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Versicherungen, die du nicht brauchst: Illustration zum Thema

Versicherungen, die du nicht brauchst

Samira HarkatSamira HarkatStand: 15. Oktober 2026

Viele Versicherungen entstehen nebenbei: an der Kasse im Elektromarkt, beim Optiker, im letzten Klick einer Reisebuchung. Jede kostet nur ein paar Euro im Monat. Zusammen bezahlen sie oft Schutz für Dinge, die du im Ernstfall auch selbst ersetzen könntest.

Hier steht, welche unnötigen Versicherungen Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest meist für verzichtbar halten, warum das so ist und wann es Ausnahmen gibt. Und wie du das Geld besser einsetzt: dort, wo ein Schaden dein Leben verändern würde. Stand: 12.10.2026.

Betrifft dich, wenn du ins Berufsleben startest ihr zusammenzieht du allein erziehst du deine Finanzen im Blick behalten möchtest

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Versicherung lohnt sich vor allem für Schäden, die du nicht selbst bezahlen könntest: wenn du stirbst, nicht mehr arbeiten kannst oder anderen einen großen Schaden zufügst.
  • Meist verzichtbar sind laut Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest: Handy-, Brillen-, Reisegepäck- und Glasversicherung, dazu Sterbegeldversicherung und private Arbeitslosenversicherung.
  • Eine Restschuldversicherung kann einen Kredit stark verteuern. Im Beispiel der Verbraucherzentrale stieg der effektive Jahreszins von 8,49 % auf 16,89 %.
  • Pauschal überflüssig ist nicht alles, was klein wirkt. Für Familien zählen Kinderinvaliditäts- und Kinderunfallversicherung laut Verbraucherzentrale zu den wichtigen Policen.
  • Einen neuen Vertrag kannst du in der Regel 14 Tage lang widerrufen. Ältere Verträge kündigst du meist zum Ende des Versicherungsjahres.

So gehst du vor

  • Geh die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate durch und schreib jede Abbuchung eines Versicherers auf. Auch die kleinen.
  • Frag bei jedem Vertrag: Könnte ich diesen Schaden aus meiner Rücklage zahlen? Wenn ja, kommt er auf die Prüfliste.
  • Prüfe vor jeder Kündigung, ob die wichtigen Verträge da sind: Privathaftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung und mit Familie eine Risikolebensversicherung.
  • Kündige, was du nicht brauchst, schriftlich und fristgerecht. Leg den gesparten Beitrag als Notgroschen zurück.
  • Unsicher bei einem Vertrag? Lass ihn prüfen, bevor du kündigst.
Inhalt
  1. Wann ist eine Versicherung unnötig?
  2. Was passiert, wenn du keine dieser Versicherungen hast?
  3. Welche Versicherungen sind meist überflüssig?
  4. Was kosten dich unnötige Versicherungen?
  5. Welche Versicherungen sind nicht pauschal überflüssig?
  6. Beispiel: So sieht das bei Lisa aus
  7. So wirst du eine unnötige Versicherung wieder los
  8. Was bei unnötigen Versicherungen jetzt zählt
  9. Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Versicherung unnötig?

Die kurze Antwort: Wenn sie einen Schaden absichert, den du ohne große Mühe selbst bezahlen könntest. Dann zahlst du Jahr für Jahr Beiträge für ein Risiko, das dich nicht in Not bringt.

Eine Versicherung ist ein Tausch. Du gibst ein Risiko ab und zahlst dafür einen festen Beitrag. Dieser Tausch lohnt sich, wenn der Schaden so groß wäre, dass er dein Leben aus der Bahn wirft.

Die Verbraucherzentrale bringt das auf eine Prüfregel: Jeder Versicherungsschutz soll den größten anzunehmenden Schaden abdecken. Gemeint sind der Tod, die Invalidität und Schäden, die du anderen zufügst. Ein verlorener Koffer gehört nicht dazu. Er lässt sich in der Regel leicht ersetzen.

Unnötig heißt also nicht, dass so ein Vertrag nie zahlt. Es heißt: Der Schaden, den er abdeckt, bringt dich nicht in Not. Dafür reicht eine Rücklage.

