Eine Vermögensverwaltung nimmt dir die laufenden Entscheidungen über dein Depot ab. Du legst mit ihr fest, wie viel Risiko du tragen willst und wofür das Geld gedacht ist. Danach kauft, verkauft und schichtet sie um, ohne dich jedes Mal zu fragen.
Das klingt nach Entlastung, und oft ist es das auch. Vielen fehlt die Zeit oder die Lust, sich in Indizes, Rebalancing und Steuern einzuarbeiten. Das liegt nicht an dir. Der Markt für Geldanlage ist voller Begriffe, die ähnlich klingen und Verschiedenes meinen.
Hier steht, was eine Vermögensverwaltung ist, wie sie sich von der Anlageberatung unterscheidet, welche Erlaubnis sie braucht, was sie kostet und ab wann sie sich lohnt. Ohne Anbieternamen, mit Paragrafen und Stand.
Betrifft dich, wenn du Vermögen aufbauen willst du erbst dein Einkommen steigt die Rente näher rückt
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Vermögensverwaltung entscheidet selbst über dein Depot, innerhalb von Anlagerichtlinien, die ihr gemeinsam festlegt. Bei einer Anlageberatung entscheidest du jeden Kauf selbst.
- Wer fremde Vermögen mit Entscheidungsspielraum verwaltet, braucht eine Erlaubnis der BaFin nach Kreditwesengesetz oder Wertpapierinstitutsgesetz. Eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittlerin oder -vermittler nach § 34f Gewerbeordnung reicht dafür nicht.
- Eine Vermögensverwaltung darf Provisionen von Fondsgesellschaften nicht behalten. Sie muss sie nach § 64 Abs. 7 WpHG an dich weitergeben. Bezahlt wird sie über eine Gebühr in Prozent deines Vermögens.
- Die Kosten liegen über einem selbst geführten ETF-Depot und summieren sich über Jahrzehnte zu fünfstelligen Beträgen. Du kaufst Zeit und Disziplin, keine bessere Rendite.
- Erst kommt der Notgroschen. Eine Vermögensverwaltung ist für Geld gedacht, das du viele Jahre nicht brauchst.
Inhalt
- Was ist eine Vermögensverwaltung?
- Klassische Vermögensverwaltung, Robo-Advisor und Fondsvermögensverwaltung im Vergleich
- Vermögensverwaltung oder Anlageberatung: wer entscheidet über dein Geld?
- Was gilt ohne Vermögensverwaltung?
- Welche Erlaubnis eine Vermögensverwaltung braucht: KWG, WpIG und BaFin
- Was mit deinem Geld passiert, wenn die Vermögensverwaltung pleitegeht
- Was eine Vermögensverwaltung kostet: Verwaltungsgebühr, Fondskosten und Performance Fee
- Honorar oder Provision: wer an deiner Geldanlage verdient
- Anlagerichtlinien und Risikoprofil: was im Vertrag stehen sollte
- So läuft der Abschluss einer Vermögensverwaltung ab
- Wenn die Vermögensverwaltung läuft: Berichte, Verlustmeldung und Kündigung
- Wie eine Vermögensverwaltung besteuert wird
- Mindestanlage und Lebensphasen: wann eine Vermögensverwaltung sinnvoll ist
- Was bei der Vermögensverwaltung als Nächstes zählt
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Vermögensverwaltung?
Die kurze Antwort: Eine Vermögensverwaltung ist eine Dienstleistung, bei der eine Bank oder ein Finanzdienstleistungsinstitut dein Geld in Wertpapieren anlegt und dabei selbst entscheidet, was gekauft und verkauft wird. Du gibst den Rahmen vor, sie handelt darin auf eigene Verantwortung.
Das Gesetz nennt das Finanzportfolioverwaltung. Das Kreditwesengesetz, kurz KWG, beschreibt sie in § 1 Abs. 1a als Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum. Der wichtigste Teil dieses Satzes ist das Wort Entscheidungsspielraum. Er trennt die Vermögensverwaltung von allen anderen Formen der Hilfe bei der Geldanlage.
Dein Geld bleibt dabei in einem Depot auf deinen Namen, meist bei einer Partnerbank, der Depotbank. Die Vermögensverwaltung bekommt eine Vollmacht, in diesem Depot zu handeln. Abheben oder auf ein fremdes Konto überweisen darf sie in der Regel nicht.
