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Die Treppe: Illustration zum Thema

Die Treppe: was nacheinander kommt, wenn du krank wirst

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Wer länger krank wird, rutscht nicht auf einmal ins Leere. Es geht Stufe für Stufe nach unten: erst das volle Gehalt, dann das Krankengeld, irgendwann Arbeitslosengeld und vielleicht eine Rente. Jede Stufe hat einen anderen Geldgeber, eine andere Höhe und eigene Fristen.

Hier steht die ganze Treppe in der richtigen Reihenfolge, mit allen Zahlen, Stand: 2026. Du siehst, was nach dem Krankengeld kommt, wo Lücken entstehen und welche Frist du auf keiner Stufe verpassen darfst.

Betrifft dich, wenn du krank wirst du länger ausfällst

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn du als Angestellte oder Angestellter krank wirst, folgt eine feste Reihenfolge: sechs Wochen Gehalt, dann Krankengeld, nach 78 Wochen die Aussteuerung, danach oft Arbeitslosengeld und am Ende vielleicht eine Erwerbsminderungsrente.
  • Krankengeld sind 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto. 2026 sind es höchstens 135,63 € pro Tag vor Abzügen.
  • Für dieselbe Krankheit gibt es höchstens 78 Wochen in drei Jahren. Die sechs Wochen Lohnfortzahlung zählen dabei mit.
  • Eine Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn du weniger als sechs Stunden am Tag irgendeine Arbeit schaffst. Dein Beruf zählt dabei nicht.
  • Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung läuft neben der Treppe, nach den Regeln deines Vertrags.

So gehst du vor

  • Rechne heute aus, was dir fehlt, wenn statt deines Nettos nur Krankengeld kommt. Wie das geht, zeigt Die Krankengeld-Lücke: warum ein Fünftel fehlt.
  • Bist du krank geschrieben, lass die Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag nach dem letzten bescheinigten Tag ausstellen.
  • Fordert dich die Krankenkasse zu einem Reha-Antrag auf, stelle ihn innerhalb von zehn Wochen.
  • Läuft dein Krankengeld aus, melde dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit. Dort greift die Nahtlosigkeitsregel.
  • Prüfe, ob deine Berufsunfähigkeitsversicherung noch zu deinem Einkommen passt. Das schauen wir gern mit dir an: Absicherung prüfen lassen.
Inhalt
  1. Was ist die Treppe bei Krankheit?
  2. Wer zahlt in den ersten sechs Wochen?
  3. Wie viel Krankengeld bekommst du und wie lange?
  4. Was passiert nach 78 Wochen?
  5. Wann zahlt die Agentur für Arbeit trotz Krankheit?
  6. Wann gibt es eine Erwerbsminderungsrente?
  7. Was läuft neben der Treppe?
  8. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  9. Für wen beginnt die Treppe weiter unten?
  10. Was ändert sich 2027?
  11. Was auf der Treppe jetzt zählt
  12. Häufig gestellte Fragen

Was ist die Treppe bei Krankheit?

Die kurze Antwort: Die Treppe ist die Reihenfolge, in der Geld fließt, wenn du lange krank bist. Mit jeder Stufe wird es weniger, und mit jeder Stufe wechselt, wer zahlt.

Am Anfang steht dein Arbeitgeber. Dann übernimmt die Krankenkasse, danach die Agentur für Arbeit, am Ende die Rentenversicherung. Keine Stelle zahlt automatisch. Fast jede Stufe braucht eine Bescheinigung, einen Antrag oder ein Gutachten.

Die Treppe gilt für alle, die gesetzlich krankenversichert sind und als Angestellte arbeiten. Für Beamtinnen und Beamte, für Selbstständige und für Menschen ohne eigene versicherte Arbeit sieht sie anders aus. Dazu weiter unten mehr.

StufeAb wannWer zahltWie viel
1. Entgeltfortzahlungerster Tag bis Woche 6Arbeitgebervolles Gehalt
2. Krankengeldab Woche 7Krankenkasse70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto, höchstens 135,63 € pro Tag
3. Aussteuerungnach 78 WochenniemandKrankengeld endet
4. Arbeitslosengeldnach der AussteuerungAgentur für Arbeit60 % eines pauschalen Nettos, mit Kind 67 %
5. Erwerbsminderungsrentewenn du dauerhaft weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kannstRentenversicherungFrauen 2024 im Schnitt 1.198 € (voll) oder 621 € (teilweise)
daneben: private BUwenn dein Vertrag leistetVersichererdie vereinbarte Rente

Stand: 2026. Grenzen und Höchstbeträge aus § 47 SGB V und der Beitragsbemessungsgrenze 2026. Die Durchschnittsrenten sind neue Renten des Jahres 2024 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Wer zahlt in den ersten sechs Wochen?