Drei Wege, mit einem Risiko umzugehen

Für jedes Risiko hast du drei Möglichkeiten. Absichern: Du gibst es gegen Beitrag an eine Versicherung ab. Puffern: Du legst Geld zurück und trägst den Schaden selbst. Bewusst tragen: Du nimmst das Risiko in Kauf und weißt, was es kostet.

Bei großen Risiken wie dem Verlust deiner Arbeitskraft ist Puffern kaum möglich. Dafür bräuchtest du über Jahre dein ganzes Einkommen auf dem Konto. Bei einem kaputten Handy oder einer zerbrochenen Brille ist Puffern dagegen oft der günstigere Weg.

Unnötig oder doppelt?

Manche Verträge sind nicht nur verzichtbar, sondern doppelt. Ein Diebstahl aus dem Hotelzimmer kann zum Beispiel über die Außenversicherung deiner Hausratversicherung gedeckt sein. Wer dann noch eine Reisegepäckversicherung zahlt, zahlt zweimal für einen Teil desselben Schutzes.

Was passiert, wenn du keine dieser Versicherungen hast?

Die kurze Antwort: Dann zahlst du kleine Schäden selbst, am besten aus einer Rücklage. Für einige große Risiken gibt es außerdem einen gesetzlichen Grundschutz, auf den du dich als Angestellte oder Angestellter stützen kannst.

Wirst du krank, zahlt dein Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen den Lohn weiter.

Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld, bis zu 72 Wochen lang. Verlierst du den Job, springt die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein. Darauf weist die Verbraucherzentrale bei der Restschuldversicherung ausdrücklich hin.

Auch für die Bestattung gibt es eine Regel. Die Kosten tragen die Erbinnen und Erben (§ 1968 BGB). Ist es den Verpflichteten nicht zuzumuten, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten (§ 74 SGB XII). Die Verbraucherzentrale hält die Sterbegeldversicherung für entbehrlich.

Für Handy, Brille oder Koffer gibt es keinen Ersatz vom Staat. Hier zählt nur eine Frage: Hast du das Geld, um sie zu ersetzen? Wenn nicht, ist eine Rücklage meist der bessere Schutz als eine weitere Police.

Welche Versicherungen sind meist überflüssig?

Die kurze Antwort: Vor allem Policen für kleine, ersetzbare Schäden. Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest nennen hier übereinstimmend Handy-, Brillen-, Reisegepäck- und Glasversicherung. Dazu kommen Sterbegeld, private Arbeitslosenversicherung und Restschuldversicherung.

Handy- und Tabletversicherung

Sie kostet laut Verbraucherzentrale 10 bis 30 % des Kaufpreises pro Jahr. Für ein Handy für 900 € sind das 90 bis 270 € im Jahr. Im Schadenfall gibt es oft nur ein Ersatzgerät mit ähnlichem Leistungsumfang, teils mit hoher Selbstbeteiligung.

Dazu kommen Ausschlüsse. Einfacher Diebstahl, Bedienfehler oder ein unbeaufsichtigtes Gerät sind häufig nicht versichert. Stiftung Warentest schreibt, dass kaum jemand eine Handyversicherung braucht.

Brillenversicherung

Sie wird oft direkt beim Optiker angeboten. Stiftung Warentest nennt den Schutz begrenzt und rät, genau zu prüfen, ob er sich lohnt. Die Verbraucherzentrale hält Extra-Versicherungen für Brillen nur bei extrem teuren Anschaffungen für sinnvoll.

Reisegepäckversicherung und Reisepakete

Sie bietet laut Verbraucherzentrale wenig Schutz fürs Geld. Bei Mitverschulden wird gekürzt. Geld, Dokumente und Brillen sind oft ausgeschlossen. Stiftung Warentest nennt sie teuer und lückenhaft.

Eine Ausnahme sieht Stiftung Warentest für Reisende ohne Hausratversicherung sowie bei Schiffs- und Fernbusreisen.

Komplettpakete aus dem Buchungsportal hält die Verbraucherzentrale meist für überflüssig. Wichtig ist vor allem die Auslandsreisekrankenversicherung, bei teuren Reisen eine Rücktrittsversicherung. Mehr dazu unter Reiseversicherungen.

Glasversicherung

Glasbruch ist ein Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, der extra kostet. Ein gesprungenes Ceranfeld ist ärgerlich, aber nicht existenzbedrohend. Stiftung Warentest hält den Zusatz selten für ratsam, höchstens bei vielen großen Glasflächen wie einem Wintergarten.