Abzugrenzen ist die Vermögensverwaltung von einem aktiven Fonds. Auch dort entscheidet ein Management. Aber im Fonds liegt das Geld vieler Anlegerinnen und Anleger in einem gemeinsamen Topf, und die Strategie ist für alle gleich. In der Vermögensverwaltung gehört dir jedes einzelne Wertpapier im Depot, und die Strategie richtet sich nach deinem Vertrag.
Auch eine fondsgebundene Rentenversicherung kann gemanagte Portfolios enthalten. Dort steckt die Verwaltung aber in einem Versicherungsvertrag mit eigenen Kosten, Steuerregeln und Bindung bis zur Rente.
Klassische Vermögensverwaltung, Robo-Advisor und Fondsvermögensverwaltung im Vergleich
Unter dem Wort Vermögensverwaltung laufen heute drei recht verschiedene Angebote. Rechtlich sind alle drei Finanzportfolioverwaltung. Im Alltag unterscheiden sie sich in Kosten, Mindestanlage und darin, wie persönlich du betreut wirst.
Die klassische Vermögensverwaltung: ein Mensch kümmert sich um dein Depot
Bei der klassischen Vermögensverwaltung hast du eine feste Ansprechperson. Ihr besprecht Ziele, Anlagedauer und Risiko, oft auch Steuern, Erbschaft oder Immobilien. Daraus entsteht eine Strategie, die in Einzelaktien, Anleihen, Fonds oder ETFs umgesetzt werden kann. Sonderwünsche wie der Ausschluss bestimmter Branchen sind meist möglich.
Im HB-Kurs von FemininFinance heißt es dazu knapp: Man kauft keine Rendite ein, man kauft Dienstleistung. Diese Dienstleistung ist persönlich und darum teurer. Viele Häuser nehmen klassische Mandate erst ab einem höheren sechsstelligen Betrag an.
Der Robo-Advisor: ein Algorithmus mischt ETFs nach einem Fragebogen
Ein Robo-Advisor ist eine digitale Vermögensverwaltung. Du beantwortest online Fragen zu Einkommen, Erfahrung, Zielen und Risikobereitschaft. Ein Programm ordnet dich einer Risikostufe zu und stellt ein Portfolio zusammen, fast immer aus ETFs. Es hält die Aufteilung danach automatisch in Balance.
Die Einstiegshürde ist niedrig, oft reicht ein kleiner monatlicher Sparplan. Der Preis dafür: Der Algorithmus kennt dich nur so gut, wie du dich im Fragebogen beschrieben hast. Eine persönliche Ansprechperson gibt es meist nicht oder nur gegen Aufpreis.
Nicht jedes Angebot mit dem Namen Robo-Advisor ist eine echte Vermögensverwaltung. Manche geben nur einen Vorschlag, den du selbst umsetzen musst. Rechtlich ist das dann eine Anlageberatung oder Anlagevermittlung. Das steht im Vertrag und in den Kundeninformationen.
Die Fondsvermögensverwaltung: die Strategie steckt in Fonds
Bei der Fondsvermögensverwaltung verwaltet das Institut dein Depot ausschließlich mit Investmentfonds, mit aktiven Fonds ebenso wie mit ETFs. Du wählst meist eine von wenigen Musterstrategien, etwa defensiv, ausgewogen oder dynamisch. Die Mindestanlage liegt oft deutlich unter der einer klassischen Verwaltung.
Achte hier auf zwei Kostenebenen. Du zahlst die Gebühr der Vermögensverwaltung und zusätzlich die laufenden Kosten jedes Fonds im Depot. Setzt die Verwaltung bevorzugt hauseigene Fonds ein, verdient sie an beiden Ebenen. Frag nach, wie hoch der Anteil eigener Produkte ist.
| Merkmal | Klassische Vermögensverwaltung | Robo-Advisor | Fondsvermögensverwaltung |
|---|---|---|---|
| Wer entscheidet | Verwalterin oder Verwalter mit deinem Mandat | Algorithmus nach festen Regeln | Fondsmanagement des Instituts nach Musterstrategie |
| Bausteine | Einzelaktien, Anleihen, Fonds, ETFs | fast immer ETFs | Investmentfonds und ETFs |
| Betreuung | persönliche Ansprechperson | digital, Kontakt oft nur per Chat oder Mail | meist Musterstrategie, teils mit Beratung |
| Mindestanlage | oft hoch, häufig sechsstellig | oft ab einem kleinen Sparplan | oft ab einem vierstelligen Betrag |
| Individuell | sehr, bis zu Ausschlüssen und Steuerplanung | wenig, Auswahl aus Risikostufen | wenig bis mittel |
| Kosten | am höchsten | am niedrigsten der drei | dazwischen, zwei Kostenebenen |
Vermögensverwaltung oder Anlageberatung: wer entscheidet über dein Geld?