Die kurze Antwort: Dein Arbeitgeber. Wirst du ohne eigenes Verschulden krank, zahlt er bis zu sechs Wochen dein volles Gehalt weiter. Das regelt § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Diesen Anspruch hast du erst, wenn dein Arbeitsverhältnis vier Wochen besteht. Wirst du in einem neuen Job früher krank, zahlt der Arbeitgeber noch nicht. Dann springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein, denn Krankengeld ruht nur, solange Lohn fließt.

Kommt dieselbe Krankheit zurück, gibt es nicht automatisch wieder sechs Wochen Gehalt. Neu entsteht der Anspruch erst, wenn du sechs Monate lang nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst. Oder wenn seit Beginn der ersten Krankschreibung zwölf Monate vergangen sind.

Wie viel Krankengeld bekommst du und wie lange?

Die kurze Antwort: Krankengeld sind 70 Prozent deines regelmäßigen Bruttos, aber höchstens 90 Prozent deines Nettos. Für dieselbe Krankheit gibt es höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Die Krankenkasse zahlt pro Kalendertag. Ein voller Monat zählt mit 30 Tagen. Dein Brutto zählt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, also der Grenze, bis zu der Beiträge berechnet werden. 2026 liegt sie bei 5.812,50 € im Monat.

Daraus ergibt sich das höchste Krankengeld: 5.812,50 € geteilt durch 30 sind 193,75 € am Tag. 70 Prozent davon sind 135,63 € am Tag, rund 4.068,75 € für 30 Tage. Verdienst du mehr, steigt dein Krankengeld trotzdem nicht.

Vom Krankengeld gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Berechnet werden sie auf 80 Prozent deines bisherigen Bruttos, die Hälfte trägst du. So bleibst du in der Rentenversicherung, auch wenn du krank bist.

Was du in dieser Zeit tun musst

Der Anspruch beginnt an dem Tag, an dem die Ärztin oder der Arzt deine Arbeitsunfähigkeit feststellt. Die Praxis meldet die Krankschreibung elektronisch an die Kasse. Das reicht.

Wichtig ist die Lücke zwischen zwei Bescheinigungen. Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem letzten bescheinigten Tag ausgestellt sein. Samstage zählen dabei nicht als Werktag. Kommt sie später, kann dein Anspruch enden.

Hält ein Gutachten deine Erwerbsfähigkeit für erheblich gefährdet, kann die Kasse dir zehn Wochen Frist für einen Reha-Antrag setzen. Stellst du ihn nicht, endet das Krankengeld mit Ablauf der Frist. Es lebt erst wieder auf, wenn du den Antrag stellst.

Tipp

Trag dir das Ende jeder Krankschreibung in den Kalender, mit Erinnerung am Tag davor. Fällt es auf einen Freitag, muss die Folgebescheinigung spätestens am Montag ausgestellt sein.

Krankengeld ruht, solange dein Gehalt weiterläuft, und bei Mutterschaftsgeld. Mehr zu Höhe, Steuer und Sonderfällen steht auf der Seite Krankengeld.

Was passiert nach 78 Wochen?

Die kurze Antwort: Dann endet das Krankengeld für diese Krankheit. Das nennt man Aussteuerung. Die sechs Wochen Lohnfortzahlung zählen bei den 78 Wochen mit, Krankengeld selbst fließt also höchstens 72 Wochen.

Die 78 Wochen gelten innerhalb von drei Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Kommt während der Krankschreibung eine zweite Krankheit dazu, verlängert das die Dauer nicht.

Neues Krankengeld für dieselbe Krankheit gibt es erst im nächsten Dreijahreszeitraum. Dafür musst du sechs Monate nicht deswegen krank gewesen sein und gearbeitet oder Arbeit gesucht haben.

Dein Arbeitsvertrag läuft trotzdem weiter. Es zahlt nur niemand mehr.

Der häufigste Denkfehler: „Die Krankenkasse zahlt, bis ich wieder gesund bin.“ Das stimmt nicht. Krankengeld ist befristet. Nach 78 Wochen ist für dieselbe Krankheit Schluss, ganz gleich, ob du wieder arbeiten kannst.

Wann zahlt die Agentur für Arbeit trotz Krankheit?