Sterbegeldversicherung

Sie soll die Kosten der Bestattung decken. Die Verbraucherzentrale zählt sie zu den entbehrlichen Versicherungen. Die Bestattung zahlen die Erbinnen und Erben, notfalls hilft das Sozialamt. Was sie genau leistet und für wen sie trotzdem passen kann, steht unter Sterbegeldversicherung.

Private Arbeitslosenversicherung

Die Verbraucherzentrale nennt sie entbehrlich. Wer angestellt ist, ist bereits über die gesetzliche Arbeitslosenversicherung abgesichert. Oft steckt der private Schutz gegen Jobverlust in einer Restschuldversicherung, mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Krankenhaustagegeld

Es zahlt einen festen Betrag pro Tag im Krankenhaus, etwa für Telefon oder Fernsehen. Die Verbraucherzentrale hält es für nicht notwendig, weil es deine wirtschaftliche Existenz nicht absichert. Für den Ausfall deines Einkommens ist das Krankentagegeld gedacht. Details unter Krankenhaustagegeld und Kurtagegeld.

Cyberversicherung für Privatleute

Die Verbraucherzentrale NRW hält sie für Privatleute oft für überflüssig. Prüfe zuerst, was deine Privathaftpflicht, deine Hausrat und eine Rechtsschutzversicherung schon an Bausteinen für Schäden im Netz enthalten. Erst wenn danach ein Risiko offen bleibt, kann eine eigene Police sinnvoll sein.

Vollkasko für ein älteres Auto

Stiftung Warentest hält sie für ältere Autos meist nicht mehr für empfehlenswert. Der Schaden am eigenen Wagen ist dann nicht existenzbedrohend. Pflicht bleibt immer die Kfz-Haftpflicht. Mehr unter Kfz-Versicherung.

Was kosten dich unnötige Versicherungen?

Die kurze Antwort: Einzeln meist wenig, zusammen oft mehrere hundert Euro im Jahr. Am teuersten wird es bei der Restschuldversicherung, weil du dort Zinsen auf den Versicherungsbeitrag zahlst.

Bei kleinen Policen hängt der Preis vor allem am Wert der Sache. Eine Geräteversicherung kostet laut Verbraucherzentrale 10 bis 30 % des Kaufpreises pro Jahr. Nach drei bis zehn Jahren hast du so das Gerät ein zweites Mal bezahlt, ob es kaputtgeht oder nicht.

Restschuldversicherung: Zinsen auf den Schutz

Eine Restschuldversicherung soll die Kreditraten übernehmen, wenn du stirbst, arbeitsunfähig wirst oder den Job verlierst. Der Beitrag wird meist als Einmalprämie mit dem Kredit finanziert. Du zahlst also Zinsen auf deine Versicherung.

Die Verbraucherzentrale zeigt dazu einen echten Fall, den die Verbraucherzentrale NRW dokumentiert hat. Ein Kredit über 18.000 € mit 8 Jahren Laufzeit, einmal mit und einmal ohne zwei Restschuldversicherungen:

Ohne RestschuldversicherungMit Restschuldversicherung
Monatliche Rate256,13 €330,46 €
Zinsen und Kosten6.588,33 €13.724,16 €
Gesamtbetrag24.588,33 €31.724,16 €
Effektiver Jahreszins8,49 %16,89 %

Stand: Verbraucherzentrale, 22.09.2026. Die beiden Einmalprämien lagen bei 4.072,58 € und 967,69 €, zusammen 5.040,27 €. Mit den Zinsen darauf kostete der Kredit 7.135,83 € mehr. Das ist mehr als der gesamte Zins für den Kredit selbst.

Seit dem 1. Januar 2025 darfst du eine Restschuldversicherung zu einem Verbraucherkredit frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag abschließen (§ 7a Abs. 5 VVG). Sonst ist der Versicherungsvertrag nichtig.

Verlangt die Bank die Versicherung als Bedingung für den Kredit, muss sie in den effektiven Jahreszins eingerechnet sein.

Als Alternative nennt die Verbraucherzentrale eine Risikolebensversicherung für den Todesfall und eine Berufsunfähigkeitsversicherung für die Arbeitskraft. Beide schützen dich unabhängig von einem einzelnen Kredit.