Der Unterschied liegt in der Entscheidung. Bei der Anlageberatung bekommst du eine persönliche Empfehlung, und du entscheidest, ob du sie umsetzt. Bei der Vermögensverwaltung hast du die einzelnen Entscheidungen vorab abgegeben.
Das KWG beschreibt Anlageberatung als persönliche Empfehlung zu bestimmten Finanzinstrumenten, die auf deine persönlichen Umstände gestützt oder als für dich geeignet dargestellt wird. Jede Empfehlung kommt einzeln. Jeden Kauf gibst du selbst frei.
Fällt die Börse, schlägt dir eine Beraterin vielleicht etwas vor. Eine Vermögensverwaltung handelt in diesem Moment selbst, im Rahmen der Richtlinien. Du musst nicht erreichbar sein, kannst aber auch keine einzelnen Käufe stoppen.
In beiden Fällen gilt die Geeignetheitsprüfung nach § 64 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz, kurz WpHG. Das Institut muss alle Informationen zu deinen Kenntnissen, Erfahrungen, finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen einholen. Es darf nur empfehlen oder kaufen, was danach zu dir passt. Bei der Beratung bekommst du vor dem Kauf eine Geeignetheitserklärung.
Was gilt ohne Vermögensverwaltung?
Ohne Vermögensverwaltung entscheidest du selbst, oder es entscheidet niemand. Einen staatlichen Ersatz gibt es nicht. Liegt das Geld auf dem Konto, ist es bei einer Bankpleite über die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Person und Bank geschützt, Stand: September 2026. Vor der Inflation schützt diese Sicherung nicht.
„Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.“ Lisa ist 31, Projektmanagerin, und hat 2.500 Euro netto im Monat. Sie spart auf dem Tagesgeld und hat lange gezögert, mehr daraus zu machen. Fachbegriffe schrecken sie ab. Eine Vermögensverwaltung klingt für sie verlockend, weil jemand anderes das Denken übernimmt.
Bevor sie abgibt, rechnet Lisa einmal durch. Die Verbraucherzentrale empfiehlt als Rücklage zwei bis drei Nettogehälter, Stand: September 2026. Bei Lisa sind das 5.000 bis 7.500 Euro. Dieser Notgroschen bleibt auf dem Tagesgeld, egal wofür sie sich danach entscheidet.
Für den Rest hat Lisa drei Wege. Sie kann ein Depot selbst führen, etwa mit einem breiten ETF als Sparplan. Sie kann eine Vermögensverwaltung beauftragen. Oder sie lässt sich beraten und entscheidet jeden Schritt selbst. Der erste Weg ist am günstigsten, verlangt aber Zeit für die Einrichtung und Geduld in schlechten Börsenjahren.
Im HB-Kurs heißt es zum Selbermachen: Der Aufwand ist einmal hoch, danach überschaubar, aber nie null. Dazu gehört einmal im Jahr das Rebalancing, also die Rückkehr zur geplanten Aufteilung.
Welche Erlaubnis eine Vermögensverwaltung braucht: KWG, WpIG und BaFin
Vermögensverwaltung ist erlaubnispflichtig. Nach § 32 KWG braucht jede Stelle, die im Inland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, eine schriftliche oder elektronische Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. Die Finanzportfolioverwaltung gehört zu diesen Finanzdienstleistungen.
Seit dem 26. Juni 2021 gilt für die meisten reinen Vermögensverwaltungen ein eigenes Gesetz, das Wertpapierinstitutsgesetz, kurz WpIG. Es regelt Unternehmen, die Wertpapierdienstleistungen erbringen, ohne selbst Bank zu sein. Sie heißen Wertpapierinstitute. Auch sie brauchen eine Erlaubnis der BaFin. Banken, die Vermögensverwaltung anbieten, unterliegen weiter dem KWG.