Die kurze Antwort: Wenn du nach der Aussteuerung noch nicht arbeiten kannst, aber noch keine Erwerbsminderungsrente hast. Dann zahlt die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregel in § 145 SGB III.

Normalerweise bekommt Arbeitslosengeld nur, wer mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten kann. Die Nahtlosigkeitsregel macht davon eine Ausnahme. Sie gilt, wenn du länger als sechs Monate gesundheitlich eingeschränkt bist und die Rentenversicherung noch keine Erwerbsminderung festgestellt hat.

Die Agentur für Arbeit fordert dich dann auf, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Reha oder Rente zu stellen. Parallel prüft die Rentenversicherung, ob eine Reha hilft oder ob eine Rente infrage kommt.

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent eines pauschal berechneten Nettos, mit Kind 67 Prozent. Nach 24 Monaten Versicherung fließt es 12 Monate, ab 50 Jahren bis zu 15, ab 55 bis zu 18 und ab 58 bis zu 24 Monate.

Was du bei Jobverlust sonst klären solltest, steht in Jobverlust: Was Geld, Kopf und Alltag jetzt brauchen.

Wann gibt es eine Erwerbsminderungsrente?

Die kurze Antwort: Wenn du auf nicht absehbare Zeit weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kannst, egal in welchem Job. Unter drei Stunden gibt es die volle, zwischen drei und sechs Stunden die teilweise Erwerbsminderungsrente.

Die Rentenversicherung fragt nicht, ob du deinen Beruf noch ausüben kannst. Sie fragt, ob du irgendeine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffst. Wer als Projektmanagerin nicht mehr arbeiten kann, aber an der Kasse sechs Stunden stehen könnte, bekommt keine Rente.

Dazu brauchst du fünf Jahre Versicherungszeit. Außerdem müssen in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen. Zeiten mit Krankengeld zählen mit, weil davon Rentenbeiträge abgehen.

Die Rente wird meist befristet bewilligt, zunächst für höchstens drei Jahre. Sie kann jeweils um drei Jahre verlängert werden. Nach neun Jahren gilt sie als unbefristet.

Wie hoch die Rente ist

Die Rente wird so berechnet, als hättest du bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet. Das heißt Zurechnungszeit. Für einen Rentenbeginn 2026 sind es 66 Jahre und 3 Monate.

Pro Monat vor dem 65. Geburtstag gibt es 0,3 Prozent Abschlag, höchstens 10,8 Prozent. Mit 62 oder jünger sind es also immer 10,8 Prozent.

Neue volle Erwerbsminderungsrenten lagen 2024 bei Frauen im Schnitt bei 1.198 € im Monat, teilweise bei 621 €. Das sind Werte der Deutschen Rentenversicherung Bund. Wie viel bei dir ankommt, steht in deiner Renteninformation und in Erwerbsminderungsrente: wie viel wirklich kommt.

Nicht jeder Antrag hat Erfolg. 2024 haben die Rentenversicherungsträger 181.738 Anträge bewilligt und 161.876 abgelehnt. Das sind rund 47 Prozent Ablehnungen. 110.385 davon scheiterten an den gesundheitlichen Voraussetzungen.

Mit Beginn einer vollen Erwerbsminderungsrente endet das Krankengeld, eine teilweise wird angerechnet. Hinzuverdienen darfst du 2026 neben einer vollen Rente bis 20.763,75 € im Jahr, neben einer teilweisen mindestens 41.527,50 €.

Alles Weitere steht auf der Seite Erwerbsminderungsrente.

Was läuft neben der Treppe?

Die kurze Antwort: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung und ein Krankentagegeld. Beide hängen nicht an den Stufen der Treppe, sondern an deinem Vertrag.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, zahlt, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kannst, meist zu mindestens 50 Prozent. Sie schaut auf deinen Beruf, nicht auf irgendeine Arbeit.

Sie kann also schon während des Krankengelds zahlen, und auch, wenn die Rentenversicherung ablehnt. Mehr dazu auf der Seite Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ein Krankentagegeld schließt dagegen die Lücke auf Stufe 2, zwischen Krankengeld und deinem Netto. Für gesetzlich Versicherte ist es eine Ergänzung, für privat Versicherte der Ersatz für das Krankengeld.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Die sechs Wochen Lohnfortzahlung kennt fast jede. Was in Woche 79 passiert, weiß kaum jemand. Die Treppe ist kein Netz, in das du einfach fällst. Sie ist eine Reihe von Anträgen, Fristen und Gutachten, mitten in der Krankheit. Darum lohnt es sich, sie zu kennen, bevor du sie brauchst.“

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31, Projektmanagerin in Vollzeit, gesetzlich versichert, mit 3.850 € brutto, 2.500 € netto und 1.600 € Fixkosten. Stell dir vor, sie hat einen Bandscheibenvorfall und fällt auf unbestimmte Zeit aus.