Welche Versicherungen sind nicht pauschal überflüssig?

Die kurze Antwort: Alles, was ein großes Risiko abdeckt oder deine Lage besonders trifft. Ob du es brauchst, entscheidet dein Leben, nicht eine Liste.

Kinderunfall- und Kinderinvaliditätsversicherung: Für Familien und Alleinerziehende zählt die Verbraucherzentrale sie zu den wichtigen Policen. Sie sichert ab, dass ein Kind dauerhaft beeinträchtigt bleibt. Mehr unter Kinderinvaliditätsversicherung.

Rechtsschutz: Ob er sich lohnt, hängt davon ab, welche Streitigkeiten dir drohen. Stiftung Warentest nennt Alternativen: Geht es um Streit mit der Vermieterin oder dem Vermieter, helfen auch Mietervereine. Es muss also nicht immer ein umfassendes Paket sein.

Tierkrankenversicherung: Die Verbraucherzentrale rät, die Beiträge über viele Jahre gegen die erwarteten Kosten zu rechnen. Eine OP-Versicherung kann ein Mittelweg sein, eine Rücklage für Notfälle eine Alternative. Wer ein junges, gesundes Tier versichert, zahlt weniger. Mehr unter Tierkrankenversicherung.

Ambulante Zusatzversicherung: Pauschal lässt sich das nicht sagen. Gegen sie sprechen laut Verbraucherzentrale die eher hohen Beiträge. Was sie leistet, steht unter Ambulante Zusatzversicherung.

Fahrrad: Ein teures Rad lässt sich oft als Baustein in der Hausrat mitversichern. Eine eigene Fahrradversicherung lohnt sich laut Verbraucherzentrale nur bei extrem teuren Anschaffungen. Stiftung Warentest beobachtet, dass es mehr und auch günstige Diebstahlversicherungen für Fahrrad und E-Bike gibt.

Der häufigste Denkfehler: „Es sind doch nur ein paar Euro im Monat.“ Jede kleine Police wirkt harmlos. Erst zusammengerechnet zeigt sich, was sie kosten. Vier kleine Verträge zu je 5 € sind 240 € im Jahr. In zehn Jahren sind das 2.400 €, für Schäden, die du meist auch selbst hättest zahlen können.

Daraus entsteht oft eine Schieflage: Handy, Brille und Koffer sind versichert, die Arbeitskraft und die Familie nicht. Dann sind Kleinigkeiten abgesichert, und das Existenzrisiko bleibt offen.

Beispiel: So sieht das bei Lisa aus

Lisa Logisch ist unsere Beispielperson. Sie ist erfunden, ihr Verlauf ist alltagsecht.

Lisa ist 31 und arbeitet als Projektmanagerin in Vollzeit. Sie verdient 2.500 € netto, ihre Fixkosten liegen bei 1.600 € im Monat. Mit 24 hat sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung über 1.500 € Monatsrente abgeschlossen. Stell dir vor, Lisa geht an einem Sonntag im Café ihre Kontoauszüge durch.

  • Mit 24Lisa schließt zum Berufsstart ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
  • Mit 28Beim Kauf eines Handys für 900 € nimmt sie die Geräteversicherung an der Kasse gleich mit.
  • Mit 29Der Optiker bietet zur neuen Brille eine Versicherung an. Lisa sagt ja.
  • Mit 30Bei einer Reisebuchung klickt sie eine Reisegepäckversicherung als Jahresvertrag dazu. In der Hausrat ist seit dem Einzug Glasbruch mitversichert.
  • Im Beispiel jetzt · 31Lisa rechnet alles zusammen und entscheidet neu.

Die Beiträge sind eine Annahme im Beispiel. Für die Handyversicherung nehmen wir 20 % des Kaufpreises pro Jahr an, also mitten in der Spanne der Verbraucherzentrale.

VertragIm MonatIm Jahr
Handyversicherung (900 € Gerät, 20 % pro Jahr)15 €180 €
Brillenversicherung5 €60 €
Reisegepäckversicherung4 €48 €
Glasbruch in der Hausrat3 €36 €
Zusammen27 €324 €

Lisa kündigt die vier Verträge und richtet einen Dauerauftrag über 27 € auf ihr Rücklagenkonto ein. Nach drei Jahren liegen dort 972 €. Das ist mehr, als ihr Handy beim Kauf gekostet hat. Sie puffert jetzt, statt abzusichern.