Für dich heißt das: Eine seriöse Vermögensverwaltung ist eine Bank oder ein zugelassenes Wertpapierinstitut. Ob ein Unternehmen die Erlaubnis hat, zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin. Steht es dort nicht, lass die Finger davon.
Eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung reicht für Vermögensverwaltung nicht. Damit dürfen Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler Investmentfonds vermitteln und dazu beraten. Honorar-Finanzanlageberaterinnen und -berater nach § 34h Gewerbeordnung beraten gegen Honorar. Über dein Depot entscheiden dürfen beide nicht.
Manche Beraterinnen und Berater arbeiten als vertraglich gebundene Vermittlerinnen und Vermittler unter dem Dach eines zugelassenen Instituts. Dann haftet dieses Institut für sie. Frag in so einem Fall, wer genau dein Vertragspartner ist, und prüfe dessen Erlaubnis.
Unsere Rolle
Samira Harkat ist Versicherungsmaklerin nach § 34d Gewerbeordnung. Wir verwalten kein Vermögen. Wir ordnen Angebote mit dir ein und geben dich bei Bedarf an Fachleute mit passender Erlaubnis weiter.
Was mit deinem Geld passiert, wenn die Vermögensverwaltung pleitegeht
Die Wertpapiere in deinem Depot gehören dir. Sie werden bei der Depotbank getrennt vom Vermögen der Bank und der Vermögensverwaltung geführt. Geht die Vermögensverwaltung pleite, fallen deine Aktien, Anleihen und Fondsanteile nicht in deren Insolvenzmasse. Das Depot läuft weiter, nur ohne Verwaltung.
Für Ansprüche gegen ein Wertpapierinstitut gibt es außerdem eine gesetzliche Anlegerentschädigung. Sie greift, wenn ein Institut dir Geld oder Wertpapiere aus Wertpapiergeschäften nicht mehr zurückgeben kann. Nach dem Anlegerentschädigungsgesetz sind 90 Prozent eines Anspruchs geschützt, höchstens 20.000 Euro, Stand: 2026.
Wichtig ist die Grenze. Kein Schutz greift, wenn die Kurse fallen oder die Strategie schlecht läuft. Das Risiko der Anlage trägst du immer selbst. Eine Vermögensverwaltung schuldet dir sorgfältige Arbeit nach den Richtlinien, keinen Erfolg.
Was eine Vermögensverwaltung kostet: Verwaltungsgebühr, Fondskosten und Performance Fee
Eine Vermögensverwaltung kostet jedes Jahr einen Prozentsatz deines Depotwerts. Dazu kommen je nach Vertrag die Kosten der Fonds im Depot, Transaktionskosten und manchmal eine erfolgsabhängige Gebühr. Für den Vergleich zählt nur eine Zahl: die Gesamtkosten im Jahr, in Prozent und in Euro.
Die Verwaltungsgebühr und die All-in-Fee
Die Verwaltungsgebühr wird meist monatlich oder vierteljährlich direkt aus dem Depot oder vom Verrechnungskonto abgebucht. Viele Angebote rechnen mit einer All-in-Fee. Darin sind Depot, Orders und Verwaltung zusammengefasst. Die laufenden Kosten der Fonds im Depot stecken aber fast nie darin. Sie werden zusätzlich aus dem Fondsvermögen entnommen.
Zum Vergleich: Breite Aktien-ETFs kosten laut Verbraucherzentrale meist unter 0,2 Prozent im Jahr, aktive Aktienfonds gut 1,5 Prozent, Stand: März 2026. Das sind nur die Fondskosten. Die Gebühr der Vermögensverwaltung kommt obendrauf.
Die Performance Fee: eine Prämie für gute Jahre
Manche Verträge enthalten eine Performance Fee. Sie wird fällig, wenn dein Depot besser läuft als ein vereinbarter Maßstab. Prüfe drei Dinge: Woran wird gemessen, wie hoch ist der Anteil, und gibt es eine High-Water-Mark. Das heißt, eine Fee fällt erst wieder an, wenn ein früherer Höchststand übertroffen ist. Ohne diese Regel zahlst du nach einem Verlustjahr womöglich für die bloße Erholung.
