt bringt in diesen Jahren also halbe Punkte. Teilzeit in jungen Jahren wirkt dabei besonders stark. Der Grund ist der Altersfaktor: Ein Euro, den du jung verdienst, bringt mehr Punkte als ein Euro kurz vor der Rente.
Was bleibt von der Betriebsrente im Alter?
Die kurze Antwort: Weniger als der Betrag auf dem Papier. Auf die Betriebsrente fallen später Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Bist du im Alter gesetzlich pflichtversichert, zahlst du Krankenkassenbeitrag nur auf den Teil über einem Freibetrag. Er liegt bei einem Zwanzigstel der Bezugsgröße, 2026 sind das 197,75 Euro im Monat. Freiwillig Versicherte haben diesen Freibetrag nicht.
Für die Pflegeversicherung gilt nur eine Freigrenze in gleicher Höhe. Liegt die Betriebsrente darüber, zahlst du dort auf den ganzen Betrag.
Das ist kein Grund gegen die bAV. Der Zuschuss des Arbeitgebers ist Geld, das du sonst nicht bekommst. Es ist nur ein Grund, die Rechnung bis zum Ende zu machen und nicht nur bis zur Abrechnung.
Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen laut Bundesregierung seit 2026 mehr Beschäftigte in kleinen und mittleren Firmen und mit kleinem Einkommen profitieren. Ansprüche lassen sich leichter mitnehmen oder beim bisherigen Träger lassen.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Bei der Teilzeit werden Stunden und Gehalt verhandelt. Die Betriebsrente läuft einfach mit, oft ohne dass jemand hinschaut. Dabei ist genau dieser Moment eine gute Gelegenheit. Wer weiß, wie der eigene Beitrag vereinbart ist, entscheidet selbst, ob er mitschrumpft. Und wer aus einer Brückenteilzeit zurückkommt, sollte sich das Datum notieren, an dem der Beitrag wieder steigt.“
Was tust du jetzt?
Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, wie dein Beitrag vereinbart ist und was dein Budget in der Teilzeit trägt.
1
Das kannst du so lassen
Dein Beitrag ist als Prozentsatz vereinbart, der Zuschuss steht weiter auf der Abrechnung, und dein Budget trägt den Betrag. Dann passt sich deine bAV von selbst an.
2
Wenn ein fester Betrag dein Netto zu stark drückt
Senke den Betrag für die Teilzeit. Für den gesetzlichen Anspruch bleib bei mindestens rund 296,63 Euro im Jahr. Notiere dir, wann du ihn wieder erhöhen willst.
3
Wenn eine Elternzeit ohne Gehalt kommt
Entscheide, ob der Vertrag ruhen soll oder ob du mit eigenen Beiträgen weiterzahlst. Lass dir vom Träger zeigen, was beides für die spätere Rente bedeutet.
4
Wenn du in Teilzeit wenig verdienst
Liegt dein Brutto 2026 bei höchstens 2.575 Euro im Monat, frag deinen Arbeitgeber nach einem eigenen Beitrag für Geringverdienende. Er bekommt davon 30 Prozent über die Lohnsteuer zurück. Ab 2027 liegt die Grenze höher.
5
Wenn die Teilzeit dauerhaft bleibt
Rechne deine Rentenlücke neu, mit gesetzlicher Rente und Betriebsrente auf Teilzeit-Niveau. Dann siehst du, ob du an anderer Stelle vorsorgen willst: Deine Rentenlücke berechnen.
Wie viel Betriebsrente bleibt dir in Teilzeit?
Wir schauen mit dir auf deine Vereinbarung zur Betriebsrente, den Zuschuss und deine Rentenlücke in Teilzeit. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Was du aus deinem Gehalt eingezahlt hast, bleibt dir. Eine Betriebsrente aus Entgeltumwandlung ist sofort unverfallbar, auch bei einem späteren Jobwechsel. Weniger wird nur der Beitrag ab jetzt, wenn dein Gehalt sinkt.
Ja, soweit er durch deine Entgeltumwandlung Sozialbeiträge spart. In Teilzeit unter der Beitragsbemessungsgrenze ist das in der Regel so. Wandelst du weniger um, ist auch der Zuschuss kleiner. Ein Tarifvertrag kann abweichen.
Nein, ein fester Euro-Betrag läuft erst einmal weiter. Du kannst ihn selbst anpassen. Für den gesetzlichen Anspruch gilt 2026 ein Mindestbetrag von rund 296,63 Euro im Jahr. Ein Prozentsatz vom Gehalt dagegen sinkt von selbst mit.
Ohne Gehalt wird nichts umgewandelt, und es fließt kein Zuschuss. Du darfst den Vertrag mit eigenen Beiträgen aus dem Netto weiterführen. Tust du das nicht, ruht die Einzahlung. Das Angesparte bleibt dir.
Deine Versorgungspunkte hängen an deinem tatsächlichen Entgelt. Eine halbe Stelle mit halbem Entgelt bringt in diesen Jahren halbe Punkte. Gleichzeitig sinkt deine gesetzliche Rente, Teilzeit wirkt also doppelt.
Quellen: § 1a BetrAVG, Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 1b BetrAVG, Unverfallbarkeit, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 4 TzBfG, Verbot der Diskriminierung, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 226 SGB V, Beitragspflichtige Einnahmen, lxgesetze.de, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Beratungsblatt Betriebliche Altersversorgung, Techniker Krankenkasse, Stand 01/2026, geprüft am 11.10.2026 · Versorgungspunkte (VBLklassik), VBL, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026
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Tipps unter Fachkolleg:innen: bAV bei reduzierter Arbeitszeit
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Ein Wechsel in Teilzeit ist ein guter Anlass, gemeinsam auf die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung zu schauen: Prozent oder fester Betrag?
- Bei einer Brückenteilzeit hilft eine Wiedervorlage zum Rückkehrdatum, damit der Beitrag wieder angepasst wird.
- Vor einer Elternzeit lohnt die Frage, ob Kundinnen und Kunden den Vertrag ruhen lassen oder selbst weiterzahlen möchten.