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung behält sie. Sie schützt das, was Lisa niemals puffern könnte: ihr Einkommen über viele Jahre. Und sie prüft, ob sie eine Privathaftpflicht hat. Die Verbraucherzentrale nennt sie unverzichtbar.

So wirst du eine unnötige Versicherung wieder los

Die kurze Antwort: Einen neuen Vertrag widerrufst du innerhalb von 14 Tagen. Einen laufenden Vertrag kündigst du zum Ende der Versicherungsperiode, meist des Versicherungsjahres. Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden geht es oft früher.

1

Neue Verträge widerrufen

Du kannst einen Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Grund widerrufen, in Textform, also auch per E-Mail (§ 8 VVG). Die Frist beginnt erst, wenn du Versicherungsschein, Bedingungen und Widerrufsbelehrung hast.

Bei Lebensversicherungen sind es 30 Tage (§ 152 VVG). Das betrifft auch die Sterbegeldversicherung und den Todesfallschutz einer Restschuldversicherung.

2

Laufende Verträge ordentlich kündigen

Ein unbefristeter Vertrag endet zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (§ 11 VVG). Die Kündigungsfrist liegt zwischen einem und drei Monaten. Welche gilt, steht in deinem Vertrag.

Verlängert sich ein Vertrag automatisch, dann jeweils höchstens um ein Jahr. Ist er für mehr als drei Jahre geschlossen, kannst du zum Ende des dritten und jedes weiteren Jahres kündigen, mit drei Monaten Frist (§ 11 Abs. 4 VVG).

3

Sonderkündigung nutzen

Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass du mehr Schutz bekommst, kannst du innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG). Nach einem Schaden in der Sachversicherung können beide Seiten kündigen (§ 92 VVG).

4

Zugang beweisen

Kündige so, dass du den Zugang belegen kannst. Die Verbraucherzentralen empfehlen ein Einschreiben. Bei einer Restschuldversicherung gilt: Sie ist ein eigener Vertrag. Kündigst du sie, läuft der Kredit weiter, und du bekommst zumindest einen Teil der Einmalprämie zurück.

Tipp

Such in deinem Versicherungsschein nach dem Ablaufdatum oder der Hauptfälligkeit. Das ist der Tag, zu dem du ordentlich kündigen kannst. Trag dir die Kündigungsfrist davor in den Kalender ein.

Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben mit Name, Vertragsnummer und dem Datum, zu dem der Vertrag enden soll. Bitte um eine schriftliche Bestätigung.

Bevor du einen Vertrag kündigst, der Menschen oder dein Einkommen schützt, schließ den neuen Vertrag zuerst ab. Bei Klein-Policen wie Handy oder Brille ist das egal. Bei Berufsunfähigkeit oder Risikoleben kann eine Lücke teuer werden, weil ein neuer Vertrag neue Gesundheitsfragen stellt.

Samira Harkat, Versicherungsmaklerin

Samiras Blick

Samira Harkat

„Kleine Versicherungen verkaufen ein gutes Gefühl im Moment des Kaufs. Das neue Handy ist teuer, also soll es sicher sein.

Die bessere Frage ist eine andere: Könnte ich es ersetzen, wenn es kaputtgeht? Wer bei den kleinen Dingen puffert, hat Geld und Kopf frei für die großen Risiken. Genau dort zeigt eine Versicherung, wofür sie da ist.“

Was bei unnötigen Versicherungen jetzt zählt

Unnötige Versicherungen sind selten ein Drama. Sie sind ein leiser Abfluss. Ein paar Euro hier, ein paar Euro dort, und am Ende steht eine Summe, die woanders mehr bewirken würde.

Darum zählt zuerst der Blick auf die großen Risiken: Haftpflicht, Arbeitskraft und, wenn andere von dir abhängen, der Todesfall. Erst wenn das steht, lohnt sich die Frage nach dem Rest. Alles, was du selbst ersetzen kannst, darf auf die Streichliste. Was du dir dabei sparst, gehört in die Rücklage.

Welche Versicherungen für dich wirklich zählen, zeigt die Seite Welche Versicherungen brauche ich?. Wenn du deine Verträge nicht allein sortieren willst, gehen wir sie mit dir durch.