Was die Kosten über Jahrzehnte ausmachen
Wie stark sich Kosten summieren, zeigt dieselbe Modellrechnung wie auf unseren Seiten zu ETFs und aktiven Fonds. Stell dir vor: Lisa legt ab 31 jeden Monat 200 Euro an, 36 Jahre lang bis 67. Angenommen sind 6 Prozent Rendite im Jahr vor Kosten, wie in unserem HB-Kurs. Steuern und Inflation sind nicht eingerechnet. Die Kostensätze sind angenommene Beispielwerte.
| Variante | Angenommene Gesamtkosten im Jahr | Eingezahlt | Depotwert mit 67 | Davon Ertrag |
|---|---|---|---|---|
| Selbst geführter ETF-Sparplan | 0,2 Prozent | 86.400 Euro | rund 280.800 Euro | rund 194.400 Euro |
| Digitale Vermögensverwaltung mit ETFs | 0,9 Prozent | 86.400 Euro | rund 240.400 Euro | rund 154.000 Euro |
| Vermögensverwaltung mit Fonds oder persönlicher Betreuung | 1,8 Prozent | 86.400 Euro | rund 197.900 Euro | rund 111.500 Euro |
Zwischen der günstigsten und der teuersten Variante liegen rund 82.900 Euro. Das Modell unterstellt, dass alle drei vor Kosten gleich viel erwirtschaften. Eine Vermögensverwaltung kann in schwierigen Jahren Verluste begrenzen oder dich vom Panikverkauf abhalten. Ob das die Mehrkosten aufwiegt, kann niemand vorher sagen. Die Kosten dagegen sind sicher.
In Euro gedacht: Bei 100.000 Euro im Depot kosten 0,9 Prozent im Jahr 900 Euro, 1,8 Prozent schon 1.800 Euro. Diese Beträge siehst du selten als Rechnung, weil sie still aus dem Depot fließen. Darum lohnt der Blick in die jährliche Kostenaufstellung.
Honorar oder Provision: wer an deiner Geldanlage verdient
Wer dir bei der Geldanlage hilft, will bezahlt werden. Die Frage ist nur, von wem. Es gibt zwei Wege: Du zahlst selbst ein Honorar, oder die Produktanbieter zahlen eine Provision, die am Ende aus deinen Kosten stammt.
In der Vermögensverwaltung ist die Antwort gesetzlich klar. Nach § 64 Abs. 7 WpHG darf ein Institut im Zusammenhang mit der Finanzportfolioverwaltung keine Zuwendungen von Dritten annehmen und behalten. Zahlt eine Fondsgesellschaft trotzdem eine Bestandsprovision, muss die Vermögensverwaltung sie vollständig an dich auskehren. Erlaubt sind nur geringfügige nichtmonetäre Vorteile, und auch die müssen offengelegt werden. Die Vermögensverwaltung lebt also von ihrem Honorar, der Verwaltungsgebühr.
Ganz frei von Interessenkonflikten ist sie damit nicht. Setzt sie hauseigene Fonds ein, verdient das eigene Haus an deren Verwaltungsvergütung. Danach darfst du fragen.
In der Anlageberatung sind Provisionen dagegen erlaubt. Sie müssen dir vorher offengelegt werden und sollen die Qualität der Dienstleistung verbessern. Wie das bei Fonds aussieht, mit Ausgabeaufschlag und Bestandsprovision, steht auf unserer Seite zu aktiven Fonds. Daneben gibt es die unabhängige Honorar-Anlageberatung. Nach § 64 Abs. 5 WpHG muss sie eine ausreichende Palette von Finanzinstrumenten am Markt berücksichtigen und wird ausschließlich von dir bezahlt.
Anlagerichtlinien und Risikoprofil: was im Vertrag stehen sollte
Die Anlagerichtlinien sind das Herzstück des Vertrags. Sie legen fest, in welchem Rahmen die Vermögensverwaltung mit deinem Geld handeln darf. Alles, was dort nicht steht, ist im Zweifel ihrer Einschätzung überlassen.
Grundlage ist dein Risikoprofil. Es entsteht aus den Fragen zur Geeignetheit: Was weißt du über Wertpapiere, was hast du schon gemacht, wie viel Geld hast du, wofür ist es gedacht, wie lange brauchst du es nicht, und wie viel Verlust hältst du aus. Seit dem 2. August 2022 muss das Institut außerdem nach deinen Nachhaltigkeitspräferenzen fragen.