  • Mit 24Berufsstart. Lisa schließt ihre BU über 1.500 € im Monat ab.
  • Mit 31, Woche 1 bis 6Ihr Arbeitgeber zahlt das volle Gehalt. Auf dem Konto ändert sich nichts.
  • Woche 7 bis 78Lisa bekommt Krankengeld. Nach Abzug der Beiträge bleiben ihr rund 1.850 € im Monat.
  • Ab Woche 79Aussteuerung. Lisa bekommt Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregel und stellt ihren Reha-Antrag.
  • Im Beispiel jetzt · 33Die Rentenversicherung entscheidet über eine Erwerbsminderungsrente. Parallel prüft ihr Versicherer die BU.

Ihr Krankengeld rechnet sich so: 70 Prozent ihres Bruttos sind 89,83 € am Tag. 90 Prozent ihres Nettos sind 75 € am Tag. Der niedrigere Wert gilt, also 2.250 € für 30 Tage.

Davon gehen Beiträge ab, berechnet auf 80 Prozent ihres Bruttos, also auf 3.080 €. Ihr Anteil: 286,44 € Rente, 40,04 € Arbeitslosenversicherung und 73,92 € Pflege, mit Zuschlag für Kinderlose. Es bleiben 1.849,60 €.

StufeLisa bekommt im MonatGegenüber 2.500 € netto
Lohnfortzahlung2.500 €0 €
Krankengeldrund 1.850 €rund 650 € weniger
Arbeitslosengeld (Schätzung)rund 1.540 €rund 960 € weniger
volle Erwerbsminderungsrente (Annahme im Beispiel)rund 1.150 € bruttorund 1.350 € weniger, vor Kranken- und Pflegebeitrag

Das Arbeitslosengeld ist eine Schätzung aus Lisas Brutto. Die Rente ist eine Annahme im Beispiel, nahe am Schnitt für Frauen.

Auf Stufe 2 deckt Lisa ihre Fixkosten noch. Auf Stufe 4 fehlen ihr schon für die Fixkosten rund 60 € im Monat. Mit einer Erwerbsminderungsrente allein deckt sie ihre Fixkosten nicht mehr.

Erkennt ihr Versicherer die Berufsunfähigkeit an, kommen auf jeder Stufe 1.500 € dazu. Dann trägt Lisas Einkommen auch den Rest der Treppe.

Für wen beginnt die Treppe weiter unten?

Die kurze Antwort: Bei allen ohne eigene versicherungspflichtige Beschäftigung. Wer familienversichert ist oder nur einen Minijob hat, bekommt weder Krankengeld noch Arbeitslosengeld.

Im Minijob zahlt der Arbeitgeber zwar sechs Wochen Lohn weiter. Danach geht es direkt zur Erwerbsminderungsrente. Dort fehlen oft die drei Jahre Pflichtbeiträge, etwa nach langer Zeit zu Hause oder mit Befreiung von der Rentenpflicht im Minijob.

Teilzeit: Krankengeld rechnet sich aus dem aktuellen Brutto. Wer von Vollzeit auf Teilzeit geht, bekommt entsprechend weniger, auch wenn sie oder er jahrelang Vollzeit gearbeitet hat.

Elternzeit: In der Elternzeit ruht das Krankengeld. Es gibt zwei Ausnahmen: Die Krankheit begann schon vor der Elternzeit, oder du arbeitest in der Elternzeit versicherungspflichtig in Teilzeit.

Arbeitslos: Wer Arbeitslosengeld bekommt und krank wird, bekommt zuerst bis zu sechs Wochen Arbeitslosengeld weiter. Danach zahlt die Kasse Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Beamtinnen und Beamte haben eine eigene Treppe mit Besoldung, Dienstunfähigkeit und Ruhegehalt. Sie steht auf der Seite Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtinnen und Beamte. Für Selbstständige gelten ebenfalls eigene Regeln, siehe Absicherung für Selbständige.

Was ändert sich 2027?