Wo steckt Geld in deinen Versicherungen?

Wir gehen deine Verträge mit dir durch: was doppelt ist, was fehlt und worauf du verzichten kannst. Die Prüfung ist unabhängig davon, ob am Ende ein neuer Vertrag steht.

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Beratung durch die FemininFinance GmbH & Co. KG, Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO, Register-Nr. D-TAJS-4I8JO-48, und ihre Kooperationspartner:innen mit eigener Erlaubnis und eigener Registrierung bei der IHK.

Häufig gestellte Fragen

Mein Handydisplay ist kaputt. Hätte sich die Handyversicherung gelohnt?

In diesem einen Fall vielleicht. Über die Jahre meist nicht. Laut Verbraucherzentrale kostet eine Geräteversicherung 10 bis 30 % des Kaufpreises pro Jahr. Dazu kommen Selbstbeteiligung und Ausschlüsse, etwa bei Bedienfehlern. Eine Rücklage deckt dieselbe Reparatur ohne Kleingedrucktes.

Mir wurde im Urlaub der Koffer aus dem Hotelzimmer gestohlen. Wer zahlt?

Oft deine Hausratversicherung. Diebstahl aus dem Hotelzimmer kann über ihre Außenversicherung gedeckt sein. Schau in deinen Vertrag, welche Grenzen dort gelten, und melde den Diebstahl sofort der Polizei vor Ort.

Die Bank will zum Kredit eine Restschuldversicherung. Muss ich die nehmen?

Seit dem 1. Januar 2025 darfst du sie frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag abschließen (§ 7a Abs. 5 VVG). Verlangt die Bank sie als Bedingung, muss sie im effektiven Jahreszins stehen. Hast du schon unterschrieben, kannst du innerhalb von 14 Tagen widerrufen, beim Todesfallschutz innerhalb von 30 Tagen.

Ich zahle seit Jahren in eine Sterbegeldversicherung. Soll ich sie kündigen?

Das hängt davon ab, wie lange der Vertrag schon läuft und was er bei einer Kündigung auszahlt. Lass dir diesen Wert schriftlich nennen. Grundsätzlich hält die Verbraucherzentrale Sterbegeldversicherungen für entbehrlich. Die Bestattung zahlen die Erbinnen und Erben, notfalls übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten.

Ist eine Unfallversicherung für mein Kind auch überflüssig?

Nicht unbedingt. Die Verbraucherzentrale zählt Kinderunfall- und Kinderinvaliditätsversicherung für Familien und Alleinerziehende zu den wichtigen Policen. Hier geht es um ein großes Risiko: dass ein Kind dauerhaft beeinträchtigt bleibt.

Quellen: Welche Versicherung brauche ich?, Verbraucherzentrale, Stand 20.01.2025, geprüft am 12.10.2026 · Versicherungen checken: optimaler Risikoschutz, Stiftung Warentest, Stand 05.08.2026, geprüft am 12.10.2026 · Geräteversicherung für Smartphone und Tablet, Verbraucherzentrale, Stand 21.07.2023, geprüft am 12.10.2026 · Restschuldversicherungen sind teuer und leisten nur wenig, Verbraucherzentrale, Stand 22.09.2026, geprüft am 12.10.2026 · Auslandsreisen: welcher Versicherungsschutz ist notwendig?, Verbraucherzentrale, geprüft am 12.10.2026 · §§ 7a, 8, 11, 40, 92, 152 VVG, § 1968 BGB, § 74 SGB XII, dejure.org, geprüft am 12.10.2026

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Darüber sprechen wir am besten direkt. Alles Weitere steht im Haftungsausschluss.

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Tipps unter Fachkolleg:innen: unnötige Versicherungen

Für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, Finanzberaterinnen und -berater mit IHK-Registrierung

  • Kleine Policen stehen selten im Ordner, aber immer auf dem Kontoauszug. Ein gemeinsamer Blick darauf im Jahresgespräch bringt oft Überraschungen.
  • Der gesparte Beitrag schafft häufig Spielraum für Berufsunfähigkeit oder Risikoleben. Das ist ein guter Moment, die großen Risiken anzusprechen.
  • Erzählt eine Kundin vom Kredit oder Autokauf, lohnt die Frage nach einer Restschuldversicherung.

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