Aus dem Profil folgt meist eine Strategie mit einem festen Aktienanteil. Typische Stufen heißen defensiv, ausgewogen oder dynamisch. Die Namen sagen wenig. Entscheidend ist, wie hoch der Aktienanteil höchstens sein darf und wie tief das Depot in einem schlechten Jahr fallen könnte. Frag danach in Euro, nicht in Prozent.
- Anlageziel und Anlagedauer, zum Beispiel Vermögensaufbau über mindestens zehn Jahre.
- Anlageklassen und Grenzen: höchster Aktienanteil, Anleihen, Fonds, Rohstoffe, Immobilienfonds, Einzeltitel.
- Ausschlüsse, etwa bestimmte Branchen, Länder oder Kriterien für nachhaltige Anlagen.
- Grenzen für Währungen, für einzelne Wertpapiere und für hauseigene Produkte.
- Kosten, Abrechnung, Berichte, Vollmacht und Kündigung.
Ändert sich dein Leben, müssen sich auch die Richtlinien ändern. Das passiert nicht automatisch. Melde dich, wenn du ein Kind bekommst, in Teilzeit gehst, ein Sabbatical planst, dich trennst oder Geld für eine Wohnung brauchst. Solche Brüche sind oft gewollt. Die Strategie sollte sie kennen.
So läuft der Abschluss einer Vermögensverwaltung ab
Der Weg zum Vertrag ist bei allen drei Formen ähnlich. Online dauert er oft nur einen Abend, bei der klassischen Verwaltung mehrere Gespräche.
1
Den Notgroschen und das Ziel klären
Lege fest, welcher Betrag auf dem Tagesgeld bleibt und welcher angelegt wird. Schreib dazu, wofür das Geld gedacht ist und wann du es frühestens brauchst. Diese Antworten bestimmen später die Strategie mehr als jede Marktmeinung.
2
Die Erlaubnis und die Kosten vergleichen
Prüfe in der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob der Anbieter zugelassen ist. Lass dir vor dem Vertrag die Kosteninformation nach § 63 WpHG geben. Sie zeigt alle Kosten in Euro und Prozent, auch die der Fonds im Depot. Vergleiche mindestens zwei Angebote mit derselben Risikostufe.
3
Den Fragebogen ehrlich beantworten
Beantworte die Fragen zur Geeignetheit so, wie es wirklich ist. Wer seine Verlusttoleranz zu hoch angibt, bekommt eine Strategie, die im ersten Crash nicht auszuhalten ist. Verstehst du eine Frage nicht, frag nach, bevor du antwortest.
4
Vertrag, Richtlinien und Vollmacht lesen
Lies die Anlagerichtlinien und prüfe, ob sie zu deinem Ziel passen. Schau, welche Vollmacht du erteilst und dass sie keine Auszahlungen an Dritte erlaubt. Achte auf Kündigungsfristen und darauf, ob du dein Depot später ohne Verkauf zu einer anderen Bank übertragen kannst.
5
Depot eröffnen und Geld überweisen
Meist wird ein neues Depot bei der Partnerbank eröffnet. Danach überweist du den Betrag oder richtest einen Sparplan ein. Richte gleich einen Freistellungsauftrag ein.
Wenn die Vermögensverwaltung läuft: Berichte, Verlustmeldung und Kündigung
Nach dem Start arbeitet die Vermögensverwaltung im Hintergrund. Du bekommst regelmäßig Berichte, mindestens vierteljährlich, so verlangt es das europäische Recht. Nach § 64 Abs. 8 WpHG muss jeder Bericht erklären, wie die Anlage deinen Präferenzen, Anlagezielen und sonstigen Merkmalen entspricht.
Fällt der Wert deines Depots seit dem letzten Bericht um 10 Prozent, muss die Vermögensverwaltung dich spätestens am Ende des Geschäftstags informieren. Das Gleiche gilt bei jedem weiteren Verlust in Schritten von 10 Prozent. So steht es in Artikel 62 der Delegierten Verordnung der EU 2017/565. Diese Verlustschwellenmeldung ist eine Information, kein Alarm. Sie heißt nicht, dass etwas falsch gelaufen ist.
Einmal im Jahr kommt die Kostenaufstellung in Euro. Vergleiche sie mit der Kosteninformation vom Anfang.