Die kurze Antwort: Das höchste Krankengeld soll steigen. Das ist geplant, noch nicht beschlossen: Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Die Bundesregierung hat die Rechengrößen für 2027 am 7. Oktober 2026 verabschiedet. Danach soll die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung auf 6.375 € im Monat steigen. Das höchste Krankengeld läge dann bei 148,75 € am Tag. Stand: 12.10.2026.

Schon gesetzlich festgelegt ist die Zurechnungszeit. Für eine Erwerbsminderungsrente, die 2027 beginnt, steigt sie auf 66 Jahre und 4 Monate.

Was auf der Treppe jetzt zählt

Die Treppe sieht von außen wie ein System aus, das trägt. Von innen ist sie eine Folge von Übergängen. An jedem Übergang wechselt die Stelle, die zahlt, und an jedem kann eine Frist reißen: die Folgebescheinigung, der Reha-Antrag, die Meldung bei der Agentur für Arbeit.

Darum zählt zuerst eine Zahl: was dir auf jeder Stufe im Monat fehlt. Danach zählt die Frage, ob deine BU und dein Krankentagegeld genau diese Lücken füllen. Deine Entscheidung bleibt deine. Du sollst nur wissen, was sie kostet.

Wie lange trägt dein Einkommen, wenn du krank wirst?

Wir rechnen mit dir jede Stufe der Treppe durch und prüfen, ob deine BU und dein Krankentagegeld die Lücken schließen. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

Absicherung prüfen lassen

Rückrufbitte

Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Ich bin seit fünf Monaten krankgeschrieben. Wie lange bekomme ich noch Krankengeld?

Für dieselbe Krankheit gibt es höchstens 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die sechs Wochen Lohnfortzahlung zählen mit. Nach fünf Monaten hast du also noch rund 56 Wochen, wenn deine Krankschreibung lückenlos bleibt.

Mein Krankengeld endet nächsten Monat. Was kommt danach?

Kannst du noch nicht arbeiten und hast keine Erwerbsminderungsrente, zahlt die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregel. Melde dich rechtzeitig dort. Die Agentur fordert dich dann auf, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Reha oder Rente zu stellen.

Ich habe meine Folgebescheinigung einen Tag zu spät bekommen. Ist mein Krankengeld weg?

Es kann enden. Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem letzten bescheinigten Tag ausgestellt sein, Samstage zählen nicht. Sprich sofort mit deiner Krankenkasse und lass dir die Lage schriftlich bestätigen.

Zahlt meine BU erst, wenn die Erwerbsminderungsrente bewilligt ist?

Nein. Eine private BU prüft nach ihren eigenen Regeln, ob du deinen zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben kannst. Sie kann schon während des Krankengelds zahlen, und auch dann, wenn die Rentenversicherung ablehnt. Was genau gilt, steht in deinen Vertragsbedingungen.

Quellen: §§ 46 bis 51 SGB V, Krankengeld, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · §§ 145, 147, 149 SGB III, Arbeitslosengeld, dejure.org, Stand 2026, geprüft am 12.10.2026 · Rechengrößen in der Sozialversicherung 2026, Bundesregierung, Stand 2026, geprüft am 11.10.2026 · Beitragsbemessungsgrenzen 2027: im Kabinett beschlossen, Zustimmung des Bundesrats ausstehend, Bundesregierung, Stand 07.10.2026, geprüft am 12.10.2026 · Drucksache 21/1792: Aktuelle Entwicklungen bei der Erwerbsminderungsrente, Deutscher Bundestag, Stand 23.09.2025, geprüft am 11.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Unsere Beratung: Wir sind Versicherungsmaklerin. Vermitteln wir dir einen Vertrag, bekommen wir vom Versicherer eine Vergütung, die Courtage. Sie steckt im Beitrag. Vermittelt eine unserer Kooperationspartner:innen, bekommt sie die Courtage. Ob wir davon einen Anteil bekommen, ist unterschiedlich. Die Prüfung deines Vertrags ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht. Mehr dazu: So verdienen wir Geld.

Tipps unter Fachkolleg:innen: die Treppe bei Krankheit

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Im Jahresgespräch hilft eine einfache Frage: Was fehlt dir im Monat auf Stufe 2, 4 und 5? Mit dieser Tabelle wird eine BU-Summe greifbar.
  • Wer Kundinnen in Teilzeit oder Elternzeit begleitet, kann gleich mit anschauen, wie stark das Krankengeld mitsinkt.
  • Rund um die Aussteuerung lohnt ein kurzer Anruf: Ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit erledigt, läuft der Reha-Antrag?

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