Samiras Blick
Samira Harkat
„Verträge werden nach dem Abschluss fast nie geprüft.“
Das gilt auch hier. Die Anlagerichtlinien wurden für dein Leben zum Zeitpunkt des Abschlusses geschrieben. Ein Blick einmal im Jahr reicht: Passt die Strategie noch zu Ziel, Anlagedauer und Einkommen.
Eine Vermögensverwaltung kannst du in der Regel kurzfristig kündigen. Die genauen Fristen stehen im Vertrag. Danach hast du zwei Wege. Du lässt dir die Wertpapiere in ein eigenes Depot übertragen, ohne sie zu verkaufen. Oder die Verwaltung verkauft alles, und du bekommst Geld. Der Verkauf löst Steuern auf Gewinne aus. Manche Fondsanteile lassen sich nicht überall verwahren. Kläre das vor dem Abschluss.
Hat die Verwaltung gegen die Richtlinien verstoßen, wende dich zuerst schriftlich an sie. Hilft das nicht, gibt es Schlichtungsstellen. Auch eine Beschwerde bei der BaFin ist möglich, sie entscheidet aber keine Einzelstreitigkeiten.
Wie eine Vermögensverwaltung besteuert wird
Steuerlich ist eine Vermögensverwaltung ein normales Depot. Gewinne, Zinsen und Dividenden unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, bei Kirchenmitgliedschaft auch Kirchensteuer. Steuerfrei bleibt der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften 2.000 Euro, Stand: 2026. Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge über die Teilfreistellung steuerfrei.
Die Gebühr der Vermögensverwaltung kannst du nicht von der Steuer absetzen. Nach § 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz sind bei Kapitalerträgen tatsächliche Werbungskosten ausgeschlossen. Sie sind mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten.
Ein Punkt betrifft Vermögensverwaltungen besonders. Jedes Umschichten mit Gewinn ist ein Verkauf und löst Steuer aus, sobald der Freibetrag aufgebraucht ist. Häufiges Umschichten zieht Steuern also nach vorn. Mehr dazu auf unserer Seite zu Steuern auf Kapitalerträge.
Mindestanlage und Lebensphasen: wann eine Vermögensverwaltung sinnvoll ist
Eine Vermögensverwaltung passt, wenn drei Dinge zusammenkommen. Du hast Geld, das du viele Jahre nicht brauchst. Du willst oder kannst dich nicht selbst um die Anlage kümmern. Und du bist bereit, dafür dauerhaft mehr zu zahlen als für ein eigenes ETF-Depot.
Die Mindestanlage ist sehr unterschiedlich. Viele digitale Angebote starten mit einem kleinen Sparplan, Fondsvermögensverwaltungen oft mit einem vierstelligen Betrag. Klassische Vermögensverwaltungen mit persönlicher Betreuung verlangen meist sechsstellige Summen, manche deutlich mehr. Feste gesetzliche Grenzen gibt es nicht. Je höher das Vermögen, desto eher sinken die Gebühren in Prozent.
Stell dir vor: Lisa wird in ein paar Jahren befördert, ihr Einkommen steigt. Neben ihrem Notgroschen liegen 10.000 Euro auf dem Tagesgeld, und sie will 200 Euro im Monat sparen. Ein eigenes ETF-Depot wäre am günstigsten. Lisa merkt aber, dass sie sich um ihre Projekte im Job gern kümmert und um ihr Depot nicht. Eine digitale Vermögensverwaltung kann für sie ein ehrlicher Kompromiss sein. Sie zahlt mehr, investiert dafür überhaupt, und das ist besser als ein weiteres Jahr Tagesgeld.
Bei einer Erbschaft lohnt es, das Geld erst in Ruhe zu parken und dann zu entscheiden. Eine klassische Vermögensverwaltung kann bei sechsstelligen Summen passen, vor allem, wenn auch Steuern, Immobilien oder die Nachfolge eine Rolle spielen.
Im Ruhestand geht es oft um Entnahmen. Dann zählt, dass die Strategie regelmäßige Auszahlungen verkraftet und ein Teil des Geldes schwankungsarm liegt.
Weniger passend ist eine Vermögensverwaltung, wenn der Betrag klein ist und die Gebühren einen großen Teil der erwarteten Rendite aufzehren. Oder wenn du Geld bald brauchst, etwa für eine Wohnung oder eine Auszeit. Für Hausfrauen und Hausmänner, Studierende und alle, die gerade wenig Einkommen haben, ist ein günstiger ETF-Sparplan mit kleiner Rate oft der bessere Anfang. Die Rate lässt sich in Elternzeit oder Teilzeit aussetzen und danach wieder erhöhen.
Was bei der Vermögensverwaltung als Nächstes zählt
Eine Vermögensverwaltung verkauft keine bessere Rendite. Sie verkauft Entlastung, Disziplin und einen Plan, an den sich jemand anderes hält, wenn die Börse wackelt. Das kann viel wert sein. Aber es hat einen Preis, der jedes Jahr fällig wird.
Was jetzt zählt, ist die ehrliche Frage, wie viel Zeit und Nerven du selbst investieren willst. Danach kommen die Erlaubnis, die Gesamtkosten in Euro, die Anlagerichtlinien und die Frage, ob dein Depot dir gehört und übertragbar bleibt. Stimmt das alles, ist eine Vermögensverwaltung ein solides Werkzeug. Wenn du das gemeinsam durchgehen willst, findest du uns unter Beratung.
Lass uns deine Geldanlage einmal gemeinsam einordnen.
Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Oft ist der alte Vertrag mit Lücken besser als ein neuer mit neuen Gesundheitsfragen.
Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.
Häufig gestellte Fragen
Frag nach den Gesamtkosten im Jahr in Euro, inklusive der Fondskosten im Depot. Prüfe, welcher Anteil in hauseigenen Fonds angelegt wird und wie die Anlagerichtlinien aussehen. Vergleiche das Ergebnis mit einem selbst geführten ETF-Depot und mit mindestens einem weiteren Angebot derselben Risikostufe.
Das kann passen, wenn du das Geld viele Jahre nicht brauchst und dein Notgroschen steht. Parke das Erbe zuerst in Ruhe auf dem Tagesgeld. Prüfe dann die Erlaubnis bei der BaFin, die Gesamtkosten und ob die Risikostufe zu deiner Verlusttoleranz passt.
Nein. Die Mail ist eine Pflichtinformation nach europäischem Recht, sobald das Depot seit dem letzten Bericht 10 Prozent verliert. Prüfe in Ruhe, ob die Strategie noch zu Ziel und Anlagedauer passt. Verkaufen in Panik macht aus einem Buchverlust einen echten Verlust.
Einen Sparplan kannst du meist aussetzen oder senken, das Depot bleibt angelegt. Die Verwaltungsgebühr läuft weiter, weil sie vom Depotwert berechnet wird. Melde die Elternzeit auch, damit Strategie und Anlagedauer zu deiner neuen Lage passen.
Nein. Nach § 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz sind Werbungskosten bei Kapitalerträgen mit dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr abgegolten, für Ehepaare 2.000 Euro, Stand 2026. Die Gebühren mindern aber deine Rendite und damit indirekt die Gewinne, die versteuert werden.
Nein. Die Wertpapiere liegen in deinem Depot bei der Depotbank und gehören dir. Sie fallen nicht in die Insolvenzmasse der Verwaltung. Für Ansprüche gegen ein Wertpapierinstitut gibt es zusätzlich die gesetzliche Anlegerentschädigung von 90 Prozent, höchstens 20.000 Euro. Gegen Kursverluste schützt das nicht.
Quellen: dejure.org: § 1 KWG, Begriffsbestimmungen, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 32 KWG, Erlaubnis, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026 · dejure.org: § 64 WpHG, Besondere Verhaltensregeln bei Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung, Stand 2026, geprüft am 07.10.2026
Was sich geändert hat: 07.10.2026 – erste Fassung.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.
Werbung: Dieser Artikel kann Werbelinks enthalten. Sie sind mit * markiert. Schließt du darüber etwas ab, bekommen wir vielleicht eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht.
Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.
Tipps unter Fachkolleg:innen: Vermögensverwaltung
Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung
- Wer Geld auf dem Tagesgeld liegen hat und keine Zeit für ein eigenes Depot, freut sich oft über ein offenes Gespräch über Wege und Kosten.
- Die Verlustschwellenmeldung verunsichert viele. Ein kurzer Anruf nach einem schwachen Börsenmonat wird gern angenommen.
- Bei einer Erbschaft hilft es, gemeinsam erst zu parken und dann zu entscheiden.
